von Sven Osterberg / Otto-Brenner-Stiftung

Schlussfolgerungen
Hier der komplette Wortlaut der Studie “Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 18. Wahlperiode”.

Im Laufe der 18. Wahlperiode hat die Zahl der ehrenamtlichen oder bezahlten Nebentätigkeiten und Funktionen zugenommen, ist aber zahlenmäßig annähernd auf dem gleichen Niveau geblieben wie am Ende der 17. Wahlperiode. Nur die Zahl der Funktionen in Unternehmen hat zugenommen, zulasten der gesellschaftlichen Vernetzung in Vereinen, Verbänden und Stiftungen. Das neu eingeführte 10-Stufen-System hat zu mehr und detaillierteren Informationen über die Nebeneinkünfte der Bundestagsabgeordneten in den höheren Einkommensstufen geführt.

Die fraktionelle Zuordnung der Gesamteinkünfte dürfte damit wesentlich genauer sein als in der Hochrechnung von 2013. Eine Identifikation von Topverdienern wird deutlich einfacher, auch mit einer nach oben hin offenen Stufe 10, die gerade mal sieben Abgeordnete angegeben haben. Die „schwarzen Schafe“ werden noch sichtbarer, aber der Bundestag selbst wird davon kaum profitieren. Im Gegenteil, die unvermeidliche Verallgemeinerung skandalöser Einzelfälle schmälert das ohnehin nicht besonders hohe Ansehen der Volksvertreter insgesamt.

Im Mittel von minimal und maximal möglichen Einnahmen aus bezahlten Nebentätigkeiten haben die Abgeordneten in der 18. Wahlperiode 37,6 Millionen Euro verdient. 80 Prozent der Nebeneinkünfte werden von Mitgliedern der Union generiert. Der deutlich gestiegene Anteil der Unionsfraktion an den Nebeneinkünften ist sicherlich zu einem erheblichen Teil mit dem 10-Stufen-System zu begründen, da es mehr Klarheit in den höheren Bereichen gebracht hat. Der Anteil aller MdB mit Nebeneinkünften zwischen 7.000 und 250.000 Euro ist in der laufenden Wahlperiode von knapp über vier Prozent auf neun Prozent gestiegen. 44 der 178 Abgeordneten, die Stufenangaben machen, sind Anwälte, die weiterhin einen erheblichen Teil der „sechsten Fraktion“ bilden. Sie verdienten zwischen 4,8 und 8,9 Millionen Euro neben dem Mandat.

Die These, dass es sich bei der hohen Zahl neuer Abgeordneter mit Nebentätigkeiten zu Beginn der 18. Wahlperiode möglicherweise nur um ein Übergangsproblem handelte, hat sich nicht bestätigt. Es hat sich vielmehr gezeigt, dass es vor allem Selbstständige und Anwälte sind, die nicht die Absicht hatten, ihre Tätigkeiten aufzugeben. Die Beobachtungen haben demgegenüber aber auch die These, dass das Mandat neue Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte mit sich bringt, nochmals erhärtet.

Der Kern des Problems ist und bleibt die Frage, ob das Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht und ob, wie weit und welche Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten toleriert werden können, da sie mit der Stellung des Abgeordneten vereinbar sind. Diese Entscheidung kann und konnte bereits auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse getroffen werden. Mehr Transparenz ist dazu nicht erforderlich.

Die bestehenden Regeln sind unzulänglich, weil sie den Eindruck, der Bundestag sei in der Hand von Lobbyisten und Karriereristen, nicht unterbinden können. Gleichwohl ist er es nicht. Das Parlament ist auch nicht gekauft, aber es suggeriert weiterhin mit den bestehenden Regeln, es sei käuflich. Daran kann auch eine 10-Stufen-Regelung oder eine auf den Cent genaue Offenlegung der Nebeneinkünfte nichts ändern, denn es gibt keinen Schwellenwert, der anzeigt, ab wann Politik käuflich wäre. Die Regelung liefert zwar detailliertere Informationen über Nebeneinkünfte, aber sie ändert nichts an der gängigen Praxis einer Minderheit von Abgeordneten, die schon längst in der Kritik stehen. Das tatsächliche Problem ist der Vertrauensverlust, und Vertrauen ist eine notwendige Voraussetzung für die Demokratie.

