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Menschenrechtliche Außenpolitik im Fall Assange?

Annalena Baerbock muß sofort handeln

Ich schreibe hier zum vierten oder fünften mal über die gegenwärtige Lebensgefahr des Whistleblowers Julian Assange, der sich um die Aufklärung und die Demokratie in der westlichen Öffentlichkeit verdient gemacht hat. Assange hat nichts anderes getan, als wir alle von einem anständigen Menschen erwarten würden: Er hat geholfen, dass Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht vertuscht werden. Etwas, für das sich die westlichen Unterstützer der NATO aktuell in der Ukraine einsetzen. Damit die uniformierten russischen Mörder in Uniform für ihre Morde zur Rechenschaft gezogen werden, sichert das deutsche BKA Beweise. Nichts anderes hat Julian Assange getan, 

indem er dafür sorgte, dass Filme und Aufnahmen der Ermordung von unschuldigen Zivilpersonen durch US-amerikanische Soldaten im Irakkrieg im Internet auf der Plattform “Wikileaks” dokumentiert wurden. Dass die Täter bis heute nicht verfolgt werden, ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass sich die USA weigern, den Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anzuerkennen. Sie halten sich für über dem zivilisierten Völkerstrafrecht stehend, und haben den Aufdecker von Kriegsverbrechen der USA einfach kriminalisiert. Die korrupte Brexit-Regierung Boris Johnsons hat nun durch ihre Innenministerin Patel verfügt, dass Julian Assange ausgeliefert werden soll, obwohl ihm für sein Eintreten für die Menschenrechte bis zu 175 Jahre Gefängnis und sogar die Todesstrafe drohen.

Angriff auf die Pressefreiheit

Die Unglaubwürdigkeit der westlichen Maßstäbe und die  Absurdität des Verfahrens wird deutlich, führt man sich nochmals den Verlauf und die letzten 10 Lebensjahre von Julian Assange vor Augen. Vor über 10 Jahren hat die Plattform “Wikileaks” die authentischen Dokumente der US-Army, aus denen die besagten Verbrechen hervorgehen, veröffentlicht. Aber anstatt Assange als Gründer der Plattform denselben Schutz zuzubilligen, den Journalisten im Westen immer genießen, wurde er während der Präsidentschaft Barack Obamas der Spionage angeklagt. Seine Quelle, eine in den US-Streitkräften dienende Transperson, wurde zwischenzeitlich verurteilt, begnadigt und freigelassen.  Folgt man der US-amerikanischen Sicht der Dinge, war Assange schlicht der Herausgeber der Plattform.

Pulitzer-Preis verdient

Um einen historischen Vergleich mit der “Watergate-Affäre” zu ziehen: Chelsea Elisabeth Manning, war Woodward und Bernstein, Assange als Herausgeber von Wikileaks die “Washington Post”.  Er hätte wie Woodward und Bernstein den Pulitzer-Preis verdient. Das ist im Internetzeitalter der US-Regierung egal. Bürgerrechte gelten nicht für den Australier Assange. Er wurde zunächst unter dem Vorwand einer angeblichen Vergewaltigungsanklage der schwedischen Justiz in London verfolgt und sollte festgesetzt werden. Bei der Realisierung des schwedischen Auslieferungsersuchens drohte ihm die Auslieferung in die USA. Dieser Festnahme entzog er sich durch eine Flucht in die ecuadorianische Botschaft. Nach sieben Jahren in der Botschaft  verschärfte Donald Trump den politischen Druck auf Ecuador und Assange musste die Botschaft verlassen.

Schäden durch Isolation und Haft

Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits erhebliche psychische und physische Schäden erlitten. Denn im Gegensatz zu einem Gefängnisaufenthalt wurde ihm kein Hofgang, Sport oder Kontakt mit Mithäftlingen gewährt, sondern er hielt sich sieben Jahre lang praktisch in den gleichen Räumen auf. Nachdem er die Botschaft verlassen hatte, wurde Assange in  ein Londoner Hochsicherheitsgefängnis für Terroristen verbracht. Die Haftbedingungen dort sind auf Schwerkriminelle ausgerichtet. 2019 stellte sich die schwedische Anklage als unbegründet heraus. 2020 forderte die parlamentarische Versammlung des Europarats einstimmig die Freilassung von Assange, im Mai 2022 schloss sich eine fraktionsübergreifende Gruppe von Europaabgeordneten dieser Forderung an die britische Innenministerin an. Bisher vergeblich, am 17.Juni 2022 beschloss Johnsons Innenministerin Priti Patel, erzkonservative Befürworterin der Todesstrafe, die Auslieferung von Julian Assange.

Fall Assange ein Vollversagen menschenrechtlicher Außenpolitik?

In der vergangenen Woche wurde die Bundesregierung auf ihre Initiativen im Fall Assange in der Bundespressekonferenz angesprochen. Die Antwort der stellvertretenden Regierungssprecherin der Grünen, Christiane Hoffmann, war ein bürgerrechtlich nicht hinnehmbares Herumgeeiere, hier müsse “eine Abwägung verschiedener Schutzgüter” getroffen werden – die Meinungsfreiheit als Grundrecht stellte Frau Hoffmann mit dem staatlichen Geheimschutzinteresse gleich, was an sich eine Ungeheuerlichkeit darstellt.

Verfassungswidriges Herumgeeiere der Bundesregierung

Würde sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, wäre das das Ende der Pressefreiheit. Das “ja noch nicht rechtskräftige Urteil” werde man “weiter beobachten”.  Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung und die Außenministerin dafür einsetzen werde, dass die USA auf die Umsetzung des Auslieferungsbegehren verzichteten, konnte Frau Hoffmann nichts antworten. Bei der “menschenrechtlichen Außenpolitik” wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Der in der Vergangenheit immer wieder mit rechten und rechtsextremistischen Gruppen kooperierende Oppositionelle Nawalny in Russland wird vorbehaltlos unterstützt, während die Bundesregierung für einen Verteidiger der Demokratie, Whistleblower und Verteidiger der Pressefreiheit wie Julian Assange keinen Finger rührt, und bereit ist, ein für unsere Demokratie unverzichtbares Grundrecht wie die Pressefreiheit gegen das fiktive Recht auf Vertuschung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord von Zivilpersonen durch Armeeangehörige abzuwägen.  Annalena Baerbock hat keine Woche Zeit, über diesen Widerspruch von Verfassungsrang  nachzudenken und – hoffentlich die richtigen – Konsequenzen zu ziehen.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

2 Kommentare

  1. Der Maschinist

    Ich hege noch immer die vielleicht naive Hoffnung ein Ausdruck (oder wenigstens ein Link) von Rolands Beiträgen möge seinen Weg in die Pressespiegel der Staatssekretär*innen finden, die es angeht. Aber vermutlich würde es der Sache mehr helfen die Beiträge auszudrucken und als Flugblatt über Berlin fallen zu lassen. Es mag frustrierend sein, sich über die mangelnde Reichweite dieses Mediums klar zu werden. Kein Grund allerdings mit dem Schreiben aufzuhören. Auch zum 5ten Mal wäre es wichtig!

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