Niemand blickt mehr durch, was und mit welcher Aufenthaltsdauer in den Mediatheken der von uns bezahlten Rundfunk- und TV-Sender abrufbar ist. Junge Leute glotzen überhaupt kein TV mehr. Selbst unsereiner guckt nur noch die 20-Uhr-“Tagesschau”, die Samstags-Sportschau und ausgewählte “Tatorte” (Dortmund!, Tukur) live, wenn überhaupt.
Was nicht online steht, existiert auch nicht – für immer mehr Menschen, vor allem die Nachwachsenden.
Wenn die Mediatheken nicht bald verlässlich nutzbar sind, und wenn nicht endlich die sehr inhaltsreichen Archive, die wir auch alle schon bezahlt haben, zugänglich gemacht werden, dann werden auch die öffentlich-rechtlichen Sender bald nicht mehr existieren. Zu entscheiden haben das gemäss Verfassung die Ministerpräsident*inn*en der Länder. Jeder und jedem von ihnen ist vor allem “ihr” Landessender ein besonderes Anliegen, denn nur dort kommen sie als Politiker*innen überhaupt verlässlich vor. Wenn sie also auch “ihrem” Sender online die Luft abdrehen, dann ist das so eine Art politischer Selbstmord 😉
Die Blog-Kolleg*inn*en von netzpolitik.org haben eine Bestandsaufnahme der Diskussion zwischen den Bundesländern gemacht. Es besteht Hoffnung. Aber durch das Einstimmigkeitsprinzip kann es auch Dauern.

Über Martin Böttger:

Martin Böttger ist seit 2014 Herausgeber des Beueler-Extradienst. Sein Lebenslauf findet sich hier...
Sie können dem Autor auch via Fediverse folgen unter: @martin.boettger@extradienst.net