Connection unterstützt Deserteure und Kriegsdienstverweigerer

Der 15. Mai ist der internationale Tag der Kriegsdienstverweigerung. Der Verein “Connection e.V.” in Offenbach unterstützt Kriegsdienstverweigerer, besonders in Ländern, in denen Kriegsdienstverweigerung ein Straftatbestand ist und mit Gefängnis oder schlimmerem bestraft wird. Dazu gehören u.a. Eritrea (mit einer lebenslangen Wehrpflicht), Israel, Russland, Bela Russ, Ukraine, Türkei. Auch wenn das sicher populistisch ist, aber wenn alle den Wehrdienst verweigern würden, wäre Schluß mit den Kriegen. Das ist eine recht simble Wahrheit, der ich aber anhänge. Ich persönlich spende im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und im Gaza ausschließlich an den Connection e.V., der derzeit vor allem viele Deserteure aus Russland und der Ukraine unterstützt. In Russland haben nach Angaben von Connection rund 250.000 junge Männer sich dem Kriegsdienst durch Flucht aus dem Land oder Verweigerung entzogen.

Bundesregierung verweigert Schutz

Vertreter der Bundesregierung, allen voran der Bundeskanzler haben sich immer wieder positiv zu russischen Kriegsdienstverweigerern geäußert. Nur leider hat das an der meist unmenschlichen Entscheidungspraxis der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Migration und Asyl und den Gerichten, nichts geändert. Wie unklar die Haltung der Bundesregierung im Bezug auf die Kriegsdienstverweigerer aus der Ukraine ist, hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Mahmut Özdemir (SPD) jüngst nochmals eindrucksvoll verdeutlicht. Der Aachener Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (BSW) hatte gefragt:

“Welche konkreten Konsequenzen hat der Ausstellungsstopp der Reisepässe von in Deutschland lebenden ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren vor dem Hintergrund des Erlasses des ukrainischen Außenministeriums, laut dem ab dem 23. April 2024 konsularische Dienstleistungen (u.a. die Ausstellung neuer Reisepässe) eingestellt werden sollen, für den Aufenthaltsstatus dieser Gruppe ukrainischer Staatsbürger in Deutschland, und hat die Bundesregierung vor, auch weiterhin einen humanitären Aufenthaltsstatus dieser Gruppe auch beim Ablauf von Reisepässen zu gewähren (z.B. ihre abgelaufenen Reisepässe in Deutschland weiterhin anzuerkennen bzw. die Aufenthaltstitel selbst dann zu verlängern, wenn kein gültiger Reisepass mehr vorliegt; siehe dazu https://zn.ua/war/mid-prikazalprekratit-sovershenie-konsulskikh-dejstvij-v-otnoshenii-muzhchin-prizyvnohovozrasta.html)?”

Er bekam folgende Antwort, die ich ob ihrer Widersprüchlichkeit in ganzer Schönheit zitieren möchte:

“Ausländische Staatsangehörige müssen zur Erfüllung der Passpflicht und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland im Besitz eines gültigen und anerkannten Passes oder Passersatzpapiers sein (§ 3 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Für alle Staaten weltweit und auch für die Bundesrepublik Deutschland ist es von großem Interesse, dass Ausländer gültige Passdokumente besitzen und damit hinreichend ihre Personalien und Identität nachweisen können. Diese Angaben sind für eine Vielzahl von Verwaltungsbereichen von grundlegender Bedeutung, (z.B. Geschäftsverkehr, Staatsangehörigkeit, Personenstandsangelegenheiten, Einbürgerung, Rückkehrfragen). Liegt ein solches Passdokument nicht vor, prüfen die Ausländerbehörden im Einzelfall, ob dieses in zumutbarer Weise von den zuständigen Behörden des Herkunftsstaates erlangt werden kann (§ 5 Absatz 1 und 2 Aufenthaltsverordnung – AufenthV). Die Betroffenen haben hierbei alle Gründe und Umstände konkret darzulegen und nachzuweisen. Eine bestehende Wehrpflicht führt nach den aufenthaltsrechtlichen Regelungen grundsätzlich nicht zu einer ‘Unzumutbarkeit’ für die Passbeschaffung im Herkunftsland, sofern nicht zwingende Gründe einem Nachkommen der Wehrpflicht entgegenstehen. Diese Rechtslage gilt auch für ukrainische Staatsangehörige. Zur Erleichterung sind neben ukrainischen Reisepässen derzeit auch ukrainische ID-Karten als Passersatz anerkannt. Der Ausstellungsstopp der Reisepässe von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ukrainischen Männern im Alter von 18 bis 60 Jahren hat auf die Gewährung vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG keine Auswirkungen. Die Erfüllung der Passpflicht ist nicht Voraussetzung für die Gewährung vorübergehenden Schutzes (§ 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG).

Die für die Titelerteilung erforderliche ukrainische Staatsangehörigkeit kann sich im Falle einer Erstbeantragung mit abgelaufenem Reisepass im Übrigen aus der Gesamtschau aller mitgeführten Unterlagen der betreffenden Person ergeben. Der Leistungsbezug hängt im Übrigen von dem Schutzstatus ab.”

Martin Böttger würde vielleicht als Kommentar an dieser Stelle schreiben: Dä!

Keine Lust für Blackrock zu sterben

Vernünftigeres fällt mir dazu auch nicht ein. Was sollen die betroffenen Ukrainer denn jetzt machen, wenn sie keine Lust haben für Blackrock und andere meist US-amerikanische Eigentümer der Ukraine in den Krieg zu ziehen? Blackrock, dem schon ein Großteil der ukrainischen Agrarflächen und somit auch der Großteil der Getreidefelder gehören, fordert jetzt auch seine der Ukraine gewährten Milliarden-Kredite zurück.

Wahrscheinlich springt die EU ein – und zahlt die ukrainischen Schulden an die US-Geldkonzerne. Von Bundesfinanzminister Lindner habe ich jedenfalls bisher keinen Widerspruch gehört. Ob Merz noch immer daran mitverdient – nicht nur ich – sollte ihn mal fragen.

Bisher wurden in der Ukraine gegen Verweigerer Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren verhängt. Auch den nicht kriegswilligen Russen wird das Leben in Deutschland nicht gerade einfach gemacht. Nur ein Bruchteil der Asylanfräge wurde positiv entschieden. Kriegsdienstverweigerern drohen in Russland, Connection zufolge, bis zu 13 Jahren Haft. In Belarus droht Deserteur*innen sogar die Todesstrafe. Dennoch fehlt bei der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum Recht auf Kriegsdienstverweigerung – auch für Ukrainer und Belarussen. Die Auskünfte der Bundesregierung in Sachen Kriegsdienstveweigerer sind meistens in sich widersprüchlich oder bewußt mißverständlich.

Im “Westen” war zu lesen, dass selbst ein Deutsch-Russe, Kirill Schobbert, zur Ausreise aus Deutschland aufgefordert wurde. Das zuständige Bundesamt lehnte seinen Antrag auf Aufenthalt in Deutschland gleich zweimal ab. Einmal als “Spätaussiedler”, er hatte zwar den Pass seines Vaters vorgelegt, in dem als Nationalität “deutsch” vermerkt war. Das genügt dem Amt nicht. Und auch als Kriegsdienstverweigerer mochte es ihm keinen Schutz bieten. Stattdessen wurde er aufgefordert “die Bundesrepublik innerhalb von 30 Tagen zu verlassen.”

Seltsam – sonst wurden Russland-Deutsche stets aufgenommen und vom deutschen Staat bevorzugt behandelt.