Der Europäische Strafgerichtshof in Den Haag hat gegen Wladimir Wladimirowitsch Putin einen Haftbefehl erlassen, der ihn wegen Bruch des Völkerrechts, Führung eines Angriffskrieges und Entführung von Kindern aus der Ukraine zur Fahndung ausschreibt. Weil nur etwa 123 Staaten den internationalen Strafgerichtshof anerkennen, ist seine Wirksamkeit beschränkt – nicht zuletzt, weil die USA, Russland und China diesen Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen. Der Kanzler nannte den Haftbefehl “ein starkes Signal für das internationale Recht” – ist es das wirklich? Weiterlesen
Letzte Kommentare