von Andreas Zumach
Sanktionen erneut verschärft. Die USA können keinen totalen Ölboykott durchsetzen. China zweifelt an der Wirksamkeit der Maßnahmen und fordert weitere Verhandlungen.

Südkorea und Japan haben die Resolution begrüßt, mit der der UNO-Sicherheitsrat in der Nacht zu Dienstag einstimmig die Sanktionen gegen Nordkorea erneut erheblich verschärft hat, allerdings ohne ein von den USA verlangtes vollständiges Ölembargo. Chinas Regierung machte gleich nach ihrer Zustimmung zur Resolution durch einen Kommentar der staatlichen Nachrichtenagentur ihre Zweifel an der Wirksamkeit von Sanktionen deutlich.
Nordkorea erhält nach US-Angaben jährlich rund 8,5 Millionen Barrel Öl aus dem Ausland, knapp die Hälfte davon in Form von Rohöl und die andere Hälfte in Form von Mineralölerzeugnissen wie Benzin, Diesel und Schweröl. Von diesen Erzeugnissen dürfen laut Resolution vom 1. Oktober bis Jahresende nur 500.000 Barrel an Nordkorea geliefert werden, ab 1. Januar 2018 nur noch 2 Millionen Barrel jährlich.

Die Forderung der USA nach einem totalen Ölembargo stieß nicht nur auf Widerstand der beiden Vetomächte China und Russland, sondern auch auf Bedenken einiger nichtständiger Mitglieder des Sicherheitsrats. Denn dies würde Nordkoreas Bevölkerung schwer treffen. Diesen Effekt könnten allerdings auch die anderen beschlossenen Maßnahmen haben: Erdgaslieferungen nach Nordkorea wurden ebenso vollständig verboten wie der nordkoreanische Export von Textilien. Damit erwirtschaftete Nordkorea laut Südkorea im Jahr 2016 umgerechnet 629,5 Millionen Euro.
Nach US-Einschätzung sind mit der inzwischen neunten Resolution, die der Sicherheitsrat seit 2006 als Reaktion auf Nordkoreas Atom- und Raketenprogramm verabschiedet hat, mehr als 90 Prozent der öffentlich bekannten Exporte des Landes untersagt. In seinem letzten Sanktionsbeschluss vom August hatte der Sicherheitsrat Nordkorea bereits den Export von Kohle, Eisen und anderen Rohstoffen vollständig verboten.

Diplomatische Bemühungen gefordert

Die neue Resolution untersagt zudem allen UNO-Staaten, neue Arbeitsgenehmigungen für Nordkoreaner auszustellen, die Geld für ihre Heimat verdienen. Das 25 Millionen Einwohner zählende Land hat UN-Angaben zufolge rund 50.000 Arbeiter ins Ausland geschickt. Dadurch erzielt es jedes Jahr Einnahmen von bis zu 1,9 Milliarden Euro. Verboten sind außerdem alle neuen und bereits existierenden Joint Ventures und Kooperationen mit Nordkorea, es sei denn, sie sind nicht kommerzieller Natur und dienen dem Aufbau der Infrastruktur.
Russland und China setzten eine Passage durch, in der weitere diplomatische Bemühungen gefordert werden, um „die Spannungen abzubauen und die Möglichkeit einer umfassenden Einigung voranzubringen“. Ziel sei die völlige und nachvollziehbare Denuklearisierung der Koreanischen Halbinsel auf friedliche Art.

Die Resolution untersagt allen Staaten die Beschäftigung von Nordkoreanern

Aus Sicht Chinas muss das Ziel der neuen Sanktionen eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über Nordkoreas Atomprogramm sein. Strafmaßnahmen allein könnten das Problem nicht lösen, hieß es am Dienstag in einem Kommentar der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua. Die Chancen, dass Nordkorea nach den jüngsten Sanktionen nachgebe, seien „tragisch niedrig“, während die Aussichten auf neue Atomversuche und Raketenstarts „hoffnungslos hoch“ seien.
Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der deutsch-koreanischen Parlamentariergruppe, der CSU-Abgeordnete Hartmut Koschyk: Ziel müsse sein, „Nordkorea wieder an den Verhandlungstisch zu bringen und dann darüber zu reden, wie man diese nuklearen Ambitionen wieder unter Kontrolle bekommt“.

Dieser Beitrag ist eine Übernahme von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.