Mit Entsetzen haben viele friedliche Kritiker des G-20-Gipfels die Ausschreitungen und Krawalle rund um die Veranstaltungen und Demonstrationen zur Kenntnis nehmen müssen, die den hunderttausendfachen friedlichen Protest in den Hintergrund drängten. Gewalt und Sachbeschädigung sind keine Mittel der Politik. Das einzige, was die Straftäter erreicht haben ist, dass nun statt über berechtigte politische Kritik am Gipfel über die Gewalt gestritten wird. Viel zu wenig wird dabei die Frage gestellt, ob nicht eine von vornherein völlig verfehlte Innenpolitik und Einsatzplanung der Polizeiführung ganz wesentlich zur Dynamik der Ereignisse beigetragen hat. Ohne die verübten Straftaten damit entschuldigen oder verniedlichen zu wollen, fällt doch ins Auge:

1. Die politische Strategie und Polizeitaktik des Innensenators war von vornherein auf massives repressives Vorgehen mit unmittelbarem Zwang ausgerichtet. Das Verbot der Übernachtungscamps, die Nichtbeachtung oder zu späte Beachtung gegenteiliger Gerichtsurteile, war Teil einer auf Eskalation gerichteten Strategie. Hier wurde ein Konfrontationskurs gefahren, der besonders bei jungen Demonstrierenden dafür gesorgt hat, dass sie sich im Zweifelsfall mit denjenigen, die man für bedrängt hält, solidarisiert. Das hat mit erfolgversprechender Deeskalation nichts zu tun.

2. Der Angriff der Polizei gegen die vermummten Personen auf der Demonstration “Welcome to Hell” war der offizielle “Startschuß” der gewalttätigen Auseinandersetzungen. Innensenator und Polizeisprecher behaupteten entgegen der seit Jahrzehnten bei hunderten von Demonstrationen praktizierten Einsatzpraxis, man habe eingreifen müssen, weil gegen das Vermummungsverbot verstoßen worden sei. Das ist nicht nur falsch, es zeigt, dass man seitens der Innenpolitik von Anfang an die Konfrontation gesucht und unberechenbare Gegenreaktionen in Kauf genommen hat. Die aberwitzige Rechtfertigung mit Vermummungen war eine gezielte und unnötige Povokation. Wir haben hier genau den von Juristen in vielen Anhörungen des Bundestages und der Landtage und in Gerichtsverfahren immer wieder beschriebenen Beispielfall, warum ein strafbewehrtes Vermummungsverbot Unsinn ist, weil es nämlich unverhältnismäßiges Eingreifen und damit Eskalation provoziert.

3. Es gibt in der Demonstrationsgeschichte seit den 80er Jahren kein einziges Beispiel, dass es der Polizei gelungen wäre, ohne Krawalle und Straßenschlachten in Kauf zu nehmen, eine größere Zahl Vermummter aus Demos zu entfernen, sie zu isolieren oder vom friedlichen Protest zu trennen. Die Forderung, friedliche Demonstranten sollten sich von anderen “distanzieren”, ist weltfremd und völlig praxisfremd. Das Gegenteil ist richtig: Je mehr friedliche Demonstranten an einer Kundgebung teilnehmen, desto weniger hat Gewalt eine Chance, wer so Gruppen isolieren will, erreicht damit genau das Gegenteil. Das ist seit der großen Bonner Friedensdemonstrationen von 1981 das Einmaleins jeder Einsatzplanung – auch in der Polizei.

