Am 14. Juni erfolgte ein neuer Vorstoß zur Änderung der deutschen Organspenderegeln: Die Zustimmungslösung soll durch die Widerspruchslösung ersetzt werden. Acht Bundesländer haben auf Initiative von Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Änderung des Transplantationsgesetzes eingebracht. Der Antrag wurde an den Gesundheitsausschuss verwiesen. Nach dessen Beratung wird das Landtagsplenum entscheiden, ob der Antrag in den Bundestag eingebracht wird.

Die Neuregelung soll den eklatante Mangel an Organspenden und an Transplantationen mildern. Deutschland liegt bei der Zahl der Organspenden auf einem hinteren Platz. 2023 standen 8385 Personen auf einer langen Warteliste, gespendet wurden 2877 Organe von 965 Personen. 84% der Deutschen ste­hen einer Organspende generell positiv gegenüber (repräsentative Umfrage der Bundes­regierung), aber nur 44% verfügen über einen Organspenderausweis. Auf eine Million Bürger/innen kommen jährlich nur rund sechzehn Organentnahmen. Täglich sterben drei Menschen, die eine Or­ganspende hätte retten kön­nen.

Schon Ende 2923 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Widerspruchslösung ins Transplantationsgesetz aufnimmt. Zur Begründung heißt es, dass „trotz intensiver und langjähriger Informationskampagnen …. die Zahl der Organspender auf niedrigem Niveau stagniert, während über 8.500 Menschen …. händeringend auf ein lebensrettendes Organ warten.“  In Berlin tat sich jedoch nichts, daher die aktuelle Initiative im Bundesrat. Parallel dazu plant das Bündnis Protransplant, das mehr als 20 Patientenverbände vertritt, eine Verfassungsbeschwerde gegen die derzeitige gesetzliche Regelung.

Die höchste Zahl an Organspenden erbringt die Widerspruchslösung, wie sie in den weitaus meisten europäischen Staaten (auch in überwiegend katholischen wie Polen und Spanien), aber bisher nicht in Deutschland gilt. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende nicht ausdrü­cklich widersprochen, so dürfen Organe entnommen werden. In manchen Ländern haben die An­gehörigen das Recht, einer Organentnahme zu widersprechen, wenn keine Verfügung der verstorbenen Person vorliegt. Die Wirkung der Widerspruchslösung zeigt sich in den Organspen­derzahlen: Spanien 48 Spender/innen pro eine Mio. Einwohner, Portugal 34, Italien 28, Frankreich 30 und Deutschland nur 11,5.

Einer/m verstorbenen Spender/in können fünfzehn verschiedene Organe und Gewebe entnommen werden. Neben Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse  u.a. auch Darm, Haut, Hornhaut, Knochen, Knorpel, Sehnen und Gewebe. Bis zu sieben Leben kön­nen damit gerettet werden. Wegen der knappen Ressourcen gibt es in Deutschland strenge Regeln für Organtransplantationen. Organspenden dürfen nicht bezahlt werden, es gibt keine Ent­schädigungen, ein Handel damit ist verboten. Lebendspenden sind nur zwischen Menschen zulässig, die verwandt sind oder sich in einer anderen Form nahestehen.

Wegen des minimalen Angebots gibt es in Deutschland Wartelisten mit jenen Patient/innen, die aus medizinischen Gründen eine Transplantation benötigen. Ausschlaggebend ist der zu erwartende Erfolg und die Bedeutung der Transplantation für das Überleben und die Lebensqualität der Patient/innen. Soziale Kriterien dürfen keine Rolle spielen. Für jedes zu verpflanzende Organ gibt es individuelle Bedingungen. Die Wartelisten werden von einem der rund fünfzig Transplantationszentren ge­führt. Die Entscheidungsfindung ist nicht immer einfach, weil Dringlichkeit und Erfolgsaussicht nicht immer zum gleichen Ergebnis führen.

Die Transplantationszentren geben die erfassten Daten an die gemeinnützige Stiftung Eu­rotransplant weiter, in der acht europäische Staaten zusammenarbeiten. Eurotransplant sichtet die Wartelisten, prüft die Dringlichkeit, ermittelt die geeigneten Empfänger/innen und besorgt den internationalen Austausch der Spenderorgane. So soll eine möglichst ef­fektive Nutzung der gespendeten Organe und der Versorgung der Patient/innen gewähr­leistet werden.

