und weitere Unterzeichner*innen (s.u.)
Grund- und Freiheitsrechte müssen endlich wieder Geltung erlangen!
In den letzten Legislaturperioden sind von verschieden zusammengesetzten Bundesregierungen wiederholt Grund- und Freiheitsrechte unter dem vorgeblichen Ziel der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingeschränkt worden. Dabei sind die Fehler, die z.B. bei der Verfolgung des Terroristen Anis Amri oder der NSU gemacht worden sind, nicht fehlenden Befugnissen geschuldet, sondern der mangelnden Anwendung bestehender Gesetze zu Festnahme, Inhaftierung, Anklage, Bestrafung und Ausweisung. Nun fordern die Unionsparteien, die mit Ausnahme der Amtszeit von Otto Schily seit 1982 das Bundesinnenministerium besetzt halten, schon wieder neue Gesetzesverschärfungen wie die “Quellen-Telekommunikationsüberwachung”, die verfassungsrechtlich zweifelhafte Vermischung der Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz ebenso wie die nicht verfassungskonforme “Zusammenarbeit” – in Wahrheit Zusammenlegung – von Verfassungsschutzämtern des Bundes und der Länder.
Wir sind der Auffassung, dass eine Koalition, der neben den Unionsparteien FDP und Grüne angehören, spürbare Veränderungen bei den Grund- und Freiheitsrechten erreichen muss. Es kann nicht beim “Weiter so” bleiben. Das gilt für die Innen- und Rechtspolitik ebenso wie für die Digitalisierung und den Grundrechts- und Datenschutz.
“Diejenigen, die bereit sind, eine wesentliche Freiheit aufzugeben, um ein wenig vorübergehende Sicherheit zu erlangen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit.” (Benjamin Franklin)
Wir wenden uns gegen eine Fortsetzung der bisherigen Politik und wollen, dass sich etwas ändert.
Wenn FDP und Grüne als Parteien ernsthaft beanspruchen, sich für die Bürgerrechte einzusetzen, erwarten wir, dass die Politik weiteren Strafrechtsverschärfungen und dem Ausbau von Überwachungskompetenzen Einhalt gebietet.
Wir fordern endlich eine Erforschung der Ursachen des (islamistischen) Terrors, aber auch der zunehmenden Gewalt und ein intelligentes, gezieltes und verhältnismäßiges Vorgehen durch soziale und politische Prävention, wie sie z.B. vom ehemaligen Bundesinnenminister Baum gegenüber der RAF begründet wurde und wie sie letztlich zentrale Voraussetzung war, dass dieses blutige Kapitel deutscher Geschichte beendet wurde.
Statt alle Bürgerinnen und Bürger durch die Vorratsdatenspeicherung zu Verdächtigen zu machen, fordern wir die Entwicklung und den Einsatz von wirksamen Mitteln der gezielten Verhütung von Kriminalität durch die Erforschung und Bekämpfung ihrer Ursachen.
Strafrecht konsequent und schnell anwenden und Resozialisierung ermöglichen
Wir fordern die Rückkehr zu einer liberalen Strafrechtspolitik mit Augenmaß und eine Reform des Strafvollzugs, die Verfahren nicht auf die lange Bank schiebt, Resozialisierung wieder möglich macht und die nicht nur auf vermeintliche Abschreckung, sondern auf Kriminalitätsverhütung setzt.
Dabei sollen auch bestimmte Milieus der Bandenkriminalität, der Zwangsprostitution und des Drogenhandels durch mittelfristige, durch kriminologische Forschung gestützte Strategien polizeilich, strafrechtlich, sozial und weitere Rechtsgebiete (Zivilrecht, Ausländerrecht etc., aber auch Entkriminalisierung) übergreifend und nachhaltig zurückgedrängt werden.
Digitalisierung nur mit gleichzeitigem Ausbau der Bürgerrechte
Erst kürzlich hat die CSU in Person des kommissarischen Verkehrsministers Dobrindt ein bürgerrechtlich mehr als zweifelhaftes Gutachten zum angeblichen “Eigentum an Daten” veröffentlicht, das in Wahrheit die Enteignung der Bürger*innen von ihren personenbezogen Daten durch Wirtschaftsinteressen betreibt.
Personenbezogene Daten sind keine Ware und auch nicht handelbar, der Datenschutz ist ein Grundrecht, das sich aus der Menschenwürde ableitet und nicht vermarktet werden kann und darf.
