Über Opfer und Täter gibt es keine Zweifel. Im Fall des russischen Angriffskriegs gegen die souveräne Ukraine ist das Völkerrecht eindeutig. Ob Putin vor einem internationalen Straftribunal landen wird, weiß man nicht. Aber politisch wird er seinen Pyrrhus-Krieg mit großrussischen Zielen kaum überleben können.
Ein Angriffskrieg ist per se völkerrechtswidrig. Aber die russischen Streitkräfte, die am 24. Februar in die Ukraine einmarschiert sind und das Land bombardieren, haben bereits in den ersten zehn Tagen auch gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen, die einen größtmöglichen Schutz der Zivilbevölkerung während des Kriegsgeschehens gewährleisten sollen. Weiterlesen
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