„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit“, heißt es im Grundgesetz. In der sogenannten Länderkammer aber kann sich die entstehende rot-grün-gelbe Bundesregierung derzeit nur auf sieben der 69 Stimmen fest verlassen – auf drei Stimmen von Rot-Grün in Hamburg und auf vier Stimmen der Ampelregierung in Rheinland-Pfalz. Weiterlesen
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