Von der Öffentlichkeit kaum beachtet erheben sich die Abgeordneten des Bundestages dann, wenn der Sitzungsleiter den Saal in Richtung Präsidentenplatz betritt. Auch bei der Verabschiedung von Gesetzen stehen sie auf – getrennt nach Ja, Nein und Enthaltung. Seit jüngerer Zeit zunehmend greift die Sitte des Aufstehens aber auch bei anderen Gelegenheiten um sich. Die Abgeordneten erheben sich, wenn ihnen rhythmischer Beifall zu wenig scheint: als Ausdruck von Respekt, Rührung, Zustimmung und auch schlechtem Gewissen. Weiterlesen
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