Angesichts der Pandemie haben sich ja sowohl ernsthafte Bürgerrechtler*innen wie auch Corona-Leugner die eine oder andere Frage nach dem Stand der Grundrechte gestellt. Dabei ist es beruhigend, wenn überzogene staatliche Maßnahmen von den Gerichten aufgehoben werden. Dies ist immer ein Sieg des Rechtsstaats. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in der vergangenen Woche das pauschale landesweite Verbot in der Öffentlichkeit zu saufen als unverhältnismäßig aufgehoben. Saufen in der Öffentlichkeit ist danach bis auf weiteres wieder erlaubt, wenn die Abstände eingehalten werden. Will “da Söder” das Alkoholverbot wieder einrichten, müssen nun konkrete Orte und Plätze benannt werden. Es ist nicht bekannt, ob darunter die Staatskanzlei, die bayerischen Brauereien, Klöster oder Bischofssitze fallen. Aber oans, zwoa, drei, xuffa – der Rechtsstaat funktioniert!

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net