Es sind schon viele Sachen erfunden worden. Zum Beispiel der Tag der Erfinder (am 9.11., seit 2005), ein europäischer Erfinderpreis (2006), die Ideen-Erfindungen-Neuheiten-Ausstellung (IENA, 1948), eine Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO, 1967), ein internationaler Patentvertrag (PCT), ein Europäisches Patent- und Markenamt mit einheitlichem Patentschutz und gemeinsamem Patentgericht (2023), nationale Patentämter und Patentgerichte, Patent- und Lizenzgebühren, 4000 deutsche Patentanwält/innen, weltweit mehr als drei Mio. Erfindungen pro Jahr, davon rund 60.000 in Deutschland (2024).

Eine Angabe der Zahl aller bisherigen Erfindungen ist nicht möglich, da die menschliche Geschichte voller Innovationen ist, von den einfachsten Werkzeugen des Steinzeitmenschen bis zu komplexen digitalen Technologien der heutigen Zeit. Der menschliche Geist hat in den letzten Jahrhunderten viele bahnbrechende Innovationen entwickelt, die unser Leben radikal veränderten. Details finden sich in Publikationen, die die wichtigsten Erfindungen der Menschheit auflisten. Hier die von den Autoren ausgewählten Leistungen. Andere Veröffentlichungen behandeln mehr als hundert ausgewählte Erfindungen. 

<1> Das Rad (ca. 4000 v.Chr.) revolutionierte Transport und Arbeit.

<2> Buchdruck, um 1450 erfunden von Johannes Gutenberg, erlaubte die weite Verbreitung von Informationen.

<3> Elektrizität, entdeckt und fortentwickelt von einer Reihe von Wissenschaftlern, u.a. Thomas Edison, Michael Faraday und Werner von Siemens

<4> Dampfmaschine: Sie schuf eine ortsunabhängige Energiequelle und damit die Voraussetzung für Eisenbahnen und Dampfschiffe. James Watt erhielt 1769 ein Patent .

<5> Computer: Der Deutsche Konrad Zuse stellte 1941 den ersten funktonsfähigen Computer vor; Howard Alken baute 1944 in der USA den ersten Großrechner, 1976 erschien der erste Personal Computer.

<6> Telefon: Alexander Graham Bell erhielt 1876 den Nobelpreis für die Erfindung des Telefons, Thomas Edison 1878 für dessen Weiterentwicklung. Die Erfindungen stützten sich auf Arbeiten von Antonio Meucci und Johann Philipp Reis.

<7> Elektrische Glühlampe, 1879 von Thomas Edison in den USA und zeitgleich von Joseph Wilson Swan in Großbritannien erfunden.

<8> Automobil: 1886 erhielt Gottfried Benz ein Patent für ein motobetriebenes Fahrzeug. Nahezu zeitgleich hatten Gottlieb Daimler und Wilhelm Maybach benzingetriebene Motoren entwickelt.

<9> Flugzeug, 1903 von den Brüdern Wilburg und Orville Wright vorgestellt.

<10> Fernsehen: 1906 projezierte der deutsche Erfinder Max Dieckmann die ersten Fernsehbilder, 1928 stellte August Karolus die erste Fernsehanlage vor.

<11> Internet: Seine Entwicklung erfolgte ab 1960 im mehreren Schritten. 1969 wurde die Technik erstmals vorgeführt.

<12> Smartphone, 2007 von Apple-Chef Steve Jobs vorgestellt.

Eine aktuelle Auflistung präsentiert „Zwanzig berühmte Erfindungen aus Deutschland im Überblick 2025“ (wobei manche an der Grenze zu Entdeckungen stehen). Zunächst der Buchdruck von Johannes Gutenberg (1450) und das Reinheitsgebot beim Bierbrauen (Gesetz des bayrischen Herzogs von 1516, gilt als erste Lebensmittelvorschrift der Welt). Die Glühbirne entstand 1854 (Heinrich Göbel war 25 Jahre schneller als Thomas Edison, versäumte es jedoch, ein Patent anzumelden). 1859 folgte das Telefon von Philipp Reis (auch er verzichtete auf ein Patent, so dass Graham Bell ihm zuvor kam).

