Verbindliche Menschenrechtsnormen für Unternehmen – Haltung der Bundesregierung steht im Widerspruch zum SPD-Regierungsprogramm

Die Bundesregierung lehnt ein UNO-Abkommen mit verbindlichen Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen weiterhin ab, und bemüht sich gemeinsam mit ihren EU-Partnern um einen Abbruch der laufenden Verhandlungen im Genfer UNO-Menschenrechtsrat, deren vierte Runde am Donnerstag (morgen) eröffnet wird. Und dies, obwohl die SPD sich in ihrem Regierungsprogramm für die Bundestagswahl im September 2017 noch ausdrücklich für ein UNO-Abkommen ausgesprochen hatte. Das derzeit noch von SPD-Minister Siegmar Gabriel geführte Außenministerium ist unter den fünf mit diesem Thema befaßten Ressorts (AA. BMZ, Wirtschaft, Justiz sowie Arbeit und Soziales) federführend für die ablehnende Haltung der Bundesregierung. Kritisiert wird das Verhalten Deutschlands von der „Treaty Alliance“, einer Koaliion von weltweit über 1000 Nichtregierungsorganisatioenn (NGOs), die sich für ein verbindliches UNO-Abkommen engagieren.

Schon erste Entwurfs-Beratung wurde boykottiert

Im Juni 2014 hatte der UNO-Menschenrechtsrat eine „offene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung rechtlich verbindlicher Menschenrechtsregeln für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen“ eingesetzt, an deren Verhandlungen sich inzwischen über 100 UNO-Mitgliedsstaaten aktiv beteiligen.
Die dritte Verhandlungsrunde im Oktober letzten Jahres, bei der der ecuadorianische Vorsitzende einen ersten Entwurf für ein Abkommen vorlegte, wurde von der Bundesregierung und den meisten anderen EU-Regierungen bereits weitgehend boykottiert. Aus dem AA waren lediglich zwei rangniedrige Referentinnen zeitweise als „Beobachterinnen“ anwesend. Bei den Beratungen über den UN-Haushalt 2018/19 im Finanzausschuß der New Yorker Vollversammlung im Dezember letzten Jahres scheiterten Deutschland und seine EU-Partner mit dem Antrag, keine Finanzmittel für die morgen beginnende vierte sowie die für Oktober anberaumte fünfte Verhandlungsrunde bereitzustellen. Die EU-Staaten, sowie die USA und Australien verlangen, daß der UNO-Menschenrechtsrat seine Resolution vom Juni 2014 zur Einsetzung der Arbeitsgruppe revidiert.

“Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte” – wo bleibt seine “konsequente Umsetzung”?

Die SPD hatte in ihrem Regierungsprogramm noch eine „konsequente Umsetzung” des von der Bundesregierung beschlossenen „Nationalen Aktionsplanes Wirtschaft und Menschenrechte” mit „verbindlichen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen“ versprochen. „Weiterhin wollen wir eine Stärkung der Unternehmensverantwortung auf internationaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der Initiative im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen für ein Abkommen zu transnationalen Konzernen und Menschenrechten”, hieß es in dem SPD-Programm.
Doch im Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU vom 7. Februar kommt die UNO-Ebene nicht mehr vor. Dort heißt es nur noch: “Wir setzen uns für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ein, einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.”

„Diese Beschränkung auf die EU-Ebene ist unsinnig, da dann allein europäische Unternehmen zu höheren Standards verpflichtet und damit – in der Logik der Wirtschaftsverbände – Wettbewerbsnachteilen gegenüber Unternehmen außereuropäischer Länder ausgesetzt wären“, kritisiert Karolin Seitz vom Global Policy Forum in Bonn, das zur internationalen Treaty Alliance gehört. Das Verhalten der Bundesregierung sei „inaktzeptabel insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Deutschland in der Generalversammlung für einen Sitz im UN-Sicherheitsrat 2019/20 bewirbt und dabei immer den Einsatz für Menschenrechte betont“.

Dieser Beitrag erscheint auch bei taz.de, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.