Immerhin macht eine etablierte Stelle mal darauf aufmerksam. Sie müssen nur wissen, wo Sie suchen müssen, um auch zu finden. Ukrainer, gemeint die Männer, fliehen gelegentlich genauso vor dem Krieg wie Frauen und Kinder. Z.B. weil sie nicht selbst Kriegsteilnehmer werden wollen. Das Grundgesetz schützt das als Grundrecht in Art. 4 Abs. 3.. “Niemand” heisst, nicht nur Deutsche. Super-Regel. Aber BRD-Staatsorgane hatten immer Probleme, sie zu verstehen. Weiterlesen
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