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Corona-Krise: Hände weg vom Grundgesetz!

Es war nur eine kleine Nebenbemerkung im Deutschlandfunk heute, als über die Rhetorik der Kanzlerin über “beispiellose Massnahmen” wegen der Corona-Krise berichtet wurde. Die Bundesregierung plane, so hieß es da, Änderungen des Grundgesetzes, um die “Funktionsfähigkeit der Gesetzgebung” auch in Zeiten der Corona-Krise zu gewährleisten. Solche Töne müssen alle Bürger*innen im Interesse der Rechtsstaatlichkeit alarmieren! Was plant die Bundesregierung an Grundrechtsabbau im derzeitigen politischen Belagerungszustand?

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche gezeigt, dass er durchaus handlungsfähig ist. Aber dabei muss durchaus bedacht werden, dass bei der Verabschiedung der Gesetze über die Leistungen des Kurzarbeitergeldes und anderer Leistungsgesetze im Zuge der Corona-Krise bereits unter Umgehung der vorgesehenen Fristen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages beschlossen wurde. Eine vergleichbare Gesetzgebung unter Verkürzung der Beratungsfristen fand das letzte mal im “Deutschen Herbst” 1977 anlässlich der Verabschiedung rechtsstaatlich bedenklicher “Antiterrorgesetze” statt. Damals wurde der Rechtsstaat unter dem Eindruck der Terrorismushysterie nachhaltig beschädigt, wurden zum Teil Gesetze beschlossen, wie das Kontaktsperregesetzes oder § 130a StGB, die später vom Parlament selbst oder vom Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben wurden.

In der Tat gibt es im Grundgesetz seit 1968 die sogenannten “Notstandsgesetze”, die allerdings für den Kriegsfall gelten und davon ausgehen, dass es nur Teile der Bundesregierung und ein Teil des Bundestages, das sogenannte “Notparlament” geschafft haben, im “Ahrtalbunker” Schutz vor einem möglichen Atomkrieg zu finden. Und – ganz entscheidend – alles, was in diesem Teil der Notstandsgesetze vorgesehen ist, gilt nur für maximal 30 Tage. Die Notstandsgesetze waren seinerzeit hoch umstritten, geplant seit 1961 formierte sich dagegen allseitiger Protest, der seinen Höhepunkt am 11. Mai 1968 mit einer Demonstration von 500.000 Teilnehmer*innen auf der Bonner Hofgartenwiese fand. Die Gewerkschaften, Demokraten und Künstler wie Heinrich Böll, die damals zum Widerstand aufriefen, fürchteten um die Aushöhlung des Grundgesetzes bereits wenige Jahre nach seiner Verabschiedung. Und sie behielten Recht, insbesondere, was die Tätigkeit der Geheimdienste zur Beschränkung des Kommunikationsgeheimnisses anbelangt.

Trotz “Corona”-Krise gibt es keinen Grund, an der Verfassung und den Grundrechten herum zu montieren. Denn selbst für den Fall, dass die Mitglieder des Bundestages nicht mehr im Plenum tagen könnten, weil Abgeordnete in großer Zahl am Virus erkranken sollten, können Homeoffice, moderne Formen der elektronischen Kommunikation und Teilnahme dafür sorgen, dass Abgeordnete per Telefonkonferenz zusammen kommen können. Auch für die Authentifizierung bei Abstimmungen auf elektronischem Wege stehen heute genügend biometrische Identifikationsmöglichkeiten zur Verfügung, sodass ggf. sogar die Abstimmung vom heimischen Krankenbett möglich gemacht werden kann. Für Experimente und Fummeleien an der Verfassung gibt es also keinen Grund. Wer versucht, die derzeitige Situation auszunutzen, um per Grundgesetzänderung unter dem Eindruck der Corona-Krise die Demokratie zu verändern oder gar Grundrechte und Bürgerrechte weiter einzuschränken, vergeht sich an der Rechtsstaatlichkeit. Und die ist ohnehin in Gefahr.

Das krasseste Beispiel hierfür ist die Verletzung der Genfer Flüchtlingskonvention und des Asylrechts durch die griechische Regierung an der Grenze zur Türkei. Die “Aussetzung” des Asylrechts ist eine Maßnahme, die einen offenen Rechtsbruch darstellt. Dass diesen die gegenwärtige Kommissionspräsidentin bei ihrem Besuch im Krisengebiet noch gelobt hat, zeigt, wie dünn das Eis rechtsstaatlichen Handelns in der EU inzwischen geworden ist. Sie ist der vorläufige Höhepunkt einer schleichenden Ent-Rechtsstaatlichung der Europäischen Gemeinschaft. Als Viktor Orban und die Visegrad-Staaten ihre Verpflichtung gegenüber Flüchtlingen gebrochen haben, hat der damalige Kommissionspräsident Juncker noch getobt und auf die Grundrechte-Charta der EU gepocht. Seine Nachfolgerin hat dagegen mit Verfassungsbrüchen offensichtlich kein Problem. Ein Aufschrei dagegen ist bisher ausgeblieben.

Sollte die Bundesregierung die derzeitige Situation ausnutzen wollen, um überfallartig die Verfassung zu ändern, wäre dies ein schändliches Unterfangen, gegen das Widerstand aller Demokratinnen und Demokraten geboten ist – auch in der Corona-Krise. Denn die Demokratie ist keine Schönwetterangelegenheit, sondern bewährt sich gerade auch in der Krise. Wer etwa die Demonstrationsfreiheit und das politische Versammlungsrecht einschränken möchte, der legt in der Krise die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaats. Wehret den Anfängen!

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

3 Kommentare

  1. Heinz Tutt

    Glücklicherweise gibt es immer noch Verfasser, die die Sache auf den Punkt bringen können. Ich glaube zwar selbst nicht, dass die Bundesregierung die derzeitige Situation zur Aushöhlung des Rechtstaates ausnutzen will. Aber es gilt mit Recht: Währet den Anfängen..

  2. Michael Vesper

    Lieber den Anfängen wehren statt währen…

  3. Helmut Lorscheid

    Ich habe den sehr guten Beitrag von Roland Appel u.a. auch in facebook geteilt. Er fand dort ebenfalls viel Zuspruch. Erfreutlich,dass sich nicht alle Menschen ihr Hirn vernebeln lasseun auch beim Stichwort “Seuchenbekämpüfung” noch seblst darüber nachdenken, ob bestimmte Maßnahmen gerechtfertigt sind oder eben nicht.

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