Gleich drei internationale Gedenktage zur Besinnung auf den Frieden gibt es. Der 21. September, der 1.September und der 1. Januar. Der ‘Internationale Tag des Friedens‘ am 21.9. wurde 1981 mit einer Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen ins Lebens gerufen. In einer UN-Resolution vom Sepember 1999 wurde konkretisiert, dass ‘Frieden nicht nur die Abwesenheit von Konfliken ist, sondern auch einen positiven, dynamischen, partizipativen Prozess erfordert, in dem der Dialog gefördert und Konflikte im Geiste des gegenseitigen Verständnisses und der Zusammenarbeit gelöst werden.’
Dazu legte die Generalversammlung die für eine Kultur des Friedens erforderlichen Werte fest: Achtung des Lebens, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten; Förderung der Gewaltlosigkeit durch Bildung, Dialog und Zusammenarbeit; Engagement für die friedliche Beilegung von Konflikten; Einhaltung von Freiheit, Gerechtigkeit, Demokratie,Toleranz, Solidarität, Pluralismus, kultureller Vielfalt, Dialog und Verständigung auf allen Ebenen der Gesellschaft und zwischen den Nationen; Vorrang von Verhandlungen vor Konfrontation.
Seit 2001 wird dieser Gedenktag gefeiert. Der Anlass soll die Menschheit dazu ermutigen, sich für Frieden einzusetzen und Feindseligkeiten und gewaltvolle Auseinandersetzungen einzustellen. Die UN werben weltweit für Frieden und Völkerverständigung, zumeist mit jährlichen Schwerpunkten wie Friedensererziehung und -bildung, Friedenskultur, Toleranz und gegenseitiges Verständnis, Dialog und Zusammenarbeit, Konfliktlösungsstrategien, Frieden durch Völkerrecht, Frieden durch Abrüstung, globale Friedensbestrebungen. Aktuelle Konflikte erfahren besondere Aufmerksamkeit.
II. In Erinnerung an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs wurde bzw. wird der 1. September – der Tag des deutschen Überfalls auf Polen – alljährlich in der DDR als ‘Weltfriedenstag’ und in der BRD als ‘Antikriegstag‘ begangen. In Westdeutschland federführend waren ein Bündnis ‘Antimilitaristische Aktion 1957’ sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund, der an Aktionen anknüpfte, die sich schon nach dem Ersten Weltkrieg für eine dauerhafte Friedenspolitik eingesetzt hatten. 1966 verabschiedete der Bundeskongress des DGB die Forderung, ‘alles Erdenkliche zu unternehmen, damit des 1. Septembers in würdiger Form als eines Tages des Bekenntnisses für den Frieden und gegen den Krieg gedacht wird.’
Am Antikriegstag gibt es in Deutschland in jedem Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen, die der Opfer der Weltkriege gedenken, auf aktuelle kriegerische Auseinandersetzungen und -gefahren hinweisen, vor kriegsvorbereitenden Aktivitäten warnen oder – wie der Aachener Friedenspreis – Personen und Institutionen auszeichnen, die sich besonders für Frieden einsetzen.
III. Seit 1968 begeht die Katholische Kirche am 1. Januar, einem wichtigen Mariengedenktag, weltweit einen ‘Weltfriedenstag‘. Entstanden ist dieser Brauch, nachdem sich der Papst nach einem Besuch bei den Vereinten Nationen angesichts weltweiter Spannungen mit einer Friedensbotschaft an die Regierenden in aller Welt wandte und den Neujahrstag zum Weltfriedenstag erklärte. Die Feier wird alljährlich geprägt durch eine sogenannte Weltfriedensbotschaft des Papstes.
Die Bemühungen um Frieden – insbesondere seitens der Vereinten Nationen – sind also vielfältig und anspruchsvoll. Einsicht und Überzeugung, dass sich etwas ändern muss, sind unstreitig. Dennoch handelt es sich wohl eher um ein utopisches Programm mit geringer Wirksamkeit. Papier ist geduldig und Resolutionen sind oft mühelos zu erzielen. Die zum Zeitpunkt der ersten Begehung des ‘Internationalen Tags des Friedens’ herrschenden Kriege in Afghanistan, Palästina, Tschetschenien, Kongo und Nepal endeten nicht und wurden noch nicht einmal unterbrochen. Offenbar gab es nur zu heidnischer Zeit – nämlich unter den germanischen Stämmen – die Regelung, Steitigkeiten während des ‘Things’ (Volks- und Gerichtsversammmlung) ruhen zu lassen.
Bewaffnete Kämpfe sind und waren immer Teil unserer Welt. Die Gründe für derartige Auseinandersetzungen sind vielfältig: Gebietsansprüche, religiöser Fanatismus, wirtschaftliche oder politische Divergenzen, Kampf um Vormachtsstellung, soziale Konflikte oder historisch gewachsene Kontroversen. Dabei sind die Formen der Kriege durchaus unterschiedlich: asymmetrischer oder regulärer Krieg, Guerillatruppen, Bürgerkriege, Milizen, Widerstandskämpfer ….