Lothar Meyer erfand 1864 das Periodensystem, also die Ordnung der chemischen Elemente. 1966 konstruierte Werner von Siemens den elektrischen Dynamo und 1879 die elektrische Straßenbahn. Robert Koch gelang 1870 der Nachweis, dass Bakterien als Krankheitserreger verantwortlich sind. 1885 baute Gottfried Daimler das erste Motorrad und ein Jahr später gemeinsam mit Wilhelm Maybach das erste Auto. Otto Lilienthal erfand 1894 das Gleitflugzeug und war damit einer der Pioniere der Luftfahrt. Wilhelm Conrad Röntgen entdeckte und nutzte die nach ihm benannten Strahlen. Aspirin wurde 1897 von Felix Hoffmann erfunden. Albert Einstein formulierte 1915 die Relativitätstheorie, die den Zusammenhang zwischen Raum und Zeit neu ordnete. 

Hans Riegel erfand 1922 das Gummibärchen, ein buntes Stück Weingummi. 1925 entwarf der Hobbyfotograf Oskar Barnack die Kleinbildkamera. Aufbauend auf Arbeiten von Max Dieckmann und August Karolus konstruierte Manfred von Ardenne 1930 die erste vollelektronische Fernsehröhre. Otto Hahn entdeckte und analysierte 1938 gemeinsam mit Lise Meitner und Fritz Straßmann die Kernspaltung. Der erste Computer wurde 1941 von Konrad Zuse gebaut. Jürgen Dethloff und Helmut Gröttrup erfanden 1969 die Chipkarte, also die Voraussetzung für bargeldloses Zahlen. 1988 wurde im Fraunhofer-Institut das MP3-Format entwickelt, also die Grundlage für Walkman, iPod und MP3-Player. Das Forschungsehepaar Ugur Sahin und Özlem Türeci erfanden 2020 den Impfstoff gegen Covid-19.

Bei Wikipedia entdeckt man ein Liste von rund 1750 Erfindern mit Beschreibung ihrer Erfindungen, die eine gewisse Bedeutung erlangt haben. Die ältesten Erwähnungen gehen auf die Sumerer, die Chinesen, die Griechen (Archimedes im 3. Jh. v.Chr.) und die Araber zurück.. Frauen sind weitaus unterrepräsentiert: 2019 waren es 13%, im Durchschnitt der Jahrhunderte nur 5 bis 6%. 

Wikipedia definiert Erfinder als jemanden, der ein Problem erkannt, schöpferisch gelöst und mindestens einmal damit Erfolg gehabt hat. Erfindungen können auch mehrmals gemacht werden oder durch ständige Verbesserungen in mehreren Schritten entstanden sein. Zumeist handelt es sich um ein technisches Gerät oder eine Maschine, es kann aber auch ein Verfahren, eine Methode oder eine Dienstleistung sein. Auch eine nicht materielle Idee, selbst wenn sie erst später von einem anderen in die Tat umgesetzt wird, kann als Erfindung zählen. Gleiches gilt für Erfindungen, die keinen Nutzen hatten oder die später wieder verworfen oder technisch überholt wurden.

Bekanntlich haben sich bereits die Naturmenschen als Erfinder betätigt und unter anderem den Faustkeil und das Beil hergestellt. Später kamen Speer,  Pfeil und Bogen, Steinbohrer, das Rad, die Kontrolle des Feuers, der Anbau von Pflanzen und die Tierhaltung dazu. Der Pflug diente der Landwirtschaft, die Töpferei schuf Keramikgefäße und mit Spindel und Webstuhl wurde Kleidung hergestellt.

Geeignete Erfindungen aus allen Gebieten der Technik können patentiert und damit geschützt werden. Ein Patent wird auf Antrag und nach Prüfung erteit, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Ein Patent erlaubt es, anderen bis zu 20 Jahre zu untersagen, die Erfindung gewerblich zu nutzen.  

Um einen weltweiten Schutz einer Erfindung zu erreichen, ist die internationale Anmeldung beim Patent Cooperation Treaty (PCT) sinnvoll. Dieses Verfahren ist erforderlich, um nationale Patentschutzanträge bei jenen Staaten einzureichen, die sich dem PCT-Verfahren angeschlossen haben. Mit einem einzigen Antrag können somit Schutzrechte in 158 Ländern veranlasst werden.

