Die Stadt Bonn hat 400 Schöffinnen und Schöffen gesucht – 800 haben sich der Stadt zur Verfügung gestellt. Das ist eine gute Nachricht.
Weniger gut und noch weniger zu verstehen ist, dass Schöffinnen und Schöffen – sie sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) rechtlich ehrenamtliche Richter – nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre sein dürfen. Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (DVS) hatte schon 2015 in seinem Grundsatzpapier die Abschaffung der Altersgrenze nach § 33 Nr. 2 GVG vorgeschlagen: Vergeblich. Diskriminierung aus Altersgründen bleibt bestehen. Weiterlesen
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