Die derzeit geltende rechtliche Grundlage in Deutschland ist die ‘Entscheidungslösung’. Danach ist eine Organentnahme nur bei ausdrücklicher Zustimmung erlaubt, allerdings sollten alle Krankenversicherten ab dem 16. Lebensjahr jährlich nach ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Der Erfolg ist gering. Der eklatante Mangel an Spenderorganen und die positiven Erfahrungen jener Länder, in denen statt der Entscheidungslösung die Widerspruchslösung gilt, führten 2019 im Deutschen Bundestag zu einem Gesetzentwurf zugunsten einer doppelten Widerspruchslösung. Danach müssten sich Nichtspender/innen in ein Register eintragen oder ihren Willen in einer Patientenverfügung, auf ei­nem Organspenderausweis oder einem anderen Dokument festhalten. Im Zweifel würden Verwandte befragt, ob der Verstorbene ihnen gegenüber eine Spende abgelehnt hat.

Dem stand ein Gesetzentwurf zugunsten einer modifizierten Entscheidungslösung gegenüber. Sie sieht jetzt vor, dass die Betroffenen ihre Entscheidung in ein Online-Register eintragen KÖNNEN. Bei der Abstimmung Anfang 2020 erhielt dieser Antrag zwei Drittel der Stimmen. Damit haben sich jene Abgeordneten durchgesetzt, die aus moralischen, religiösen oder esoteri­schen Motiven eine Lösung favorisierten, die jährlich tausende von Toten in Kauf nimmt. Dabei hätte die Wi­derspruchslösung keineswegs die Selbstbestimmung und die persönliche Entscheidungsfreiheit in Frage gestellt. Sie zwänge nicht zur Zustimmung, sondern zum Nachdenken und zum Entscheiden.

Unabhängig davon https://www.google.com/search?client=opera&q=Wikipedia%3A+Organhandel&sourceid=opera&ie=UTF-8&oe=UTF-8“>gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz von 1997. Es zielt primär auf die Sicherheit und Qualität von rechtmäßigen Transplantationen ab. Dazu wurden die zuständigen Behörden definiert, die Bedingungen für die Bereitstellung von Spenderorganen festgelegt und de Rückverfolgbarkeit gesichert. Der Spendername bleibt geheim. Ein Organhandel ist in keinem Fall genehmigungsfähig. Die ‘Deutsche Stiftung Organtransplantation’ trägt die Kosten für Entnahme, Konservierung und Transport der Organe. Die Krankenversicherung des Empfängers übernimmt die Kosten der Transplantation und der Nachsorge, ggf. aber auch Aufwendungen für die Vor- und Nachsorge, Rehabilitation und Lohnfortzahlung des Spendenden.

Die illegale Organentnahme wird als Körperverletzung oder sogar als Tötungsdelikt behandelt und dementsprechend mit Strafe bedroht. Seit 2016 gilt in Deutschland dazu das ‘Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des  Menschenhandels’. Eine rechtswidrige Organentnahme wird nach § 232 StGB bestraft. Bei „gewerbs- und bandenmäßigem Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme“ drohen den Kriminellen bis zu 10 Jahre Haft. Bestraft werden können Spender, Händler und Empfänger, aber auch Ärzte. Auch im Ausland begangene Taten können bestraft werden, wenn der Täter Deutscher ist. Doch nicht jede Transplantation im Ausland ist illegal. Erlaubt ist z.B., wenn jemand aus Deutschland in sein Heimatland reist, um dort die Niere eines Verwandten zu erhalten.

Falls die Initiative aus Nordrhein-Westfalen keinen Erfolg hat, bleibt in Deutschland der offenkundige Engpass bei der Versorgung mit transplantierbaren Organen bestehen. Auch in fast allen anderen Staaten herrscht ein Mangel. Da kann es nicht überraschen, dass rechtswidrige oder gar kriminelle Wege beschritten werden, um an eines der begehrten Organe zu gelangen. Dabei stört es offenbar nicht, dass der Handel mit menschlichen Organen international geächtet ist und teilweise mit hohen Gefängnisstrafen geahndet wird.

Der illegale Organhandel gilt als Teil der internationalen organisierten Kriminalität. Die Gründe für den zunehmenden und erfolgreichen Handel mit menschlichen Organen sind nicht überraschend: Der Bedarf ist groß, das legale Angebot viel zu gering. Die Vergaberegeln für legale Transplantationen sind streng und kaum zu umgehen. Die weltweite Armut treibt Menschen dazu, ihre Organe zu spenden. Es gibt viele reiche Leute, die hohe Preise zahlen. Im illegalen Bereich gibt es kaum Kontrollen. Korruption erleichtert den kriminellen Organhandel. Ärzte und private Kliniken verdienen gerne mit.