Der Patentschutz ist immer auf ein einzelnen Land begrenzt. Daher müssen nach der internationalen Anmeldung und Prüfung Schutzanträge bei den jeweiligen nationalen Patentämtern eingebracht werden. Für den Schutz in Europa reicht zumeist eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) aus, die dann in den 39 Vertragsstaaten gültig wird.

Seit 2023 gibt es neben nationalem und internationalem Schutz ein ‘europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung’, einschließlich eines gemeinsamen Gerichtssystems ‘Einheitspatent‘). Die Schutzgewährung gilt jedoch nur für diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die dieses Abkommen ratifziert haben. Bislang sind dies achtzehn.

Gegen eine Patenterteilung kann jedermann neun Monate lang beim EPA Einspruch einlegen. Ein Patent wird widerrrufen, wenn wichtige Voraussetzungen fehlen, zum Beispiel die Neuheit. Auch ein Teilwiderruf des Patents ist möglich. Gegen ablehnende Entscheidungen des  EPA kann Beschwerde eingelegt werden. Hierfür sind nationale Gerichte zuständig. In Deutschland wäre das eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht.

Die Kosten für die Patentierung einer Erfindung umfassen einmalige Anmelde- und Recherchegebühren sowie fortlaufende Jahresgebühren. Für eine Patentanmeldung in Deutschland fallen bei elektronischer Einreichung mindestens 490 € an (40 € Anmeldegebühr + 300 € Rechercheantrag + 150 € Prüfungsgebühren). Dazu kommen Kosten für die technische Dokumentation und Gebühren für Patentanwälte. Kosten für internationale Patente sind deutlich höher.

Lizenzgebühren sind die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Nutzung eines geschützten Patents. Sie werden zwischen den Vertragsparteien privatrechtlich ausgehandelt und können entweder als prozentualer Anteil am Umsatz oder als feste Pauschale vereinbart werden. Die genaue Höhe hängt von Faktoren ab wie der Branche, der Wettbewerbssituation, dem Wert und der Exklusivität des Patents.

Das deutsche Patentgesetz von 1877 ermöglicht in Krisenfällen die Erteilung von Zwangslizenzen für die gewerbliche Nutzung einer Erfindung, vor allem zur Sicherstellung der Inlandsversorgung. Seit 2024 plant dies auch die Europäische Union, um zum Beispiel begrenzten Produktionskapazitäten beim Kampf gegen Pandemien und Naturkatstrophen zu begegnen.

Wer ein Patent beantragen will, kann in Deutschland auf rund 4.000 Patentanwält/innen zurückgreifen. Diese prüfen die Chancen des Antrags, erstellen die notwendigen Unterlagen und führen das Antragsverfahren. Üblicherweise absolvieren sie ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium, dem eine mehrjährige juristische Spezialausbildung folgt.

Nicht alle Erfindungen können mittels Patent geschützt werden. Gemessen wird am bisherigen Stand der Technik. Die Erfindung muss neu sein, auf einer schöpferischen Tätigkeit  beruhen und gewerblich genutzt werden können. Daher sind insbesondere technische Problemlösungen schutzfähig. In Deutschland, Österreich und der Schweiz enthält das Patentrecht die Vorgabe, dass die Erfindung auf einem technischen Gebiet liegen muss. Andere Neuartigkeiten können z.B. durch Gebrauchsmuster geschützt werden. Unser Alltag besteht aus Abertausenden Einzelteilen, Materialien, Herstellungsweisen und Anwendungen, für die irgendwann irgendwer ein Patent angemeldet hat. Für die Frage, ob eine Erfindung zu einem Fortschrift führt, sind dann nicht die erfundenen Technik, sondern deren Anwendung und gesellschafte Akzeptanz entscheidend.

Wer eine geeignete Idee hat, kann sie sich also patentieren lassen. Damit sichern sich Personen und Unternehmen das Recht, dass nur sie damit Geld verdienen dürfen. Der Patentinhaber kann auch gegen Zahlung entsprechender Gebühren Lizenzen vergeben, die Dritten die (gewerbliche) Nutzung eines Patents erlauben. Angesichts der Tatsache, dass ein Patent eine Monopolstellung verleiht und zu erheblichen  Einkünften führen kann, überrascht es nicht, dass immer wieder Streit entsteht, weil die Konkurrenz eine Erfindung nachahmt oder sogar für sich reklamiert oder ein Patent nicht anerkennt.