Unsere Forderung nach einer Neuregelung der Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten bleibt bestehen. Wir haben dazu bereits 2011 in der „Marktordnung für Lobbyisten“ eine Reihe von begründeten Anregungen gegeben. Wesentlich ist die Einrichtung eines Lobbyregisters und das Verbot der Übernahme von bezahlten oder ehrenamtlichen Funktionen für die dort eingetragenen Lobbyisten während der Mandatszeit. Bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse müssen mit Ablauf einer Frist nach dem Eintritt in den Deutschen Bundestag beendet werden.

Ferner regten wir eine massive Einschränkung respektive das generelle Verbot von bezahlten Nebentätigkeiten an. Etwaige Honorare sollen stattdessen gespendet werden. Dabei geht es nicht um ein Berufsverbot, sondern um die Untersagung bestimmter, einzelner Tätigkeiten, die einen klar erkennbaren Lobbybezug haben. Wer nicht bereit ist, auf bestimmte Nebentätigkeiten zu verzichten, für den wird die Möglichkeit, ein Mandat auszuüben, beschnitten.

Niemand ist gezwungen, ein Mandat anzutreten. Von allen, die ein Mandat im Bewusstsein der Verantwortung anstreben, die auf sie zukommt, darf erwartet werden, dass sie persönlich verantwortungsbewusst das Für und Wider einer solchen Entscheidung abwägen. Dazu gehört auch die Frage, ob von der Fortsetzung einer beruflichen Tätigkeit des Mandats wegen abgesehen wird oder ob die eigene berufliche Tätigkeit schließlich doch dem Mandat vorgezogen wird. Professionelle Lobbyisten und Personen, die aufgrund ihres Berufs besonderen Interessen in erheblicher Weise verpflichtet sind, sollen durch das Verbot von Nebentätigkeiten für Lobbyorganisationen während des Mandats in der Tat und ganz bewusst zu einem derartigen Abwägungsprozess angeregt werden.

Der Freiheit des Mandats werden schon durch die Funktionsfähigkeit des Parlaments Schranken gesetzt. Das Mandat als Abgeordneter ist eine Vollzeittätigkeit mit hoher Verantwortung, die keinen Platz für eine Vielzahl von Nebentätigkeiten zulässt. Die komplexe Wirklichkeit und ihre Krisen aller Art lassen das Abgeordnetenmandat zu einer hochprofessionellen Tätigkeit werden, die voll auslastet. Der damit einhergehende Zeitaufwand und die pflichtgemäße Wahrnehmung des Mandats rechtfertigen erst den Anspruch auf eine Vollalimentation. Der Typ des Honoratioren-Abgeordneten, gewählt als unabhängige Einzelpersönlichkeit und mit einer gesicherten wirtschaftlichen Existenz ausgestattet, entspricht nicht mehr der Wirklichkeit.

Daraus begründet sich das Recht des Souveräns zu erwarten, dass sich die Abgeordneten als „Vollzeit-Professionals“ voll und ganz ihrem Verfassungsauftrag als „Vertreter des gesamten Volkes“ und nur „ihrem Gewissen unterworfen“ widmen. Bei einigen Abgeordneten drängt sich durch ihre Angaben der Verdacht auf, dass sie dies nicht tun. Bezahlte Nebentätigkeiten entziehen dem Souverän Arbeitskraft der Mandatsträger und wecken generell den Verdacht, dass diese für lobbyistische Leistungen bezahlt würden.

Natürlich wünscht sich niemand eine abgeschottete Klasse von Parlamentariern abseits der gesellschaftlichen Wirklichkeit, aber die Leitlinie bei allen Nebentätigkeiten muss heißen: „Was und welche Aktivitäten stärken das Mandat, sichern seine Freiheit und machen seine Ausübung glaubwürdig?“ Die andere Seite dieser Leitlinie ist die Frage nach eben jenen Aktivitäten, die Verdacht erregen, Legitimität und Glaubwürdigkeit des Mandats und damit das Ansehen der Demokratie zu beschädigen.

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