Diese Frage habe ich am 15.08.2025 bei einer Veranstaltung in der Bibliothek der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef in Beuel gestellt.
Das “Recht auf Stadt” beinhaltet die aktive Mitwirkung oder auch Einmischung der Bürger*innen in die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes. Dazu gehört die öffentliche Infrastruktur, die Kultur, das Zusammenleben, Schulen, Kitas, Krankenhäuser und die Rückkopplung mit der Kommunalpolitik. Am Ende sollte stets eine Lösung stehen, im Zweifel in Form eines Kompromisses. Denn Konflikte und ein erbitterter Streit führen zu Stillstand und machen wichtige Transformationen zunichte.
Es ist ebenso wichtig, dabei alle Generationen zu berücksichtigen. So tun sich ältere Menschen oftmals mit der Digitalisierung schwer und junge Menschen kommunizieren über Medien, die den Älteren völlig fremd sind. Diese Barrieren können nur durch analoge und persönliche Kontakte überwunden werden.
Konkret ging es um die Gestaltung eines neuen Kulturviertels rund um den Beueler Bahnhof. Wenn im denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude ein Kulturverein einziehen sollte, könnte das die Keimzelle für ein tolles Kulturviertel sein, bei dem die Siegburger Straße mit dem Pantheon und die Auguststraße mit der Tapetenfabrik weitere Zielpunkte sind. Auf diese Weise würde der Beueler Bahnhof in östlicher Richtung geöffnet. Hinzu kommt, dass dieses Kulturviertel, das übrigens auch eine interessante Industriegeschichte beinhaltet, künftig hervorragend an den Öffentlichen Personenverkehr angebunden sein wird.
Das “Recht auf Stadt” ist ein theoretischer Begriff, der mit Fantasie und Kreativität mit Leben gefüllt werden kann. Und wenn daran möglichst viele Menschen aktiv mitwirken, ist das ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie.
Schreibe einen Kommentar