Der Weltwassertag am 22. März, zu dem die Vereinten Nationen seit 1992 aufrufen, erinnert alljährlich an die Besonderheit von Wasser als der wichtigsten Ressource allen Lebens. Diesmal fand der Gedenktag im Rahmen der UN-Wasserkonferenz statt, die vom 22. bis 24. März in New York tagte. Alle Vertragsstaaten verpflichteten sich dort, einen Beitrag zur nachhaltigen Wasserpolitik zu leisten. Inzwischen liegen einige Ergebnisse vor:

Im belgischen Wasserrecht ist künftig nur noch das gestattet, was den Umständen angemessen ist. Davon darf lediglich bei besonderen Ereignissen abgewichen werden.

In Sizilien muss derjenige, der einen anderen ertränkt, das vom Ertränkten getrunkene Wasser bezahlen.

In Saudi-Arabien ist es den Männern erlaubt, Frauen kühles Trinkwasser anzubieten. Frauen hingegen ist es untersagt, solche Angebote von Männern anzunehmen.

Wer in Singapur seine Ehefrau zerstückelt und in der Kanalisation entsorgt, wird zur dreifachen Abwassergebühr veranlagt.

In Nordkorea gilt Kritik an bestehenden Wassergesetzen als Verstoß gegen das Gesetz.

Seit der letzten Trockenheit gilt Wasser in Äthiopien nicht mehr als Sache, sondern als Wertsache, und muss angemessen versichert werden.

In Namibia darf jemand einen Fremden, der unbefugt seine Wasserstelle nutzt, solange mit dem Kopf unter Wasser drücken, bis der Wasserspiegel sichtbar sinkt.

Wer in Florida ein eigenes Wasserwerk besitzt, darf auch in Trockenzeiten sein Schwimmbad füllen.

Der unbefugte Transport von Wasserleichen ist in Mexiko untersagt und wird auch nicht praktiziert. Es sei denn, es handelt sich gar nicht um Wasserleichen.

Erweist sich in Bulgarien Trinkwasser vor Ablauf der Gewährleistungsfrist als schadhaft, so verkürzt sich die Gewährleistungsfrist entsprechend.

In Kirgisien ist Baden in Trinkwasser nur auf Rezept erlaubt.

In Frankreich wird mit Bußgeld belegt, wer in einem Restaurant Wasser ohne Wein bestellt oder gar trinkt.

In Ostfriesland gelten Ebbe und Flut als Beleg dafür, dass Wasser eine bewegliche Sache ist.

Wer in Haiti Wasser mit Falschgeld kauft, wird nicht bestraft, wenn er damit gestohlenes Wasser bezahlt.

In Griechenland sind alle Wasserverunreinigungen erlaubt, wenn man sich nicht erwischen lässt.

Wer in Russland aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Wasserverschmutzung freigesprochen wird, wird wegen Irreführung der Behörden bestraft.

In Spanien ist das Abkippen von Chemikalien in Trinkwasserseen verboten. Geschieht es dennoch, so kann dies nur versehentlich erfolgt sein, auf keinen Fall aber schuldhaft. Und Schuldlosigkeit ist in Spanien nicht strafbar.

Wer in seinem ganzen Leben niemals gegen Wasserschutzgesetze verstoßen hat, kann in Texas wegen Verheimlichung von Straftaten vor Gericht gestellt werden.

Todesurteile wegen Wasserfrevel werden in China nach der Vollstreckung vom Obersten Gerichtshof überprüft.

Wasserpistolen und Wasserbomben sind in den USA frei verkäuflich, dürfen jedoch nicht gegen Wasserwerfer eingesetzt werden.

Wer in Jamaika Wasser mit Rum mischt, muss es als Cocktail deklarieren.

Im Tschad muss Wasser vor dem Trinken abgekocht werden. Bei Mangel an Brennmaterial reicht es aus, das Wasser drei Tage in die Sonne zu stellen.

Wer in Italien Regenwasser trinkt oder zum Zwecke des Trinkens anschafft oder bevorratet, wird wegen Geschmacklosigkeit angeprangert.

Wer in Vietnam ins Wasserschutzgebiet pinkelt, muss ein Jahr im Gefängnis Abwasser trinken. Die Strafe verkürzt sich, wenn er erklärt, dass ihm das Abwasser schmeckt.

Wer in Polen bei der Umstellung auf die Sommerzeit vergisst, auch die Wasseruhr umzustellen, wird befristet von der Wasserversorgung ausgeschlossen.

Im Vatikan darf Weihwasser zum Kochen verwendet werden, weil es in unbegrenzten Mengen verfügbar ist.

In Dänemark wird Wasserlassen im Freibad geduldet, sofern es nicht vom Sprungbrett aus erfolgt.

Wer sich in Portugal wegen einer Wasserallergie nicht wäscht, wird der Wasserschutzpolizei übergeben.

Wer in Irland Putzwasser in den Heizöltank kippt und sein Kaffeewasser aus der Jauchegrube holt, geht straffrei aus, wenn er einen Wasserschaden hat.

Wer sich in Malaysia nur aus Angst vor Strafe an die Wassergesetze hält, wird von der Trinkwasserversorgung ausgeschlossen.

In der Schweiz gilt Trinkwasser als unsauber, wenn es nicht wöchentlich gereinigt wird.

Das US-amerikanische Strafrecht sieht vor, dass auch nicht begangene Wasserfrevel weltweit verfolgt werden können, wenn militärische Geheimnisse verletzt wurden.

In Österreich kann bei Überschwemmungen die Zahlung der Abwassergebühr gestundet werden.

In Ungarn dürfen Gebrauchtwagenhändler, Second-Hand-Verkäufer, Lumpenammler und Trödler nur bereits gebrauchtes Wasser verwenden.

Wer in Marokko Wasserzeichen nachmacht, verfälscht oder vernichtet, darf keine Urheberrechte geltend machen.

Wer in Chile in öffentlichen Verkehrsmitteln unverpacktes Trinkwasser mit sich führt, wird wegen illegaler Gefahrenguttransporte belangt.

Wer in Norwegen in einem Wasserschutzgebiet wohnt, darf sein Haus mit einem Wasserschloss verschließen.

Wer in Australien eine Erlaubnis auf Wasserentnahme ohne Antrag pflichtwidrig erhält oder sich beschafft, muss bis zur Klärung der Antragsberechtigung Wassersuppe essen.

In Kuwait werden die Wasserhähne vom Geheimdienst kontrolliert, weil hohe Verbrauchswerte als Beweis für illegale Swimmingpools gelten.

Wer in Kenia während der Regenzeit Regen herbeizaubert, darf nicht öffentlich verspottet werden, wenn er mit dem Staatspräsidenten verwandt ist.

Im Bayern darf bei der Taufe der Kinder von Priestern nur ungechlortes Wasser verwendet werden.

Wer unbefugt auf dem Wasser wandelt, darf in Israel von der Feuerwehr mit einem Wasserstrahl weggespült werden.

Wer in Kanada eine Wasserwaage manipuliert, um sie zum Wiegen von Wasser zu verwenden, gilt als wagemutig.

In Somalia ist die Benutzung von Regenschirmen strafbar. Falls Gefahr im Verzug ist, kann die Strafe auch schon vor dem Regen verhängt werden.

In Deutschland darf Trinkwasser zum Löschen verwendet werden, auch zum Durstlöschen. Allerdings hat sich Bier als geeigneter erwiesen.

Über Heiner Jüttner:

Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.