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Keine Milliardenklagen mehr

Am 3. Juli hatte der Extradienst über die Milliardenzahlungen und -klagen multinationaler Konzerne gegen Staaten berichtet. Grundlage für solche Forderungen sind Investitions- und Freihandelsabkommen mit privaten Schiedsgerichten, bei denen die Unternehmen Schadensersatz wegen (angeblicher) Gefährdung ihrer Investitionen und Gewinnerwartungen geltend machen können.

Nun hat es eine historische Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegeben, die solche Forderungen innerhalb der EU unterbindet. Schon 2018 hatte der EUGH festgestellt, dass solche Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten unzulässig sind, da die EU über ein funktionierendes Rechtssystem verfügt. Nun folgte Urteil Nr. 2: Es betrifft die Energiecharta, eine besondere Form eines Investitionsschutzabkommens. Nunmehr sind auch deren Schiedsverfahren zwischen Investoren und Mitgliedstaaten der EU illegal.

Anlass des Urteils war, dass die Republik Moldau aufgrund einer Klage eines ukrainischen Energiekonzerns von einem Energiecharta-Schiedsgericht zu einem Schadensersatz von 46,5 Mio. US-$ verurteilt worden und dagegen vor den EUGH gezogen war. Mit der neuen Entscheidung wurde auch der Klage von RWE und Uniper gegen die Niederlande gegen den Kohleausstieg die Grundlage entzogen. Zwar können die Schiedsgerichte das EUGH-Urteil ignorieren (was sie wohl auch tun werden), doch wird innerhalb der EU keine Vollstreckung mehr stattfinden.

Jene 1,4 Mrd. € Schadensersatz, die der schwedische Energiekonzern Vattenfall von Deutschland wegen des Ausstiegs aus der Atomenergie erhalten hat, müssten heute nicht mehr gezahlt werden. Auch die Milliardenzahlungen an die deutschen Stromversorger wegen des Atom- und Braunkohleausstiegs würden wohl geringer ausfallen, wenn im Hintergrund nicht mehr eine Klagedrohung steht. Es wird Zeit, aus der Energiecharta auszusteigen.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

Ein Kommentar

  1. Heiner Jüttner, Autor

    Nachtrag:
    Die Ukraine und Moldau sind nicht Mitglied der EU. Dennoch hat der EuGH sich in diesem Verfahren als zuständig angesehen, weil die EU Vertragsmitglied der Energiecharta ist und diese daher Teil des Europarechts ist.

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