Gesichtersuche im Asylverfahren – Das Bundesinnenministerium will mehr biometrische Gesichtersuche im Asylverfahren und streicht dafür Vorgaben zu Transparenz und Datenschutz. Die Pläne könnten gegen EU-Recht verstoßen.

Das Bundesinnenministerium plant, die Hürden für den Einsatz von Gesichter-Suchmaschinen im Asylverfahren weiter zu senken. Die Änderung am Asylgesetz ist Teil eines Gesetzespakets aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Es soll dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlauben, die Fotos von Asylsuchenden „mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet“ biometrisch abzugleichen, wenn diese keine Ausweispapiere vorlegen. Weiterlesen