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Schlagwort: Grabenwahlrecht

Wahlen nach Zwischenzahlen

Der erste Entwurf von SPD, Grünen und FDP zur Verkleinerung des Bundestages war eine saubere Sache: Maximal 598 Abgeordnete statt 736, wie bisher 299 Wahlkreise. Eine Partei, die mehr als drei Wahlkreise gewinnt, sei weiterhin vom Fünf-Prozent-Erfordernis freigestellt. Um die Zahl der Abgeordneten konstant zu halten, war etwas Neues vorgesehen: Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als es das Zweitstimmenergebnis hergibt, sollten die „Wahlkreissieger“ mit den schlechtesten Ergebnissen leer ausgehen. Weiterlesen

Verwählt

Bei der Wahl 2021 sind 736 Abgeordnete in den Bundestag eingezogen, so viel wie nie, darunter 34 mit einem Überhangmandat und 104 mit einem Ausgleichsmandat. Nach Chi­na hat Deutschland das zweitgrößte Parlament der Welt. Laut Wahlgesetz soll der Bun­destag nur 598 Mitglieder haben. Schon bei der Bundestagswahl war die Zahl der Abge­ordneten von 631 (2013) auf 709 gestiegen, weil die FDP wieder und die AfD erstmals in den Bundestag einzogen. Weiterlesen

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