Frieden bedeutet zunächst einmal die Abwesenheit von Krieg und gewaltsamen Konflikten. Der Begriff wird jedoch auch verwendet für Ruhe, Harmonie, Unabhägigkeit, Unversehrtheit und Sicherheit, Abwesenheit von Störungen im kleinteiligen Bereich, z.B. in der Familie, im Verein, im Arbeitsleben – bis hin zu innerem Frieden, Seelenfrieden und persönlicher Harmonie. Weitergehende Definitionen umfassen auch Schutz und Sicherheit vor struktureller Gewalt, Unterdrückung, Ungerechtigkeit, inneren Unruhen.
Welche Bedeutung Frieden für die menschliche Gesellschaft spielt, erkennt man an der Vielzahl der Begriffsverwendungen. Da gibt es den Betriebsfrieden (Abwesenheit von Arbeitskämpfen), den Burgfrieden (Pause bei Auseinandersetzungen), den Hausfrieden (im Mehrfamilienhaus), den Schulfrieden (konflikt- und gewaltfreies Miteinander), den Religionsfrieden (im 16. und 17. Jahrhundert), den Kirchenfrieden (öffentliche Sicherheit zur Religionsausübung), den sozialer Frieden (Sozialstaat, Verteilungsgerechtigkeit) und den atomaren Frieden (gegenseitige Abschreckung)
Zudem gibt es eine Reihe abgeleiteter Begriffe wie Friedensbewegung und Friedensdividende, Hausfriedensbruch und Landfriedensbruch, Friedensgötter und Friedenstauben, Friedfertigkeit und Frieden stiften, Friedenslieder und den Friedensnobelpreis. Durch wegweisende Ereignisse wie Ewiger Landfriede oder Westfälischer Friede wurde der Friedensbegriff Teil des Völkerrechts.
Frieden kann auf schlichter Übereinkunft oder auf Vertragswerken beruhen, aber auch auf Waffenstillstands- oder Friedensabkommen und im Extremfall auf Erzwingung durch einen militärisch Überlegenen. Schon frühzeitig wurde erkannt und akzeptiert, dass Frieden nur durch die Menschen und mit ihnen erreicht werden kann. Eigentlich sehnt sich jeder Mensch nach Frieden.
Frieden ist (in der Vergangenheit) wohl niemals als Normalzustand angesehen worden. Die Idee eines Weltfriedens gilt als Utopie. Bestenfalls kam es zu (längeren) Zeiten des Friedens oder zu Friedensverträgen. Immerhin gibt es zumindest zwei Staaten, die seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr an Kriegen teilgenommen haben: Schweden seit 1815 und die Schweiz seit 1848.
Seit 2008 gibt es den sogenannten Global Peace Index, mit dem versucht wird, durch Kombination verschiedener Indizes (Anzahl geführter Kriege, Anzahl von Morden, Waffenarsenal) die „Friedlichkeit“ einzelner Länder zu quantifizieren. Wikipedia zeigt eine Grafik mit den zwischen 2008 und 2014 ermittelten Punktzahlen. Besonders negative Werte weisen Somalia, Irak, Südsudan, Afghanstan und Syrien auf.
Die Gründung der Vereinten Nationen 1945 hatte angesichts der Folgen des Zweiten Weltkrieg eine zentrale Aufgabe, die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Vorläufer war der Völkerbund, eine 1920 gegründete internationale Organisation mit dem Ziel, den Frieden zu sichern und die internationale Zusammenarbeit zu fördern. Die UN-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Achtung des Völkerrechts …. und zum Verbot der Gewaltanwendung. Internationale Streitigkeiten sind friedlich beizulegen. Das Instrumentarium der UN zur Erfüllung ihres Auftrags umfasst Aktionen zur Konfliktverhütung, Beratungen und Entscheidungen im Sicherheitsrat, Vermittlung bei Friedensschlüssen oder Entsendung von Friedenstruppen.
Die Hauptverantwortung für die aktive Friedenspolitik der UN liegt beim Sicherheitsrat (SR). Die Generalversammlung spielt insoweit – ebenso wie andere Organe – nur eine ergänzende Rolle. Dem SR obliegt die Feststellung, ob eine Bedrohung des Friedens vorliegt, er fordert die Konfliktparteien zur friedlichen Streitbeilegung auf und er empfiehlt Methoden und Bedingungen für eine Schlichtung. Die Maßnahmen reichen von Wirtschaftssanktionen bis zu internationalen Militäraktionen.
Die UN-Friedenssicherung wird von drei Grundsätzen geprägt: Zustimmung der Konfliktparteien, Unparteilichkeit, Nichtanwendung von Gewalt außer zur Selbstverteidigung und zur Umsetzung des Mandats. Die Friedenseinsätze bedürfen eines Mandats vom UN-Sicherheitsrat. Ihre Truppen und Polizeikräfte werden von den Mitgliedstaaten bereitgestellt und von den zuständigen Organen der UN verwaltet und unterstützt.
