Ende der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen in Palästina in Sicht
Mit der seit über 52 Jahren währenden Straflosigkeit für mutmaßliche Kriegsverbrechen in den von Israel völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebieten Westjordanland, Gazastreifen und Ostjerusalem dürfte es 2020 ein Ende haben. Erste Ermittlungsverfahren durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu mußmaßlichen Verbrechen sowohl israelischer Militärs und Sicherheitskräfte wie auch der Hamas und anderer Akteure im Gazastreifen könnten bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres beginnen – vorbehaltlich einer noch ausstehenden Überprüfung der territorialen Zuständigkeit des IStGH für die drei besetzten Gebiete. IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda geht davon aus, dass diese territoriale Zuständigkeit aufjeden Fall gegeben ist .
Am letzten Freitag hatte die Chefanklägerin das Ergebnis ihrer im Januar 2015 auf Antrag des „Staates Palästina“ eröffneten Voruntersuchung bekanntgegeben. „Alle in Artikel 53 des IStGH-Statut verlangten Voraussetzungen zur Eröffnung von Verfahren sind erfüllt“, erklärte Bensouda. In den drei Gebieten seien „Kriegsverbrechen begangen worden“ und würden „weiterhin begangen“. Die Eröffnung von IStGH-Verfahren zu diesen Verbrechen sei „zulässig“, da die lokalen oder staatlichen Gerichte vor Ort „unwillig oder nicht in der Lage“ seien, Verfahren durchzuführen. Schließlich lägen „keine wesentliche Gründe für die Annahme vor, dass die Durchführung von Ermittlungen nicht im Interesse der Gerechtigkeit liegt.“

“Hoch umstrittene Frage”

Allerdings übergab die Chefanklägerin die „hoch umstrittene Frage“, ob die drei besetzten Gebiete auch unter die territoriale Zuständigkeit des IStGH fallen, an eine dreiköpfige Vorprüfkammer des Gerichtshofes, mit der Aufforderung zu einer „schnellen Untersuchung und Entscheidung ohne unnötige Verzögerung“. Wie umstritten diese Frage ist, machten die ersten Reaktionen der Regierungen Israels und der USA auf die Erklärung Bensoudas deutlich. “Der IStGH hat nur eine rechtliche Zuständigkeit für Petitionen, die von souveränen Staaten eingereicht wurden, aber es hat nie einen souveränen palästinensischen Staat gegeben”, erklärte der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu. US-Außenminister Mike Pompeo sekundierte: “Wir lehnen diese und jede andere Maßnahme, die sich auf unfaire Weise gegen Israel richtet, entschieden ab.” Die Palästinenser verfügten „nicht über einen souveränen Staat“ und könnten somit auch kein “vollständiges Mitglied” in Institutionen wie dem IStGH werden. Israel und die USA sind dem 1998 in Rom gegründeten IStGH bis heute nicht beigetreten und lehnen jegliche Zuständigkeit des Gerichts für die Verfolgung von Verbrechen ihrer Staatsbürger ab. Hingegen wurde der „Staat Palästina“ Anfang Januar 2015 auf gemeinsamen Antrag der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Westbank und der im Gaza-Streifen regierenden Hamas Mitglied des IStGH und unterwarf sich damit ausdrücklich seiner Jurisdiktion. Zuvor hatte Ende November 2012 die UNO-Generalversammlung den langjährigen „Beobachter”status Palastinas aufgewertet zum Status „Nichtmitglied-Beobachterstaat“. Auf dieser völkerrechtlichen Basis wurde der „Staat Palästina“ neben seinem Beitritt zum IStGH inzwischen auch in einer Reihe von UNO-Unterorganisationen aufgenommen und trat zahlreichen multilateralen und bilateralen Abkommen bei.
Chefanklägerin Bensouda macht in ihrem über 112-seitigen Untersuchungsauftrag an die Vorprüfkammer deutlich, dass sie auf Grund dieser völkerrechtlichen Entwicklung der letzten sieben Jahre die territoriale Zuständigkeit des IStGH für die drei besetzten palästinensischen Gebiete ohne Einschränkung für gegeben hält. Für den Fall, dass die Prüfkammer dieser Meinung nicht folgen sollte, verweist Bensouda ersatzweise auf die Genfer Konventionen und auf seit 1947 gefasste Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates und der Generalversammlung sowie Urteile des Internationalen Gerichtshofes zum isrealisch-palästinensischen Konflikt, aus denen sich die territoriale Zuständigkeit des IStGH ergebe. Notwendig sei eine abschließende, und für alle Seiten verbindliche Klärung dieser Frage, bevor der IStGH tatsächlich Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen eröffnet, betont die Chefanklägerin mehrfach. Denn daraus ergäben sich Konsequenzen mit Blick auf die Verpflichtung Israels, der Palästinenser und anderer Beteiligter zur Kooperation mit dem Gericht.
Dieser Beitrag soll auch bei taz.de erscheinen, hier mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Über Andreas Zumach:

Andreas Zumach ist freier Journalist, Buchautor, Vortragsreferent und Moderator, Berlin. Von 1988- 2020 UNO- Korrespondent in Genf, für "die tageszeitung" (taz) in Berlin sowie für weitere Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Seine Beiträge sind in der Regel Übernahmen von taz.de, mit freundlicher Genehmigung von Autor und Verlag.