Eine häufige Kontroverse geht um die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tiere. Bei Züchtungen, die auf herkömmlichem Wege – also ohne Gentechnik – erfolgen, sind Patente unzulässig. Unternehmen haben daher Schlupflöcher gesucht und gefunden, dies Verbot zu umgehen. Das Europäischen Patentamt zeigt sich offenbar großzügig und soll schon mehr als 300 Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt haben.  Beispielhaft genannt werden Brokkoli, Salarsorten, Forellenarten und die Wassermelone. Der Verein „Keine Patente auf Saatgut“ klagt jetzt gegen die Genehmigungen.

Patente gibt es seit dem 15. Jahrhundert. Das erste bekannte Patent, das 1421 schriftlich dokumentiert wurde, galt einem „Lastkahn mit Hebewerk“ zum Bau der Kuppel des Doms von Florenz. 1593 wurde in Nürnberg ein Prozess wegen der Verletzung eines Patents abgehalten. Es ging um ein Mahlwerk zum Schleifen von Halbedelsteinen. Der Beschuldigte musste eine Strafe von zehn Gulden zahlen. Der Wert eines Guldens wird auf 10 Euro geschätzt.

Heute sind die finanziellen Dimensionen bei Patentstreitigkeiten ungleich größer. 2022 gingen beim Bundespatentgericht rund 230 Klagen ein, oft wird darin um Millionenbeträge gestritten. Beklagt sind zumeist Unternehmen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik, der Chemie oder der Medizin. Ein prominentes Beispiel ist die Klage um die Herstellung des Corona-Impfstoffs. Die Kosten für den Unterlegenen lagen bei knapp zwei Mio. Euro.

In den USA sind die Schadensersatzforderungen und die Strafen vielfach deutlich höher. Das hat überraschende Auswirkungen auf den deutschen Patentmarkt. Da Patente nur in jenen Ländern gelten, wo sie erteilt wurden, melden US-Unternehmen ihre Erfindungen auch in Deutschland an. So kann es vorkommen, dass zwei US-Unternehmen sich vor einem deutschen Gericht streiten. Viele Streitfälle landen indes gar nicht vor Gericht, auch um Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen. Außergerichtliche Einigungen sind einfacher und günstiger.

Entdeckungen sind in der Regel keine Erfindungen. Sie betreffen nämlich etwas, das bereits vorhanden ist, allerdings bislang unbekannt und ungenutzt war. Danach ändert sich durch die Entdeckung nichts – außer der Kenntnisnahme und deren Verbreitung und dass das neue Wissen künftig genutzt und gegebenenfalls weiterentwickelt wird. Beispiele sind z.B. die Schwerkraft oder ein chemischer Grundstoff.

Entdeckungen sind daher nicht patentierbar. Gleiches gilt für wissenschaftliche Theorien, physikalische Gesetze oder mathematische Formeln. Sie bestehen unabhängig davon,ob und wann sie entdeckt werden. Computerprogramme sind nur patentfähig, wenn sie zur Steuerung von Naturkräften verwendet werden (z.B. der Airbag). Auch schöpferisch-kreative Werke aus Literatur, Musik und Kunst erhalten können nicht patentiert werden. 

Hier greift das Urheberrecht. Es entsteht automatisch mit der Schöpfung und muss nicht wie gewerbliche Schutzrechte registriert werden. Geschützt sind die ideellen und wirtschaftlichen Rechte von Schöpfern an ihren Werken, z.B. Texten, Musik, Pantomimen, Bauwerken, bildender und angewandter Kunst, Malereien, Fotografien und Filmen, wissenschaftlichen und technischen Darstellunge oder Computerprogrammen. Es umfasst u.a. das Recht, das Werk uu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Die Nutzung durch Dritte bedarf einer Erlaubnis des Urhebers. Der Schutz gilt in der Regel 70 Jahre nach dessen Tod.