Welche Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen bzw. kriminellen Organhandels sind denkbar? Die Bekämpfung der Armut, die Menschen dazu treibt, Organe zu spenden, ist offenkundig  aussichtslos. Auf internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Bemühungen: weltweit abgestimmte Kontrollen, Aufklärungskampagnen unter Einbindung von Nichtregierungsorganisationen, Bemühungen um die Schließung von Schlupflöchern, Verschärfung und konsequente Umsetzung von Strafmaßnahmen. Erfolgversprechend, aber bislang wenig wirksam, wäre eine Steigerung der legalen Organspenden.

Organspenden werden zumeist unter Ausnutzung von finanziellen Notsituationen, ohne große Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Spendenden und unter miserablen medizinischen Verhältnissen getätigt. Besonders Flüchtlinge sind dem Organhandel stark ausgeliefert, da sie mit Hunger, schlechten Lebensbedingungen und ungewisser Zukunft für solche Angebot leicht empfänglich sind. Diese Einschätzung lässt sich auch statistisch in Konfliktgebieten nachweisen. Es gibt sogar Berichte, wonach Flüchtlinge entführt und ermordet und für Organentnahmen missbraucht wurden.

Die Vereinten Nationen bezeichnen in ihrem im Jahr 2000 verabschiedeten ‘Übereinkommen gegen die grenzüberschreitenden organisierte Kriminalität’ den kommerziellen Handel mit menschlichen Organen als eine Ursache für kriminellen Menschenhandel. Sie unterscheiden drei Formen des illegalen Organhandels: Die erste ist, dass Personen durch Zwang oder Täuschung dazu gebracht werden, Organe zu spenden. Der zweite Fall liegt vor, wenn sich Personen aus finanziellen Gründen auf eine Organentnahme einlassen und nicht oder nur unzulänglich bezahlt werden. Bei der dritten Form werden Organe ohne Wissen der Betroffenen im Zuge eines vorgeblichen medizinischen Eingriffs entnommen.

Weil jeder Mensch zwei Nieren hat und auch mit einer leben kann, werden am häufigsten  Nieren gehandelt. Der Schwarzmarktpreis beträgt bis zu 300.000 $. Laut Schätzungen der UN kommen 5 bis 10 Prozent aller Nierentransplantationen illegal zustande. In Deutschland warteten 2022 6683 Menschen auf eine Nierenspende, 1966 Nieren wurden transplantiert, 555 davon stammten aus einer Lebendspende. Bei dieser Transplantationsart ist die Erfolgsquote höher: nach fünf Jahren arbeiteten noch 86% der Spenderorgane; bei Organentnahmen von Verstorbenen waren es nur 75%. 

In einem Report, der 2003 für den Europarat erstellt wurde, wird auf die deutliche Zunahme des illegalen Organhandels in Europa hingewiesen. Betroffen seien vor allem die armen Regionen der Nachfolgestaaten der UdSSR. Der Umfang des dortigen Organhandels nähere sich allmählich den aus Asien und Südamerika bekannten Zahlen. Zum Beispiel verkauften in Moldawien junge Menschen aus ländlichen Regionen ihre Nieren für 2.500 bis 3.000 $, die Empfänger/innen zahlten hingegen bis zu 250.000 $. Die Operationen fänden zumeist in gut ausgestatteten Kliniken in der Türkei statt, wobei den Spendenden nur geringe medizinische Aufmerksamkeit zuteil würde.

Eine im Auftrag von Interpol erstellte Studie über den Organhandel in einer kenianischen Stadt von 90.000 Einwohner/innen hat ermittelt, dass allein in diesem Ort jährlich mehrere hundert Organspenden stattfinden, vor allem von Nieren. Durch Weiterempfehlungen, Existenz einer Art Verkaufsorganisation, die vielfach aus ehemaligen Spendern besteht, und Ansiedlung geeigneter Krankenhäuser und privater Operationseinrichtungen hat sich die Stadt zu einem Zentrum des Organhandels in Kenia entwickelt. Der Durchschnittspreis für eine Niere liegt bei 3.500 €, für viele Spender/innen ein unvorstellbar großer Betrag. 2) 

In China war es lange Zeit üblich, dass Hingerichteten und in Haft Verstorbenen Organe entnommen wurden. 2007 wurde jeglicher Organhandel gesetzlich untersagt, außer bei Hingerichteten. Neue Erkenntnisse besagen jedoch, dass es in China weiterhin einen schwungvollen menschenrechtswidrigen Organhandel im Untergrund gibt. Ein 2016 veröffentlichter Untersuchungsbericht besagt, dass in China jährlich zwischen 60.000 und 100.000 Leber- und Nierentransplantationen stattfinden.

