Es gibt kaum zwischenstaatliche Beziehungen, die nicht durch völkerrechtliche Verträge geregelt sind. Das gilt sogar für den Krieg. Etliche Abkommen normieren Prinzipien, Regeln und Verbote für die Beteiligten bewaffneter Konflikte, sie werden zusammen als Humanitäres Völkerrecht bezeichnet – früher ‘Kriegsvölkerrecht’. Für die Einhaltung der Vorgaben des HVR sind die nationalen Institutionen verantwortlich. Dazu gehört auch die Pflicht zur Ahndung von Kriegsverbrechen und die entsprechende internationale Rechtshilfe. Zudem hat sich inzwischen ein Völkerstrafrecht entwickelt, das eine Strafverfolgung durch internationale Gerichte erlaubt. Weiterlesen
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