Literatur darf nur aufgrund vertraglicher Vereinbarungen genutzt werden. Ihre Nutzung die Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenz) oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus. Gesetzlich zugelassen ist die Verwendung für bestimmte Zwecke wie wissenschaftliche Forschung und Lehre einschließlich des Zitierens, das Erstellen von Kopien für den Eigengebrauch oder die Nutzung in der Lehre. Kunstwerke dürfen nicht kopiert, bei Wahrung der Rechte des Kunstschaffenden jedoch abgebildet und dokumentiert werden. Bei Musik ist für eine öffentliche Nutzung grundsätzlich eine Genehmigung des Rechteinhabers erforderlich. Dafür sind Gebühren zu zahlen, deren Höhe von der Art der Musiknutzung abhängt. Verwaltung und Inkasso liegen bei der privatrechtlichen Gesellschaft GEMA.

Ein dritter Weg, Erfindungen zu schützen, gewerbliche Schutzrechte. Sie dienen dem Schutz des geistigen Eigentums, wie Erfindungen, Marken und Designs. Sie gewähren dem Inhaber das ausschließliche Recht, die geschützte Leistung zu nutzen, zu verwerten oder andere von der Nutzung auszuschließen, und bilden so einen Wettbewerbsvorteil. Beispiele sind Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster (Designs), Kennzeichen und geografische Herkunftsangaben. Sie schützen vor Nachahmung und Kopien und sichern das alleinige Nutzungsrecht, sofern kein Lizenzvertrag besteht. Die Eintragung gewerblicher Schutzrechte erfolgt beim Deutschen Patentamt.

Der Tag der Erfinder wird international an verschiedenen Tagen begangen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist es der 9. November. Es ist der Geburtstag der Erfinderin (und Schauspielerin) Hedy Lamarr. Ihre Erfindung legte einen Grundstein für Technologien wie drahtlose Netzwerke und Mobilfunk. Die Initiative für einen Tag der Erfinder ergriffen 2005 zwei Berliner Unternehmer, die das Projekt bis heute betreuen (office@tag-der-erfinder.de). In den USA feiert man seit 1983 den 11.2., den Geburtstag von Thomas Edison, dem nach Zahl der Patente erfolgreichsten Erfinder. Präsident Reagan hatte diesen Gedenktag proklamiert. Andere Staaten haben andere Termine gewählt. 

Die Aktionen am Tag der Erfinder sollen zur Kreativität und zu eigenen Ideen ermuntern, die tägliche Bedeutung einzelner Erfindungen verdeutlichen, sich für das Image zeitgenössischer Erfinder und Visionäre einsetzen, über aktuelle Erfindungen und deren Potential informieren und gleichermaßen an wirkungsvolle wie an vergessene Erfinder erinnern.

Seit 2006 vergibt das Europäische Patentamt jährlich den  Europäischen Erfinderpreis. Er soll Wissbegierde und Ideenreichtum anspornen, den Erfinder/innen aus aller Welt Anerkennung zollen und jene Menschen würdigen, die ihre Schöpfungen in technischen Fortschritt, Wirtschaftswachstum und Verbesserungen des Alltags umsetzen. 2025 wurde eine Recycling-Lösung für Elektroschrott ausgezeichnet.

Bereits seit 1948 besteht die ‘Ideen-Erfindungen-Neuheiten-Ausstellung‘ IENA, die jährlich in Nürnberg tagt. Sie ist die weltgrößte Messe für Erfinder und Tüftler und findet großen Zuspruch bei Personen und Firmen, die ander Vermarktung der Produkte interessiert sind. Vieles von dem, was erstmals auf der IENA präsentiert wurde, ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Mehr als 30.000 Erfindungen sollen dort bislang vorgestellt worden sein. Auf der diesjährigen Messe (31.10. – 2.11.) wurden über 540 “Ideen – Erfindungen – Neue Produkte” präsentiert.

Der Sicherheit und Förderung von Erfindungen dient die World Intellectual Property Organisation (WIPO), eine 1967 gegründete Sonderorganisaton der Vereinten Nationen. Sie dient dem Schutz des geistigen Eigentums und will den Innovatoren und Kreativen der Welt dabei helfen, ihre Ideen sicher zu nutzen und grenzüberschreitend  zu verbreiten. Sitz der Organisaton ist Genf. Sie hat 194 Mitgliedstaaten, denen jährlich eine WIPO-Dokumentation über den Schutz und die Förderung geistigen Eigentums vorgelegt wird.

Über Heiner Jüttner:

Avatar-FotoDer Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.