Die erste Friedensmission der Vereinten Nationen war 1945 die Überwachung es Friedensabkommens zwischen Israel und seinen arabischen Nachbarn. Heute – genau achtzig Jahre später – wäre eine erneute UN-Friedensmission in Palästina gewiss erforderlich. Rund zwei Millionen Frauen und Männer aus 125 Ländern haben seit 1945 in 71 UN-Friedensmissionen auf der ganzen Welt mitgewirkt, 4.000 haben dabei ihr Leben verloren. Heute sind 90.000 Kräfte in zwölf Friedensmissionen im Einsatz. Ihnen allen zu Ehren wurde der 29. Mai zum ‘Internationalen Tag der Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen’ erklärt .
Ein wichtiger Schwerpunkt der UN-Friedensaktivitäten sind multilaterale Abrüstung und Rüstungsbegrenzung. Die Bemühungen reichen von der Reduzierung von Atomwaffen bis zur Vernichtung chemischer Waffen und der Verschärfung des Verbots biologischer Waffen bis zur Eindämmung von Landminen, Streumunition, Waffenhandel und leichten Waffen. Nach weltweiten Verhandlungen wurden mehrere multilaterale Abkommen und Instrumente zur Regulierung, Beschränkung und Abschaffung bestimmter Waffen verwirklicht. Inzwischen gehören auch der Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität zu Schwerunktaufgaben der UN. Zu beiden Zielen wurden ausführliche Strategien beschlossen.
Als nach dem Zweiten Weltkrieg eine internationale Friedensordnung geschaffen werden sollte, war klar, dass dies nur bei Einbeziehung aller Staaten mglich sei. Bald wurde deutlich, dass eine Einbindung der sogenannten Großmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Sowjetuion – später Russland, China) nur möglich sei, wenn ihnen Sonderrechte zugestanden würden. Ergebnis war ihre ständige Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat und das Recht, ein Veto abzugeben.
Die Einlegung eines Vetos bedeutet, dass ein Beschluss des Sicherheitsrates unabhängig vom Stimmergebnis nicht wirksam wird. Voraussetzungen für ein Veto gibt es nicht, seine Abgabe unterliegt keiner Genehmigung und keiner Kontrolle. So ist es nicht überraschend, dass Vetos, die aus Gründen des nationalen Interesses abgegeben wurden, sich immer wieder auch gegen Friedensregelungen richteten, die die andere SR-Mitglieder als erforderlich ansahen.
Insgesamt wurden bis einschließlich 2020 263 Vetos eingelegt: Die meisten (117) kamen von der Sowjetunion/Russland, gefolgt von den USA (82). Großbritannien (29), China (19, erst seit 1971) und Frankreich (16) liegen deutlich darunter. Während die Jahre 1946 bis 1960 fast ausschließlich von sowjetischen Vetos geprägt waren (71 von 75), traten danach die USA stärker in Erscheinung (64 von 113 Vetos von 1971 bis 1990). In der letzten Dekade gab es wieder häufigere Vetos Russlands (21 von 39), auch China (14 von 39) machte sich erstmals spürbar bemerkbar. Großbritannien brachte sich vor allem in der Zeit von 1971 bis 1990 zur Geltung (24 von 113 Vetos).
Schlussfolgerungen auf die jeweilige weltpolitische Lage sind durchaus zulässig. Das Stimmverhalten in den ersten Jahrzehnten spiegelt die Frontstellung im Kalten Krieg. Die Sowjetunion legte oft ein Veto ein, um die Aufnahme neuer UN-Mitglieder zu verhindern, die sie als Teil des Westblocks ansah. Großbritannien blockierte Beschlüsse zu Südrhodesien, Namibia und Südafrika. Die USA verhinderten regelmäßig (aber nicht immer) Resolutionen zu Palästina/Israel.
Wenn eine Resolution des Sicherheitsrates zustande kommt, taucht die Frage auf, ob und wie sie verwirklicht wird. Die Mitgliedstaaten sind bindend verpflichtet, die in Resolutionenn enthaltenen Forderungen umzusetzen. Sie sind zur Kooperation aufgerufen und können bei Weigerung zu repressiven Maßnahmen wie Embargos oder im Extremfall militärischer Gewalt greifen. Der Sicherheitsrat kann Sanktionen in die Wege leiten und die Hilfe der Mitgliedstaaten anfordern.
Im November 1998 deklarierte die UN-Vollversammlung die Jahre 2002 bis 2020 zur ‘Internationalen Dekade für eine Kultur der Gewaltfreiheit und des Friedens für die Kinder der Welt’. Eine Kultur des Friedens soll verbreitet und vernetzt werden. Dazu wurden acht Aktionsfelder vorgeschlagen. An ihnen erkennt man, wie weit die Vereinten Nationen den Begrff Friedenskultur fassen.
~ Förderung und Vertiefung der Friedenskultur durch Erziehung und Ausbildung
~ Förderung der wirtschaftlichen und sozialen nachhaltigen Entwicklung
~ Förderung des Respekts aller Menschenrechte
~ Gewährung der Gleichberechtigungzwischen Frau und Mann
~ Förderung der demoktratischen Beteiligung
~ Entwicklung der Verständigung, Toleranz und Solidarität
~ Förderung des aktiven und des freien Austausches von Information und Wissen
~ Förderung des Friedens und der internationalen Sicherheit.
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