Die große „Enttäuschung“ aller EU-Regierungen über das Verhalten der USA
Der heftige Streit zwischen Frankreich und den USA über das milliardenschwere U-Boot-Geschäft mit Australien erinnert zumindest in manchen Facetten an die frühen 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Auch damals ging es um die Frage, wer in welchem militärischen Bündnis die Führungsrolle übernimmt im Konflikt mit der kommunistischen Sowjetunion, dem seinerzeitigen Hauptfeind des Westens: die USA in der NATO oder Frankreich in einer 1952 von der Pariser Regierung vorgeschlagenen Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) mit den weiteren Mitgliedern Italien, Westdeutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg sowie mit gemeinsamen Streitkräften.
Konkurrierende Profitinteressen der Rüstungsindustrien Frankreichs und der USA, die im aktuellen Streitfall ausschlaggebend waren für den „Diebstahl“ des lukrativen U-Bootgeschäfts durch Washington, spielten auch vor 70 Jahren schon eine Rolle. Doch mit der Ablehnung des EVG-Vorschlages im französischen Parlament – weil die Gaullisten nicht auf eine nationale französische Armee verzichten wollten – und dem Beitritt Westdeutschlands zur NATO 1955 war dieses erste Konzept für eine zumindest relative militärische Autonomie und Unabhängigkeit Europas von den USA vom Tisch. Alle westlichen Staaten – auch Frankreich mit Ausnahme seiner Nuklearwaffen sowie zeitweisen Sonderregelungen – versammelten sich unter Führung der USA in der NATO. Die Rolle, die die militärischen Instrumente und Fähigkeiten der Allianz in der Auseinandersetzung mit der Sowjetunion spielen sollten – Abschreckung mit Atomwaffen und Verteidigung des Territoriums der Mitgliedstaaten – war klar.
Doch in welchen Bündniskonstellationen auch immer die Mitgliedsstaaten von NATO und EU sowie ihre indopazifischen Verbündeten Australien, Japan, Südkorea u.a. die Auseinandersetzung mit der aktuell zum Hauptgegner erkorenen Weltmacht China künftig führen: die Tauglichkeit militärischer Instrumente für diese Auseinandersetzung ist nicht erkennbar. Gegen die von Washington über Paris bis Canberra unisono beklagten wirtschafts- und handelspolitischen „Sünden“ Pekings – Marktabschottung, Industriespionage, verbotene Subventionierung chinesischer Staatsfirmen und Benachteiligung ausländischer Unternehmen etc. – sind militärische Mittel genauso untauglich, wie gegen die gravierende Verletzung der Menschenrechte chinesischer Regierungskritiker und der Uiguren in der Provinz Xinjiang.
Auch die von letzten NATO-Gipfel geäußerte Kritik, dass China mit dem Projekt der Neuen Seidenstrasse sowie mit Krediten an afrikanische und asiatische Länder diese „in wirtschaftliche Abhängigkeit“ von Peking bringe, ist angesichts des Verhaltens der meisten der in NATO und EU versammelten Staaten in den letzten 400 Jahren gegenüber den Ländern des Globalen Südens wenig glaubwürdig.
Auch lassen sich weder der weitere Ausbau der Seidenstraßen-Infrastruktur durch chinesische Staatsfirmen, noch das zum Teil völkerrechtswidrige Verhalten Pekings im Asiatischen („südchinesischen“) Meer mit militärischen Mitteln stoppen. Es sei denn mit dem Risiko eines heißen Krieges, den aber selbst die schärfsten China-Kritiker im Westen zumindest bislang nicht befürworten. Militärische Symbolhandlungen, wie die kürzliche Entsendung der deutschen Fregatte „Bayern“ in die indo-pazifische Region sind lächerlich.
Dennoch; die große „Enttäuschung“ aller EU-Regierungen über das Verhalten der USA im aktuellen Fall und ihre „eindeutige Solidarität“ mit Frankreich liefert zunächst Wasser auf die Mühlen der Befürworter einer Aufrüstung und auch globalen militärischen Rolle der EU.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der in Zürich erscheinenden “Wochenzeitung”, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.