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Wieder kein Presseauskunftsrecht

… auf Bundesebene

Claudia Roth hat meinen Vorhersagen entsprochen. Leider. Ich hatte nämlich schon vor paar Monaten in Emails an KulturpolitikerInnen vermutet, dass das die – überwiegend mit Kunstzensur gegen Kritik am israelischen Völkermord im Gaza befasste – Staatsministerin für Kultur, nicht rechtzeitig einen Entwurf für das seit 2013 überfällige Presseauskunftsrecht dem Bundestag vorlegen wird. Dabei sahen sich die Journalistenorganisationen dju und DJV kurz vor dem Ziel. Ende 2022 sah es so aus, als würde die Ampel-Koalition, trotz aller Behinderungen durch die FDP, Anfang 2023 einen Entwurf vorlegen. Es lag zwar ein, wie ich finde, völlig ausreichender einzelner Satz als Gesetzentwurf der SPD vor, aber insbesondere die Grünen wollten unbedingt das Rad neu erfinden und etwas längeres und natürlich ein viel besseres Gesetz formulieren. So was lag zumindest innerhalb der Koalition nun vor – nachdem dju und DJV selbst einen Vorschlag den Kulturpolitikerinnen vorgelegt hatten.

Doch statt diesen Text in der Koalition abschließend zu beraten, kam ein Rückzug der Grünen, verbunden mit dem Begräbnis erster Klasse: Claudia Roth, die mit Kunstzensur im Sinne der rechtsradikalen Regierung in Tel Aviv befasste Staatsministerin, übernahm selbst. Und sie übernahm sich. Sie kündigte an, rechtzeitig einen Entwurf dem Parlament vorzulegen, so dass er noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden könnte. Mir war klar, dass sie das nicht schafft. Leider sollte ich Recht behalten. Also können Bundesregierung, Verfassungsschutz, BND, Bundeswehr, Bundesanstalten und Ämter für dies oder das weiterhin Anfragen beantworten – oder auch eben nicht.

So erhalte ich vom Auswärtigen Amt seit Jahren schon keine wirklichen Antworten auf die gestellten Fragen mehr, sondern irgendwas. Meist eine Sammlung von Links zu Reden oder anderen Texten, in denen nur selten meine Fragen auch nur gestreift werden. Bitten um eine vernünftige Antwort werden ignoriert. Man muss ja nicht antworten – Journalisten haben ja kaum noch eine Möglichkeit mehr, eine Antwort einzuklagen. Es geht noch – etwas sehr bemüht wie ich finde – über den Art 5 Grundgesetz – das klappt aber nicht immer.

Ein richtiges Gesetz wäre da hilfreich. Bis 2013 genügte es, sich auf das jeweilige Landespresserecht zu berufen. zuständig ist jeweils das Bundesland, in dem sich die Bundesbehörde – oder das Ministerium befindet. 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Siehe dazu meinen Artikel in den “Nachdenkseiten”, da habe ich das näher erklärt.

Ein Kommentar

  1. Martin Böttger

    Dein in Teilen sachlicher Text hätte gewonnen, wenn Du auf die Anwürfe in Sachen “Kunstzensur im Sinne dertrechtsradikalen Regierung in Tel Aviv” verzichtet hättest. Ein Streit darüber ist durchaus berechtigt, aber wäre gerade deswegen einen eigenen sachlichen und zitatbelegten Text wert. So wirkt das so, als wolltest Du Dich nur abreagieren. Davon haben weder gleich- noch andersgesinnte Leser*innen irgendeinen Vorteil. Es gibt Leserinnen, die mir gegenüber das Gefühl äussern, dass Du mit Politikerinnen ein spezielles Problem habest.

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