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Video-Überwachung in Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem bemerkenswerten Urteil die Videoüberwachung des Breslauer Platzes hinter dem Hauptbahnhof vorerst beendet. Denn die im Verfahren vom Kläger Torben Strausdat angeforderten Kriminalitätsdaten reichen zur Begründung, der Breslauer Platz sei ein “Kriminalitätsschwerpunkt”, nicht aus. Nun ist der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob, Verfechter der populistischen “Null Toleranz” Polemik von Innenminister Herbert Reul sauer und fürchtet um die angeblichen Erfolge der Überwachungstechnik bei Bagatelldelikten. So habe etwa ein Täter, der zwei Papierkörbe in Brand gesetzt habe, sofort identifiziert und festgenommen werden können. Deshalb prüfe Jacob derzeit, ob man das Urteil beim OVG Münster anfechte.

Videoüberwachung hat sich seit 2015 als scheinbares Allheilmittel in die Diskussion über öffentliche Sicherheit wie ein Virus eingeschlichen. Dabei sagen alle Studien über die Videoüberwachung, dass sie Kriminalität nicht verhindert, sondern lediglich räumlich verdrängt. Das zeigen Erfahrungen mit der fast flächendeckenden Videoüberwachung in London ebenso wie die Erfahrungen in vielen Bundesländern. Videoüberwachung ist seit den 90er Jahren vor allem im Zuge der sogenannten “Null Toleranz”-Strategie der Polizei in New York populär geworden. Ihr Erfinder ist Rudolph William Louis Giuliani III  jener Winkeladvokat und Rechtsaußen, der in den letzten Wochen für Donald Trump mit jeder Menge Vorwürfen ohne jeglichen Beleg gegen die Wahlergebnisse in mehreren Bundesstaaten vor Gericht gezogen ist. Giuliani war ab 1994 Bürgermeister von New York. Seine umstrittene Strategie war weniger im Bereich der Verbrechensbekämpfung, dafür aber in einem signifikanten Anstieg der Polizeigewalt vor allem gegen Schwarze erfolgreich.

Verhältnismäßigkeit unter die Räder gekommen

Der Beschluß des Verwaltungsgerichts war im Interesse der Bürgerrechte längst überfällig. Als damaliger Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag habe ich 1999 im Polizeigesetz NRW durchgesetzt, dass die Videoüberwachung nicht nach den Wünschen der Kommunalpolitik, sondern nur von der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten beschlossen werden kann, um ein Ausufern der Überwachung zu verhindern. Leider hat sich dies inzwischen als unzureichende Sicherung erwiesen, weil sich insbesondere nach den Krawallen der berüchtigten Kölner Sylvesternacht Videoüberwachung als scheinbar probates Mittel der Prävention durchgesetzt hat. Dabei gerieten offensichtlich die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit der Maßnahmen unter die Räder. Die populistische “Null Toleranz”-Polemik von Herbert Reul und das Versagen der heutigen FDP in Rechtsstaatsfragen haben offensichtlich auch in Köln dazu beigetragen, dass Kameras nach dem Prinzip “Wünsch Dir was” aufgehängt werden. Um das künftig zu vermeiden, ist eine regelmäßige Überprüfung erforderlich. Alle kriminalwissenschaftlichen Studien seit den 90er Jahren zeigen zudem, dass Videoüberwachung Kriminalität nicht verhindert, sondern höchstens zur Beweissicherung gewisse Beiträge leistet.

Mit biometrische Daten identifizieren

Das Urteil des Verwaltungsgerichts hat auf eine spezifische Gesetzeslücke deutlich hingewiesen – dass auch bei gerechtfertigter Gefahrenlage, z.B. an wirklichen Schwerpunkten von Körperverletzung, z.B. Drogenhandel oder sexuellen Übergriffen, regelmäßig immer wieder überprüft werden muss, ob der Einsatz noch gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Denn die permanente Überwachung und vor allem Aufzeichnung der Bilder bestimmter öffentlicher Räume, in denen sich Geschäfte, Arztpraxen oder Anwaltskanzleien befinden, könnte sich vor allem aufgrund der wachsenden Möglichkeiten, Personen aufgrund von biometrischen Merkmalen zu identifizieren, als schwere Grundrechtsverletzung   von unbescholtenen Bürger*innen herausstellen, die sich in diesen Räumen bewegen, vor allem wenn sie dies immer wieder tun. Entsprechende Software ermöglicht es heute schon, mal zu schauen, ob Daisy Duck oder Ede Wolf zur psychiatrischen Praxis gehen oder wen die Anwältin alles in der Mandantschaft hat.

Auf Servern in USA gespeichert

Das würde eine mißbräuchliche Nutzung der erhobenen Daten bedeuten. Die weitergehende Frage ist die, wo denn eigentlich die Videodaten gespeichert werden, wie die Löschungsfristen aussehen und ob – generell oder im Verdachtsfall auch ein Abgleich mit anderen Videodaten stattfindet, und wo dieser technisch  gehostet wird. Zu hoffen ist, nicht in der Amazon-Cloud, denn dann könnte im Extremfall auch die NSA Kenntnis nehmen. Völlig ausgeschlossen ist das nicht, da bekanntermaßen auch die NRW-Polizei ihre Daten der mit Bodycams ausgerüsteten Beamtinnen und Beamten in der Amazon-Cloud speichert. Grund dafür ist, dass die von Motorola gelieferten Bodycam-Ausrüstungen ihre Videodaten bisher ausschließlich auf Servern des US-Anbieters speichern können. Auch wenn die Kölner Polizei genervt auf das Urteil und die noch anhängigen Klagen reagiert und der Moderator der “Aktuellen Stunde” des WDR 3-Fernsehens sich darüber mokierte, dass es sich “in allen Fällen um den gleichen Kläger” handle, ist diese Initiative für das Informationelle Selbstbestimmungrecht begrüßenswert. Lautete doch ein Kernsatz des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts gegen die Volkszählung, Randnummer 146: “Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.” Wer dies mit Verstand liest, dem wird klar, wie wenig uns die vollziehende Gewalt bisher konkret vor den Übergriffen von Google, Facebook, Whatsapp und Amazon schützt, trotz DSGVO.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net

3 Kommentare

  1. Martin Böttger

    Kameraüberwachung ist keine Prävention, sondern Förderung von Delinquenz. Die Täter freuen sich über den Gewinn an Aufmerksamkeit und Medienöffentlichkeit. Viele Medien wünschen sich Kameraüberwachung, weil sie darüber an “geile Bilder” aus dem wirklichen Leben kommen. Es wird nichts verhindert – es wird gezeigt. Was sowas ähnliches ist, wie: propagiert.

  2. Michael Vesper

    Ich sehe das ein bisschen anders. Es ist gut, wenn man Menschen, die Straftaten begehen, identifizieren und vor einen Richter bringen kann. Und es ist erwiesen, dass Videoüberwachung in einem gewissen Ausmaß (natürlich nicht jede/n) abschreckt, weil sie das Risiko, für eine Straftat zur Rechenschaft gezogen zu werden, erhöht.

    • Martin Böttger

      Du bist ja auch aus dem Alter raus, in dem Du noch vor Kameras mit Schandtaten prahlen musst 😉

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