Die sogenannte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Diese Regelung ist seit 2009 in Artikel 109 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Danach sind „die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen“ bei einer „von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“
Letzteres betrifft aktuell die Jahre 2020 und 2021, in denen wegen der Corona-Pandemie die Ausgaben der öffentlichen Hand enorm gesteigert wurden. Nachdem der Bund sieben Jahre lang die sogenannte „Schwarze Null“ einhalten, also ohne Neuverschuldung auskommen konnte, war dies nun nicht mehr möglich. Damit stellt sich die Frage, ob die “Schwarze Null” eine bloße Episode bleibt, die besonderen Umständen wie einem langen Exportboom und einem historisch niedrigen Zinsniveau zu verdanken war, oder einen grundlegenden Wechsel in der deutschen Staatsfinanzpolitik bildet.
Seitdem die großen Zentralbanken ab 2008 zur Bekämpfung der Folgen der Finanzkrise ihre Leitzinsen rapide gesenkt und teilweise auf Null festgesetzt haben, erleben wir eine längere Phase niedriger Zinsen. Davon profitiert natürlich auch die öffentliche Hand. Die Zinszahlungen des Bundes bewegten sich bis 2009 bei knapp 40 Mrd. €/a, gingen dann zwischen 2010 und 2015 auf 30 und auf 20 Mrd. €/a zurück, lagen ab 2016 deutlich unter 20 Mrd. €/a und betrugen 2019 und 2020 nur rund 10 Mrd. €/a. Der Bund hatte in diesen beiden Jahren ohne eigenes Zutun dem niedrigen Zinsniveau jährliche Einsparungen von rund 30 Mrd. € zu verdanken.

Die Höhe des Bundeshaushalts bewegte sich zwischen 2010 und 2017 um 300 Mrd. € oder lag leicht darüber. 2018 und 2019 waren es rund 350 Mrd. Die genannte Ersparnis von jährlich 30 Mrd. € Zinszahlungen macht also knapp 10 % des Bundeshaushalts aus. Das ist ein enormer Anteil und entspricht in etwa der Größenordnung der beiden Etats für Verkehr und für Verteidigung zusammen.

Die vom jeweiligen Bundesfinanzminister stets stolz verkündete Schwarze Null beruht demnach im wesentlichen nicht auf dem Handeln der Bundesregierung, sondern auf den niedrigen Zinsen. Es darf zurecht bezweifelt werden, ob sie ansonsten jemals hätte erreicht werden können. Ob es künftig wieder Schwarze Nullen geben wird, hängt also davon ab, wie stark der von der Pandemie verursachte Wirtschaftseinbruch ausfällt, wie lange er wirkt und ob nach seiner Überwindung die Zinsen niedrig bleiben oder wieder steigen. Investoren an den Geldmärkten spekulieren bereits über eine Anhebung der US-Leitzinsen in den nächsten Jahren.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.