Diese Frage habe ich am 15.08.2025 bei einer Veranstaltung in der Bibliothek der Katholischen Kirchengemeinde St. Josef in Beuel gestellt.
Das “Recht auf Stadt” beinhaltet die aktive Mitwirkung oder auch Einmischung der Bürger*innen in die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfeldes. Dazu gehört die öffentliche Infrastruktur, die Kultur, das Zusammenleben, Schulen, Kitas, Krankenhäuser und die Rückkopplung mit der Kommunalpolitik. Am Ende sollte stets eine Lösung stehen, im Zweifel in Form eines Kompromisses. Denn Konflikte und ein erbitterter Streit führen zu Stillstand und machen wichtige Transformationen zunichte. Weiterlesen
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