Laut Carla del Ponte, der Chefanklägerin Internationalen Strafgerichtshof für Jugoslawien, tötete die albanische UCK nach Ende des Kosovokriegs serbische Gefangene und Zivilisten, um die Organe zu verkaufen. Die UN- und NATO-Truppen sollen nicht eingegriffen haben.

Wie weit verbreitet krimineller Organhandel ist, zeigen die wiederkehrenden https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/sw/Organhandel“>Berichte des Ärzteblatts. Fachleuten zufolge ist das jedoch nur ein geringer Ausschnitt:

02.10.2023 Behörden in Pakistan nehmen Organhändler fest.

23.03.2023 Politiker aus Nigeria in England wegen Organhandels schuldig befunden

06.03.2023 Ärzte wegen Organhandels in Guatemala festgenommen

14.02.2020 Vietnam: Zwölf Jahre Haft für Handel mit Nieren

06.12.2017 Arzt in Costa Rica wegen illegalen Organhandels verurteilt

02.01.2017 Organhandel: Chinesisches Gericht verurteilt Ärzte und Pflegekraft

30.12.2016 Organhändler in Nepal festgenommen

14.08.2016  Indische Polizei nimmt Ärzte unter Verdacht des Organhandels fest

18.02.2015 Irak wirft IS-Terrormiliz Handel mit Organen vor

11.11.2013 ‘Spiegel’: Organhandel mit syrischen Flüchtlingen floriert

15.11.2012 Uniklinik in Rotterdam untersucht Organhandels

08.11.2012 Organhandel im Sinai fordert über 200 Opfer

30.08.2011 Organhandel in Bangladesch

17.12.2010 Serbien beziffert Zahl der Opfer von Organhandel im Kosovo auf 500

Wie erwähnt, gibt es eine Vielzahl von Bemühungen, Übereinkommen, Verboten auf internationaler Ebene. Die Weltgesundheitsorganisation hat schon 1991 25 Leitsätze für Organtransplantationen vorgelegt. Das Europäische Parlament hat sich 1993 für ein  Verbot des gewinnorientierten Handels mit Transplantaten ausgesprochen. Und beim Europarat gilt seit 2018 eine Organhandelskonvention. 

Deren Ziel ist es, Organhandel zu verhindern und zu bekämpfen, indem gewisse Handlungen strafbar gemacht, die Rechte der Opfer von Organhandel geschützt sowie die nationale und internationale Zusammenarbeit vereinfacht werden. Die Konvention enthält u.a. ein Kommerzialisierungsverbot, ein Handelsverbot, die Vorgabe einer Einwilligung, Strafbarkeitsregelungen, Regeln für eine Datensammlung und klare gesetzliche und medizinische Rahmenbedingungen. In einem Zusatz von 2002 zum ‘Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin’ von 1997 verbietet der Europarat allgemein die Verwendung des menschlichen Körpers zur Erzielung eines finanziellen Gewinns und speziell den Handel mit Organen und Geweben. 

Die Vereinten Nationen haben im Dezember 2022 eine etliche Seiten starke Resolution zur ‘Stärkung und Förderung wirksamer Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit im Bereich der Organspende und -transplantation zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der Organentnahme und des Handels mit menschlichen Organen’ verabschiedet. 4) 

Allein schon der Vorspann ist bemerkenswert. Beginnend mit einer Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der UN-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte folgt eine Bezugnahme auf zwanzig internationale Konventionen, Resolutionen, Studien und Aktionspläne, in denen der Einsatz gegen Menschenhandel und illegale Organtransplantationen gefordert wird. Hier zeigt sich deutlich der internationale Stellenwert, den diese organisierte Kriminalität  und der disziplin- und grenzüberschreitende Kampf dagegen inzwischen einnehmen. Andererseits lassen die manchmal im Jahresabstand aufeinander folgenden Appelle und Erklärungen auch den Schluss zu, dass die bisherigen Bemühungen wenig erfolgreich waren.

