Von Matthias W. Birkwald, MdB Die Linke
Seit Jahren machen entrüstete Betriebsrentner*innen auf eine gravierende Ungerechtigkeit aufmerksam: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde 2003 in einer Nacht-und Nebelaktion von Horst Seehofer und Ulla Schmidt beschlossen, dass auf Bezüge aus der betrieblichen Altersversorgung (wie z.B. Direktversicherungen) Krankenkassenbeiträge gezahlt werden müssen. Dies gilt auch für Kapitalabfindungen. Im Unterschied zum so genannten halben Beitragssatz, den Rentner*innen für ihre gesetzlichen Renten zahlen müssen, muss bei Betriebsrenten seitdem der so genannte volle Beitragssatz gezahlt werden. Das heißt, sie müssen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil bezahlen. Ihre Betriebsrenten wurden damit auf einen Schlag um ein Fünftel gekürzt! Diese Regelung traf sogar rückwirkend auch Verträge, die bereits vor 2004 abgeschlossen worden waren. Mit einer Ausnahme: Besserverdienende, die privat krankenversichert sind. Weiterlesen
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