Was Bürgerrechtler bisher allenfalls im Zusammenhang mit der Verfolgung von Verstößen gegen Seuchenbestimmungen oder Einschränkungen des Versammlungsrechts befürchteten, nämlich dass Gesundheitsdaten von Corona-Infizierten in Polizeidateien landen könnten, ist bereits Wirklichkeit. In Baden-Württemberg haben mit Unterstützung des Landesinnenministers Strobl, Schwiegersohn von Bundestagspräsident Schäuble,  mehrere Gesundheitsämter Daten von Corona-Infizierten weitergegeben – angeblich, weil sich die Polizei vor Infektionen schützen müsse. Ein schamloser Vorwand zum Eingriff in Bürgerrechte.

Telepolis berichtet, dass mindestens auch Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Niedersachsen solche Daten an die Polizei übermittelt haben. Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Stefan Brink, kritisiert, dass diese Daten rechtswidrig übermittelt wurden und fordert ihre Löschung. Innenminister Strobl weigert sich bis jetzt und es stellt sich die Frage, ob die Koalition daraus Konsequenzen zieht. Das Kabinett könnte ihn durch Mehrheitsbeschluss anweisen, diese illegale Datensammlung aufzulösen. Aber dies könnte eine Machtprobe und möglicherweise das Ende von Grün-Schwarz in Baden-Württemberg bedeuten – deshalb ist wohl davon auszugehen, dass es dabei bleibt, was der Grüne Gesundheitsminister Lucha seinen Gesundheitsämtern verordnet hat: Daten über Corona-Infizierte zu übermitteln sei unzulässig.

Auch in Bremen hat der Datenschutzbeauftragte die Praxis der Übermittlung gestoppt. In NRW, Brandenburg, Berlin, Thüringen und im Saarland werden derzeit keine Daten übermittelt, verhält sich die Polizei verfassungskonform. Darüber ist in diesen Tagen schon Erleichterung und Freude angebracht – es gibt verfassungstreue Beamte. Was aber mag in Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) geritten haben, die Gesundheitsämter gar anzuweisen, die Daten über Corona-Infizierte nebst Anschrift landesweit an die Polizeipräsidien zu übermitteln? Seine DDR-Sozialisation der autoritär-technokratischen Apparatgläubigkeit? Eine Rechtsgrundlage dafür ergibt sich weder aus Landesrecht, noch aus dem durchaus problematischen Infektions-Ermächtigungsgesetz von Jens Spahn, das der Bundestag in der vergangenen Woche mit heißer Nadel und unter stillschweigender Umgehung der Geschäftsordnung beschlossen hat.

Die aus diesem Verfahren resultierenden handwerklichen Fehler rächen sich bereits – etwa im Mietenboykott des Adidas-Konzerns, der 2019 neun Milliarden Euro Gewinn eingefahren hat. Diese Daten könnten rechtmäßig der Polizei in Bayern, dem Sitz des Adidas-Konzerns übermittelt werden, um wegen Missbrauch des Corona-Hilfspakets zu ermitteln. Jedes Kleinunternehmen, dass jetzt das Krisenpaket in Anspruch nimmt, muss gewärtig sein, dass sein Verhältnisse überprüft und zu Unrecht erlangte Beihilfen zurückgefordert werden. Adidas hat dagegen der Regierung Bedingungen gestellt: Man werde nur wieder Mieten zahlen, wenn die Bundesregierung die Gesundheitsmaßnahmen zeitlich begrenze. Hier wäre eine Anfangsverdacht durchaus gegeben und die Nutzung dieser Daten erforderlich und geboten!

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net