Der Bundesinnenminister hat vorgeschlagen, Hilfspolizisten zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität und zum Objektschutz einzusetzen. Darüber hinaus möchte er die Videoüberwachung ausdehnen. Der Bundesinnenminister gibt den sicherheitspolitischen Laien – darf er sich das leisten? Er hat eigentlich keine wirkliche Polizeimacht. Polizei ist Ländersache. Seine einzigen “Truppen” sind die Bundespolizei, früher Bundesgrenzschutz, die schlechter ausgebildet und bezahlt sind, als die Landespolizeien. Ihre Aufgaben sind Objektschutz, Flugsicherheit und Grenzsicherung – die Sicherung der Bahnhöfe und Flughäfen und ausländerrechtliche Kontrollen sind hinzu gekommen. Ein interner Witz der Gewerkschaft der Polizei in den 90er Jahren lautete: “Was tun, wenn Dir ein Grenzschutzbeamter mit gezogener Waffe gegenübersteht?” – “Nicht bewegen, nichts falsches machen, beruhigend einwirken, 110 anrufen und warten, bis richtige Polizei kommt!”

Aber das ist nur die halbe Wahrheit. De Maizière ist zuständig für das Bundeskriminalamt, die Antiterroreinheit GSG 9, verschiedene neue Spezialeinheiten und für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Er leitet die Innenministerkonferenz und nimmt an internationalen Tagungen zur Kriminalitätsbekämpfung teil. Nur seine exekutiven Befugnisse sind beschränkt. Dies ist eine historisch begründete Konsequenz aus der Polizeigeschichte des Nationalsozialismus. Der Mann muss aber trotzdem wissen, wovon er redet. Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Minister, der für hochqualifizierte Sicherheitsbehörden zuständig ist und in ständigem Kontakt mit den Bundesländern steht, einen Vorschlag macht, der zeigt, dass es ihm weder auf Fachkenntnis noch Rechtsstaatlichkeit ankommt.

Grundrechtseingriffe nur durch Beamte

Ad eins: Eine Kernaufgabe der Polizei ist der Eingriff in Grundrechte wie Freiheit, Leib und Leben, Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung. Das demokratisch legitimierte Gewaltmonopol des Staates kann nur durch rechtsstaatlich handelnde, demokratisch mündige und deshalb gut ausgebildete Beamte ausgeübt werden. Die verantwortungsvolle Anwendung von Grundrechtseingriffen, die praktische Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie der Verhältnismäßigkeit, Deeskalation, Kommunikationsstrategien, Eigensicherung – all dieses lernt man nicht im drei-Wochen Schnellkursus. Nicht ohne Grund werden Polizistinnen und Polizisten drei Jahre auf Fachhochschulen ausgebildet und erst nach entsprechender Praxiserfahrung auf die Menschheit losgelassen. Sie verrichten einen anspruchsvollen Job und verdienen es, gut bezahlt zu werden. Leider haben viele Bundesländer im neoliberalen Sparwahn Polizeistellen abgebaut – allein NRW zwischen 2005 und 2010 zu Zeiten der gelb-schwarzen Koalition über 1.000, andere Länder ebenso, was sich inzwischen bitter rächt.

Präsenz ist Stärke

Ad zwei: Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum ist ihre wichtigste Stärke. Die Ausdünnung der Personalstärke der Polizei hat zum Rückzug der Polizei in der Fläche und zur Schließung vieler kleiner Wachen vor Ort geführt. Dazu kamen die Abschaffung des “inneren Dienstes” für den es früher Angestellte im Polizeidienst gab, die Anzeigen aufnehmen, Protokolle schreiben und Polizisten im Streifendienst von Routinearbeit entlasteten, sodass sich diese nach einem Einsatz schnell wieder auf der Straße waren. Heute sitzen Polizistinnen und Polizisten nach jedem Einsatz erst mal am Computer, um die Anzeigen aufzunehmen und die Fakten zu verarbeiten, Berichte zu schreiben. Wir haben nicht nur zu wenig Polizei, wir haben noch weniger ansprechbare Polizei. Das ist eins der schlimmsten Defizite, denn nach wie vor werden 95% der Straftaten durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgeklärt.

Dubiose Hifssherriffs

Ad drei: “Hilfspolizisten” haben sich in der Vergangenheit zumeist als dubiose Instrumente erwiesen, die selbst mit Nachbarschaftsstreitigkeiten überfordert  waren. Wie man in Sachsen von “guten Erfahrungen” mit den dortigen Hilfspolizisten sprechen kann, ist schon recht mutig. Sachsen ist das Paradebeispiel dafür, dass die rechte Szene inzwischen, ohne jedes Eingreifen der Polizei befürchten zu müssen, Straftaten verübt. So griff keine Polizei ein, als im vergangenen Jahr auf der Dresdener “Pegida” Demonstration Galgen mit Merkel und Gabriel stundenlang unter den Augen der Medien herumgetragen wurden. Nicht einmal die Personalien der Täter wurden aufgenommen. Als rechte Randalierer kürzlich in Sachsen einen Flüchtlingsbus belagerten, wurden nicht die Angreifer, sondern die Geflohenen in den Polizeigriff genommen. Dass in Freiberg gegen eine rechtsextremistische Bande, die unter anderem Mitglieder von Amnesty International erst im Auto verfolgte und bedrohte, dann auf einem Rastplatz deren Auto zertrümmerte und die Insassen angriff und verletzte, letztendlich die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung mit einem Einsatz der GSG 9 vorgehen musste, weil die Ermittlungsbehörden vor Ort untätig und unfähig blieben, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang. Es ist zu befürchten, dass sich in bestimmten Regionen für solche Dienste vorwiegend Rechtsextremisten meldeten, die dann ihre “befreiten Gebiete” mit dem legitimen Anschein der Uniform “bewachen” und Straftaten begehen oder decken können.

