EU und USA könnten Airbus-Urteil der WTO in den aktuellen Handelskonflikten für sich nutzen

Im seit Jahren schwelenden, milliardenschweren Streit zwischen den USA und der EU um illegale Subventionen für die Flugzeughersteller Airbus und Boeing hat die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf ein Urteil gefällt, das beide Seiten für sich nutzen könnten: in den beiden aktuellen Konflikten um die von Washington beschlossenen Abschottungszölle gegen Importe von Stahl, Aluminium und Autos, sowie die angedrohten Sekundärsanktionen gegen im Iran-Geschäft tätige europäische Unternehmen und Banken.

Das oberste Schiedsgericht der WT0 entschied am späten Dienstagnachmittag auf eine 2004 eingereichte Klage Washingtons abschließend, daß sogenannte „Anschubfinanzierungen“ aus Frankreich, Deutschland und anderen EU-Staaten für Airbus „illegale staatliche Subventionen“ sind, die gegen internationale Handelsverträge verstoßen. Für den Herbst wird ein ähnliches Urteil erwartet zu einer entsprechenden Klage der EU gegen illegale Subventionen der USA für Boeing.
Das Airbus-Urteil der WTO gibt den USA das Recht zu Vergeltungsmaßnahmen durch Zölle gegen EU-Produkte in Millardenhöhe. Diese wurden von der Trump-Administration auch sofort nach der Urteilsverkündung angedroht.”Wenn die EU nicht endlich aufhört, die Regeln zu brechen und US-Interessen zu verletzen, werden die USA voranschreiten und Gegenmaßnahmen auf EU-Produkte erlassen müssen”, erklärte der US-Handelsbeauftragten Robert Lighthizer.

WTO-Urteil begünstigt zukünftige EU-Klagemöglichkeit gegen Trumps Abschottungszölle und Iransanktionen

Die Trump-Administration dürfte das WT0-Urteil politisch nutzen zur weiteren Rechtfertigung ihrer seit Anfang des Jahres beschlossenen Abschottungszölle gegen Importe von Stahl, Aluminium und Autos aus der EU, Südkorea und anderen Staaten, die Washington ebenfalls begründet hat mit der „Verletzung von US-Interessen“ und dem „Bruch von Handelsregeln” durch diese Staaten. Daß die Trump-Administration bis Ende Mai noch die von Brüssel erbetene Ausnahme für die EU-Staaten von diesen Zöllen beschließt, ist nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem Nuklearabkommen mit Iran höchst unwahrscheinlich. Nach einhelliger Meinung von Rechtsexperten der WTO sind die Abschottungszölle der USA ein klarer Verstoß gegen multilaterale Handelsverträge. Mit einer Klage vor der WTO hätte die EU großen Aussicht auf Erfolg. Das jüngste Urteil zu den Airbus-Subventionen könnte – auch wenn es zunächst einen Etappenerfolg für Washington bedeutet – die EU zu einer Klage ermutigen. Ähnliches gilt für die von den USA angekündigten Sekundärsanktionen gegen europäische Unternehmen und Banken, die bereits Wirtschaftsbeziehungen zu Iran unterhalten oder künftig ins Irangeschäft einsteigen wollen, und die gleichzeitig auch im US-Geschäft tätig sind. Dazu gehört unter anderen auch Airbus. Derartige Sekundärsanktionen, die die USA bereits in den 90er Jahre gegen Unternehmen aus Spanien, Portugal und anderen EU-Staaten verhängten, um die Regierungen dieser Länder zu einem Wirtschaftsembargo gegen Fidel Castros Kuba zu nötigen, wurden von der WTO bereits in der Vergangenheit als illegal verurteilt.

Mit einer schnellen Entscheidung über etwaige Klagen der EU wäre allerdings nicht zu rechnen. Denn die WTO-Schiedsgerichte in der ersten Instanz sind derzeit nicht handlungsfähig, weil die Trump-Administration seit über einem Jahr die Neubesetzung vakanter Richterstellen blockiert. Zudem würden sich die USA im Fall einer Klage der EU gegen die Iran-Sanktionen wahrscheinlich auf eine allgemeine Ausnahmeklausel in den WTO-Verträgen berufen, die Handelseinschränkungen unter Berufung auf „nationale Sicherheitsinteressen“ erlauben. Hierzu gibt es noch keine Präzedenzentscheidung der WT0, weil diese Klausel seit Gründung der Organisation im Jahr 1994 noch nie in Anspruch genommen wurde.

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Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.