Wer wie Kanzlerin Merkel auf den beiden letzten IT-Gipfeln dies “den Datenschatz heben” nennt, zeigt dass sie das Prinzip der Grund- und Freiheitsrechte nicht hinreichend verstanden hat.
Wer die verfassungsrechtlich begründeten Grundsätze von Zweckbindung und Datensparsamkeit lockern will, betreibt dasselbe Geschäft, das Google, Facebook, WhatsApp und andere Datenkraken bisher unter Missachtung der Gesetze und weitgehend unbehelligt von vielen Regierungen betrieben haben.
Wir fordern eine Förderung der Digitalisierung bei ebensolcher Förderung der konsequenten Anwendung der Gesetze – wie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung – und fairen, gleichen Wettbewerb statt Privilegien für Datenkraken.
Digitalisierung und Selbstbestimmung in Schule, Hochschule und Ausbildung
Wer die Digitalisierung und die Wirtschaft 4.0 fördern und die Freiheitsrechte dabei bewahren und ausbauen will, muss die Diskussion über die Möglichkeiten selbstbestimmter Gestaltung der Digitalisierung vorantreiben.
Wir brauchen eine ethische Diskussion über die Wertebildung bei der Erforschung und rechtlichen Gestaltung von künstlicher Intelligenz, die die Bürgerrechte und Freiheiten unserer Verfassung, der Europäischen Grundrechte-Charta sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention zugrunde legt und bei der Entwicklung von Technik einfließen lässt.
Dazu gehört auch die Förderung des produktintegrierten Grundrechtsschutzes (Datenschutz by Design) und ethischer Verpflichtungen in der Entwicklung von Robotik und eine weltweite Ächtung von autonomen Kriegswaffen mit künstlicher Intelligenz.
Wir brauchen mehr Wissen über Chancen und Risiken der digitalen Zukunft und eine bessere Vermittlung von IT- und Datenschutzkenntnissen in Schule, Hochschule, Ausbildung und Weiterbildung insbesondere bei Lehrer*innen und Ausbilder*innen.
Wir fordern eine liberale Wende in der Innen-, Rechts- und Digitalisierungspolitik!
Erstunterzeichner*innen:
Roland Appel, Unternehmensberater Bonn; Beate Beißwenger, Datenschutzreferentin Nürnberg; Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V., Bundesvorstand Bonn; Dr. Alexander Dix, LLM. Datenschutzbeauftragter a.D. Berlin; Günter Eisold, Kommunikationsberater Wörrstadt; Dr. Michael Friedewald, Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt/ Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI Karlsruhe; Dr. Rolf Gössner, Rechstanwalt/Publizist, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte Bremen; Muriel Hanafi, Studentin der Rechtswissenschaften Berlin; Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Mitglied Forum Privatheit Kiel; Werner Hülsmann, Datenschutzexperte Ismaning; Dr. Heiner Jüttner, Wirtschaftswissenschaftler Aachen; Michael Kleff, Journalist Bonn / New York; Rudi Kramer, Syndikusrechtsanwalt Nürnberg; Prof. Dr. Anna Lipphardt, Inst. f. Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie Freiburg; Prof. Dr. Veronika Lipphardt, Mitbegründerin Wissenschafts-Initiative Forensische DNA-Analysen Freiburg; Dr. Nicholas Martin, Forum Privatheit und selbstbestimmtes Leben in der digitalen Welt / Fraunhofer ISI Karlsruhe; Dr. Rainer Metz, Rechtsanwalt Krefeld; Prof. Dr. Carsten Momsen, Universitätsprofessor für Strafrecht Berlin; Dr. Till Müller-Heidelberg, Rechtsanwalt, ehem. Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, Bingen; Netzwerk Datenschutzexpertise, Expert*innennetzwerk Bundesweit; Rico Pieper, stv. Vorsitzender DVD Bonn; Prof. Dr. Peter Pfaffelhuber, Universitätsprofessor für Mathematik Freiburg; Dr. Joachim Rieß, Rechtsanwalt i.R. Korb; Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig d. Internationalen Versöhnungsbund Freising; Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Forum Privatheit Kassel; Selbstbestimmt.Digital e.V. Bürgerrechtsinitiative Freiburg; Frank Spaeing, Datenschutzberater Halle/Saale; Thomas Spaeing, Geschäftsführer Unternehmensberatung Versmold; Arzu Toker, Schriftstellerin Köln; Dr. Thilo Weichert ehem. Leiter des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schl.-Holst. Kiel; Ricarda Wilhelm, Rechtsanwältin Berlin
Letzte Kommentare