Finanzminister Lindner hat angekündigt, 60 Mrd. € bereits beschlossene Kreditermächti­gungen ins kommende Haushaltsjahr zu übertragen. Die Kreditbewilligung gilt allerdings nur für Corona-Hilfen, aus diesem Grunde durfte von der Schuldenbremse abgewichen werden. Nunmehr sollen die Millionen für Maßnahmen des Klimaschutzes verwendet wer­den.

Lindners Ankündigung hat Protest hervorgerufen. Sein Handeln wird als Finanzierungstrick bezeichnet und als Heuchelei eingestuft, weil er als Oppositionspolitiker die gegenteilige Ansicht vertreten hatte. Die CDU-Bundestagsfraktion sieht Lindners Maßnahme als verfas­sungswidrig an und hat eine Verfassungsbeschwerde an­gekündigt.

Solche Finanzierungstricks – die Ampelkoalition hat noch weitere geplant – sind nötig, weil sich die FDP Steuererhöhungen widersetzt und die Schuldenbremse ab 2023 (zumindest formal) wieder einhalten will. Dann wäre eine Kreditfinanzierung des umfangreichen Koalitionsprogramms nicht mehr möglich. Deshalb ist die Koalition auf andere Quellen ihres Programms angewiesen ist. Der Beueler Extradienst hat diese Problematik bereits am 28.11.2021 unter dem Stichwort „Ausge­bremst“ aufgegriffen.

Dabei gäbe es eine wirksame und rechtlich einwandfreie Lösung. Wie bei der Coro­na-Pandemie muss die Schuldenbremse auch bei der Bewältigung der Klimakrise außer Kraft gesetzt werden. Bekanntlich gibt es Ausnahmen von der Schuldenbremse und ihrem Kreditverbot, nämlich bei Naturkat­astrophen sowie bei außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.

Diese Ausnahmesituation liegt auch bei der Klimakrise und dem Zwang zur CO2-Reduzie­rung vor. Die Beschlüsse der Kli­makonferenzen von Paris (2015) und Glasgow (2021), in denen anspruchsvolle Klimaziele vorgegeben wurden, haben für Deutschland international bindende Pflichten geschaffen und sind außergewöhnliche Notsituatio­nen, die sich der Kontrolle der Regierung entziehen. Ebenso wenig kann (und will) sich der Bundestag der aktuellen Auflage des Bundesverfas­sungsgerichts widersetzen, schärfere Emissionsre­duktionsziele zur Erreichung der 1,5-Grad-Grenze festzulegen.

Gewiss gibt es noch eine Reihe weiterer verbindlicher internationaler Verpflichtungen. All diese zu erfüllen, ist ein finanzpolitischer Kraftakt, der mit den laufenden Haushaltsmitteln nicht zu bewältigen ist. Er bedarf der Aufnahme umfangreicher Kredite und damit einer er­neuten Außerkraftsetzung der Schuldenbremse. Dies bietet einen eleganten Weg, ohne Tricksereien die nötigen Finanzmittel einzuwerben und die Zwangsjacke Schul­denbremse auszuhebeln. Vielleicht lässt sich sogar Herr Lindner davon überzeugen.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.