Hierzu Prof. Dr. Hartmut Aden, Jurist am Forschungsinstitut für Öffentliche und Private Sicherheit (FÖPS Berlin) der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: “Wenn man bei einer Demonstration schon nach 200 Metern Wasserwerfer auffahren lässt und die Demonstration nur wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot auflöst, wird die Situation ganz unnötig eskaliert. Gewaltbereite Personen erhalten anschließend die Solidarität von (gerade jungen) Leuten, die erst durch die Auflösung provoziert werden. Die Anwesenden zerstreuen sich nach der Auflösung in Kleingruppen – die Gewaltbereiten ziehen dann in diesen Kleingruppen umher, was für die Polizei nicht mehr kontrollierbar ist (bzw. wie in der Nacht vom 7. auf den 8. Juli nur noch mit SEK-Unterstützung). Daher ist ein solches Vorgehen nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch taktisch m.E. äußerst unklug. Da man mit diesem verfehlten Vorgehen in Hamburg schon bei früheren Auseinandersetzungen (u.a. im Schanzenviertel) schlechte Erfahrungen gemacht hatte, ist es mir ein Rätsel, warum diese Taktik ausgerechnet bei diesem Großereignis mit einem erheblichen Potential an gewaltbereiten Personen gewählt wurde. Lässt man die Demonstration wie geplant laufen und achtet darauf, dass sich gewaltbereite Kleingruppen nicht aus der Demonstration entfernen, so ist die Lage wesentlich leichter kontrollierbar. Straftaten können durch Tatbeobachter erstmal dokumentiert werden. Die Festnahmen erfolgen dann unmittelbar nach Ende der Demonstration. Dass diese Taktik funktioniert, kann man seit Jahren am 1. Mai in Berlin beobachten.
Anerkanntermaßen lässt die Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und Legalitätsprinzip es zu, auf die Verfolgung von Verstößen gegen das Vermummungsverbot im Interesse der Versammlungsfreiheit der anderen Anwesenden jedenfalls in einem gewissen Rahmen zu verzichten. Die Länder sollten in ihren Versammlungsgesetzen Verstöße gegen das Vermummungsverbot zu Ordnungswidrigkeiten herabstufen – so bereits in Schleswig-Holstein. Dann hätte die Polizei aufgrund der Opportunitätsentscheidung noch wesentlich mehr Spielraum für ein taktisch sinnvolles, deeskalierendes Vorgehen.”

Vorläufiges Fazit: Es gab in Hamburg keine Deeskalationsstrategie, sondern eine Provokationsstrategie. Das ist politisch um so fahrlässiger, als allen Sicherheitsbehörden spätestens nach den Krawallen rund um die “Blockupy” Demonstration im März 2015 anlässlich der Einweihung der Frankfurter EZB bekannt ist, dass zu solchen Ereignissen internationale Straftäter anreisen, die in keine Gespräche vor Ort eingebunden sind und von denen ein unkalkulierbares Gewaltpotenzial ausgeht. Für deren Verhalten Gruppen verantwortlich zu machen, die sich mit zivilem Ungehorsam und passivem Widerstand mit Blockaden äußern, ist nicht in Ordnung. Dass sogar ein Sprecher der Autonomen in Hamburg entsetzt erklärte, dass sich offensichtlich diese Gewalttäter an ihren eigenen Handlungen berauscht hätten, spricht wohl Bände.

Innensenator und Polizeiführung sind, das wird zu untersuchen sein, vermutlich durch falsche Entscheidungen im Vorfeld dafür mitverantwortlich, dass keine Deeskalation stattfand, schlimmer, dass streckenweise eine unkontrollierbare Situation entstanden ist und über 20.000 Polizistinnen und Polizisten – davon über 200 Verletzte – letztlich verheizt worden sind. Die Vorgänge im Schanzenviertel in der Nacht von Freitag auf Samstag zeigen, dass es keine durchdachte Strategie der Polizei gab, sondern man in eine am Ende völlig unkontrollierbare Spirale gewalttätiger Auseinandersetzungen rutschte, die nicht unterbunden werden konnte und aus dem Ruder lief.

Allerdings trauen Kenner der Hamburger Verhältnisse insbesondere Hartmut Dudde, dem obersten Einsatzleiter und Polizeichef in der Hansestadt durchaus zu, die Gelegenheit um den G-20-Gipfel auch zu nutzen, um speziell im Schanzenviertel gegen die autonomen Treffpunkte massiv vorzugehen, die ihm schon länger ein Dorn im Auge sind. Dudde gilt als Begründer einer harten “Hamburger Linie” bei Demonstrationen, die bedeutet, dass er seine Polizisten auch schon einmal einer NPD-Demonstration einen Korridor durch eine Linke Gegendemonstration schlagen lässt, obwohl Ausweichrouten zur Verfügung standen, die eine direkte Konfrontation vermieden hätten. So bleibt viel aufzuarbeiten: Entweder gab es bei der politischen Führung eine komplette Fehleinschätzung der Lage, was die Möglichkeiten zur Deeskalation anbelangt, oder eine solche wurde gar nicht gewollt und man nahm in Kauf, den Protest insgesamt durch die Eskalation der Konfrontationen zu desavouieren. Dem friedlichen hunderttausendfachen Protest gegen den G-20-Gipfel während der gesamten vergangenen Woche wurde damit jedenfalls ein Bärendienst erwiesen. Die Forderungen nach immer mehr Law and Order, das zeigen bereits erste Äußerungen aus den Reihen von CDU/CSU und SPD, werden nun wohl weiter den Wahlkampf beflügeln.

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Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net