Am Rand der “Bürgerwehr”

Ad vier: Auch Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren über tausend Polizeistellen gestrichen, deshalb gibt es in Barleben eine “Bürgerwehr”. [1] : Über den Internet-Dienst WhatsApp – datenschutzrechtlich völlig ungesichert – halten sich etwa 70 Einwohner auf dem Laufenden. Wenn etwas Auffälliges passiert, meldet man es den zwei oder drei Mitgliedern, die gerade Streife fahren. Initiator der sogenannten Nachbarschaftshilfe in Barleben ist Marcel Rauch. Nach eigenen Angaben ein ehemaliger Fallschirmjäger und früherer Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma, für die er in der JVA Burg im Einsatz war. Nachzulesen auf seiner privaten Facebook-Seite, auf der Bürgerwehr-Gründer Rauch teilweise fragwürdige Bilder postet. Beispielsweise ein Foto von Boxer Max Schmeling, der zusammen mit anderen Soldaten in Wehrmachts-Uniform zu sehen ist. Kommentiert hat er das mit den Worten: “Max wusste, wer die Elite ist.” Die unbewaffnete Schutzpatrouille bezieht sich auf das sogenannte Jedermannsrecht, den Paragraf 127 der Strafprozessordnung. Demnach darf jeder Bürger im Fall einer Straftat einen Täter ohne richterliche Anordnung bis zum Eintreffen der Polizei vorläufig festhalten. So haben 2015 nach Recherchen des Deutschlandfunks 30 Mitglieder einer Magdeburger Bürgerwehr – die sich zu großen Teilen aus der rechten Hooligan- und Kampfsportszene zusammensetzt – drei Flüchtlinge tätlich angegriffen, die anschließend im Krankenhaus behandelt werden mussten.

fachliche Beankrotterklärung

Ad fünf: Innenminister de Maizière ist nicht nur unzuständig für die von ihm adressierten Delikte, er redet wie ein Blinder über die Farbe: Sein Vorschlag ist fachlich reine Stümperei. Denn Wohnungseinbrüche zu bekämpfen heisst, eine Vielzahl von Taten und Spuren aufzunehmen, DNA-Material zu sichern, auszuwerten, Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen, Tatorte und ihre geografische Disposition, Nähe zu Fluchtrouten wie Autobahnen zu analysieren und vieles andere mehr – solide kriminalpolizeiliche Arbeit. Genau dies ist mit der Aufstellung von derartigen Laienspielscharen unvereinbar. Sein Vorschlag kommt deshalb einer Bankrotterklärung der öffentlichen Sicherheit gleich. Im Übrigen lehnen alle drei Polizeigewerkschaften – Gewerkschaft der Polizei, Polizeigewerkschaft im Beamtenbund und Bund Deutscher Kriminalbeamter in dieser Sache sehr klar derartige Gruppierungen ab. Die Personalstärke der Polizei muss wieder auf ihren Stand der 90er Jahre gebracht werden, dafür sind mehr Stellen zu schaffen, wie es kürzlich Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen vorgemacht haben.

Videoüberwachung

Ad sechs: Videoüberwachung als Alternative zu präsenter, bürgernaher Polizei ist ein Witz. Videoüberwachung ist ohnehin begrenzt, wirkt gegen entschlossene Wuttäter ebenso wenig wie gegen spontane Krawalle. Untersuchungen in den USA und in Großbritannien zeigen seit Jahren, dass Videoüberwachung vor allem Verdrängungseffekte gegenüber der Kleinkriminalität – Handydiebstahl oder Drogenhandel zur Folge hat. In wenigen Fällen kann Videoüberwachung helfen, Täter festzustellen und zu identifizieren, wenn die Auflösung der Kameras ausreichend und die Beleuchtungsverhältnisse gut sind. Die ihr nachgesagten Abschreckungseffekte sind minimal und für Nothilfe kann sie nur nützlich sein, wenn ausreichend Polizeikräfte in der Nähe der potenziellen Tatorte bereit stehen, um kurzfristig auch eingesetzt zu werden. Dann kann man sie aber auch auf gleich zur Präsenz auf Streife schicken. Auch bei den Kölner Sylvesterkrawallen hätte mehr Videoüberwachung nichts genützt: Wie wir heute wissen, waren von Anfang an viel zu wenig Einsatzkräfte in Köln verfügbar, selbst Einsatzreserven wären um Stunden zu spät gekommen.

Mit den Forderern von Bürgerwehren gemein

Warum macht ein Bundesinnenminister dann solche Vorschläge? Wahlkampf wird sein Motiv sein, aber es ist in diesem Fall ein schlechtes. Privatarmeen und Bürgerwehren eignen sich nicht zum Wahlkampfthema – er holt sie mit seinem Vorstoß aus der Tabuzone heraus. In Zeiten, in denen sich Teile der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft radikalisieren und der rechtsextremen AfD nachlaufen, wirken populistische “einfache Lösungen” genau dieser Art als Wasser auf die Mühlen der rechten Rattenfänger. Schlimmer noch: Indem der Bundesinnenminister, der zu den Hütern, nicht Aushöhlern der Verfassung gehören sollte, mit solch ungeeigneten Vorschlägen an die Öffentlichkeit tritt, besorgt er genau das Geschäft der Populisten. Er macht sich zu eigen, was diese mit Bürgerwehren schon lange fordern. Er lässt die Grenze zwischen Faustrecht und Rechtsstaatlichkeit zur Unkenntlichkeit verschwimmen. Das war kein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, sondern macht den Innenminister selbst zum rechtsstaatlichen Sicherheitsrisiko.

[1]           Quelle: Deutschlandfunk vom 3.11.2015

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net