Die Forderungen der UN-Resolution befassen sich sowohl mit illegalen wie mit legalen Transplantationen. Hier die wichtigsten Punkte:

~ Aufruf an alle Staaten, die relevanten internationaler Übereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen;

~ Klarstellung, dass der Menschenhandel zwecks Organentnahme und der Handel mit menschlichen Organen zwei getrennte Straftatbestände sind;

~ Schaffung eines Rechtsrahmens zur Verhütung und Bekämpfung illegaler Organtransplantationen;

~ Gewährleistung von Schutz der Spender/innen und Empfänger/innen als Teil der nationalen Gesundheitsversorgungssysteme;

~ Verteilung einschlägiger Informationen für Personen, die gefährdet oder zu illegalem Tun bereit sind;

~ Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit, 

~ Konsequente Bestrafung, Kooperation bei der strafrechtlichen Verfolgung, keine Gewährung von Zufluchtsorten;

~ Zusammenarbeit bei der Aufdeckung illegaler Finanzströme;

~ Sicherstellung und Verstärkung der internationalen Rechenschaftspflicht;

~ Bemühen um Autarkie bei der Versorgung mit legalen Organspenden;

~ Sicherung medizinischer Qualität und ethischer Normen bei legalen Transplantationen;

~ Gesetzliche Regelung, dass Spenden freiwillig erfolgen und kein Entgelt gewährt wird;

~ Gleichberechtigter Zugang zu legalen Transplantationen;

~ Aufklärung über die Notwendigkeit und die Vorteile von freiwilligen und unentgeltlichen Organspenden;

~ Zuverlässige Regulierungsaufsicht über nationale Transplantationen;

~ Führung eines datengeschütztes, aber vollständiges Register über alle erfolgten 

~ Transplantationen, verbunden mit einem Identifizierungssystem;

~ Regelmäßige Übermittlung dieser Daten an ein internationales Register;

~ Medizinische und psychosoziale Betreuung von Spender/innen und Empfänger/innen;

~ Gewährung von Existenzsicherungshilfen für Opfer, Hilfe zur Erlangung von Entschädigungen;

~ Untersagung von Krankenkassenleistungen bei illegalen Transplantationen;

~ Maßnahmen zum Schutz der Opfer illegaler Handlungen, Förderung der Rechte und Interessen der Opfer.

Um das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Organspenden zu steigern und darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, seine Bereitschaft zu erklären, veranstaltet der Europarat jährlich einen „Europäischen Tag für Organspende und Transplantation“. Ein einziger Spender oder eine einzige Spenderin kann mit einer Organspende bis zu acht Leben retten. Die Tatsache, dass 2020 in Europa 35.529 Organtransplantationen durchgeführt wurden, während gleichzeitig die Warteliste um weitere 43.183 Anwärter/innen anstieg, zeigt mehr als deutlich, wie groß der Mangel an verfügbaren Organen ist.

Die Geschichte der Organtransplantationen ist noch kurz. 1954 erfolgte die erste Nierentransplantation – zwischen eineiigen Zwillingen. 1963 folgten die erste Leber und die erste Lungen. Weltweite Aufmerksamkeit erzielte die erste Herztransplantation 1967 in Südafrika. Anfang 2022 wurde das Herz eines Schweins transplantiert, es schlug noch zwei Monate. Die bei Transplantationen auftretenden Schwierigkeit konnten allmählich durch zunehmende Erfahrung und geeignete Medikamente, vor allem gegen immunologische Abwehrreaktionen, gemindert werden. Inzwischen ist Transplantationsmedizin Standard ärztlichen Handelns. 5) 

Wegen des eklatanten Mangels an geeigneten Organen werden immer wieder neue Initiativen entwickelt. Vorrangig geht es um die Frage der Zustimmung (Entscheidungs- oder Widerspruchslösung), andererseits aber um die Frage, ob den Spendenden eine Vergütung gezahlt werden darf, z.B. die Übernahme der Beerdigungskosten. Andere Vorschläge betreffen Lebendspenden: Da die Spendenden Risiken und Nachteile in Kauf nähmen, wären Anerkennungszahlungen sinnvoll. Dies würde zugleich die Zahl der Spendenorgane vergrößern. 

Der Iran hat 1988 die Lebendspende von Nieren unter Nicht-Verwandten legalisiert, jedoch auf iranische Staatsbürger/innen begrenzt. Die Spendenden erhalten Geld und andere staatliche Vergünstigungen. UN und WHO lehnen jedoch jegliche Kommerzialisierung ab, sie befürchten eine Ausbeutung ärmerer Bevölkerungsschichten. – Bislang vergeblich wurde die Frage diskutiert, ob gespendete Organe nur jenen Personen zugeteilt werden sollen, die selbst zur Organspende bereit sind. – Die Entwicklung künstlicher Organe, die Nutzung tierischer Organe und die Erzeugung aus Stammzellen stecken noch in den Anfängen.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.