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Patiententracking nur verschoben?

Drei Tage ist es her, da habe ich an dieser Stelle vor nutzlosen oder nicht zielführenden Überwachungstechniken gewarnt, die in der Krise aus Hilflosigkeit zu einer nicht verhältnismäßigen Einschränkung von Grundrechten führen könnten. Denn allzu leicht werden dieser Tage Maßnahmen der chinesischen, singapurischen oder auch südkoreanschen Regierung zum Tracking von Corona-Infizierten als Heilmittel zur Eindämmung der Pandemie empfohlen. Obwohl diese Gesellschaften weder Grundrechtsgarantien kennen, noch wirkliche Demokratien wie die unsere sind. Meinten doch manche, das wäre übertrieben, zeigte sich heute, dass die Warnung vor Grundrechtsaushöhlung berechtigt war.

Das derzeit in der Vorbereitung befindliche Seuchenschutzgesetz von Jens Spahn enthielt nämlich neben der anonymen Nutzung von aggregierten Handydaten eine Ermächtigungsgrundlage, um Einzelpersonen, von denen vermutet wird, dass sie entweder selbst infiziert oder im Kontakt mit Infizierten stehen oder standen, von den Behörden getrackt werden sollten. Nun hat Jens Spahn diese Vorschrift erst einmal zurückgezogen. Das war auch mehr als notwendig. Denn es ist weder definiert, inwieweit eine solche Maßnahme, die tief in die Persönlichkeitsrechte eingreift, verhältnismäßig wäre, noch gibt es bisher eine zeitliche Begrenzung, über etwa die der Bundestag im Falle einer Epidemie in bestimmten Zeitabständen wie drei Monaten immer wieder neu entscheiden müsste. Auch ist weder an eine Evaluation, noch an die Befristung des gesamten Gesetzentwurfs gedacht. Und schon gar nicht die Frage gestellt, die sich aufgrund der Erfahrungen in Südkorea ergibt: Nur in der absoluten Anfangsphase der Epidemie kann das funktionieren und die ist in Deutschland längst vorbei.

All dies zeigt, dass wir in Zeiten des Ausnahmezustands der Gesetzgebung stehen. Vieles, was die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gegen die uneingeschränkte Vorratsdatenspeicherung prägt, gilt auch für eine massenhafte Verfolgung von Patientendaten oder gar ein Tracking ihrer Bewegungsdaten und physischen Kontakte. Denn das würde bedeuten, ALLE Bewegungsbilder ALLER Bürger*innen zu überwachen, sonst könnten Kontaktdaten ja gar nicht gewonnen werden. Und das wäre mit unserer freiheitlichen Demokratie auch im Pandemiefall kaum vereinbar. Alle Gesetzespakete, die die Bundesregierung für diese Woche vorbereitet hat, sollen quasi im Belagerungszustand durch das Virus durchgewunken werden. Ohne wirkliche Opposition, ohne Expert*innenabhörung, ohne Politikfolgenabschätzung und ohne die geschäftsordnungskonformen Fristen einzuhalten. Da ist es um so wichtiger, wachsam zu sein und gegen Grundrechtseinschränkungen Widerstand zu leisten. Aber wer wird das wie tun? Trotz Versammlungsverbot? Grüne und FDP? Online-Petitionen? Schaumermal…

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

Ein Kommentar

  1. Ulrich Faigle

    Die wissenschaftliche Begründung der nun staatlich verordneten Freiheitsbeschränkung (“Krieg gegen Corona”) steht auf sehr schwachen Füssen. Das bisher zu Corona vorliegende, erhobene und veröffentlichte Datenmaterial gestattet keine Analyse nach den Grundprinizipien einer seriösen mathematischen Statistik. Eine kritisch-rationale Bewertung der Situation ist absolute Bürger- und Politikerpflicht.

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