“Wir haben einen Abgrund von Landesverrat im Lande” tönte Bundeskanzler Adenauer am 7.November 1962 im Deutschen Bundestag und meinte den Artikel “Bedingt abwehrbereit”, der im “Spiegel” über die mangelhafte Bewaffnung der damaligen Bundeswehr berichtet hatte. Verteidigungsminister Franz-Josef Strauss hatte aufgrund seiner hervorragenden Kontakte zum faschistischen Diktator Franco und mit Unterstützung der deutschen Botschaft den Mitherausgeber des Blatts, Conrad Ahlers in Spanien verhaften lassen. Redaktionsräume des “Spiegel” wurden widerrechtlich unter Leitung des späteren Generalbundesanwalts Buback durchsucht, Rudolf Augstein ebenfalls in Haft genommen. Der dreiste Angriff auf die Pressefreiheit wurde durch den solidarischen Einsatz der Medien und die Zivilcourage von Juristen wie Ulrich Klug abgewehrt.

Die Geschichte lehrte auch Adenauer eines Besseren, am Ende der “Spiegel-Affaire” musste CSU-Minister Franz-Josef Strauß (FJS) wegen Kompetenzenmißbrauch, Lüge vor dem Parlament und selbstherrlicher Amtsführung nebst Verletzung von Grundrechten seinen Hut nehmen. Die schwerste Krise der Demokratie hatte stattgefunden – wesentlich mitgestaltet durch einen Geheimdienst, den MAD. Die Pressefreiheit siegte, der “Spiegel” wurde jahrzehntelang zum Hüter der Rechtstaatlichkeit in der Bundesrepublik.

Krise des BND

Die nächste schwere Krise gestaltete der Bundesanchrichtendienst an führender Stelle mit – gesetzeswidrig sorgte der Bundesnachrichtendienst BND 1974 dafür, dass Verfassungsschützer beim kritischen Atomwissenschaftler Prof. Klaus Traube einbrechen und seine Wohnung verwanzen konnten. Innenminister Prof. Maihofer (FDP) musste deshalb seinen Hut nehmen und die Öffentlichkeit war sich einig, dass hier in purer Terrorismushysterie Grundrechte verletzt worden waren. Die Affaire war Anlass, dass die sozialliberale Koalition unter dem liberalen Nachfolger im Amt des Innenministers, Gerhart Baum erkannte, auch mit den Antiterrorgesetzen, die im “Deutschen Herbst” zum Teil in Eilverfahren ohne Einhaltung der nötigen Fristen beschlossen worden waren, über das Ziel hnaus geschossen zu sein und daran ging, sie zu revidieren. Zum zweiten mal in der Geschichte siegten Liberalität und Rechtstaat, wurden die damaligen §§ 88a, 130a StGB, die Rastergfahndung und das Kontaktspressegesetz reformiert und teilweise zurückgenommen.

Versagen unter den Teppich gekehrt

Diese Zeiten der Besonnenheit, des Sieges der demokratischen Verfasstheit über staatliche Allmachtsphantasien sind lange vorbei. Nicht nur, dass die christ-illiberalen Koalitionen nach 1983 all diese und noch viel mehr “Antiterrorgesetze” wie Rasterfahndung, Schleierfahndung, Schleppnetzfahndung, § 130b, Großen Lauschangriff, den Bundestrojaner und viele andere Gesetze beschlossen haben. Dem BND als Auslandsgeheimdienst und Spionageinstrument wurden systemwidrig Kompetenzen im Bereich der Organisierten Kriminalität zugebilligt, die dazu führten, dass sich der BND in den neunziger Jahren selbst am Atomschmuggel beteiligte. Auf diesem unheilvollen Weg ist den furchtbaren Juristen der Geheimdienste jedes Gefühl für Rechtstaatlichkeit abhanden gekommen. Heute wissen wir, dass der honorige Rücktritt von Rudolf Seiters nach den Schüssen von Bad Kleinen nicht so honorig war, wie er erschien, sondern notwendig war, um die ausufernden Gerüchte um einen “Dritten Mann” unter den Terroristen – den V-Mann Steinmetz – besser unter den Tisch kehren zu können.

Rolle der V-Leute

Rechtstaatlich immer zweifelhafter erscheinen die Rollen diverser V-Leute aus der rechten Szene, die immer wieder im Strafverfahren gegen Frau Tschäpe und die NSU auftauchen, immer fragwürdiger wird, ob die Grenzen zwischen Observation, Mitwisserschaft, Mittäterschaft oder gar Anstiftung von V-Leuten, aber auch denen, die sie führen, eingehalten wurden und werden. Und noch skuriller wird die Situation, wenn es um die immer weiter ausufernde Abhörpraxis der Geheimdienste geht. Artikel 10 Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit des Post-und Fernmeldegeheimnisses. In dieses darf nur beim konkreten Verdacht einer schweren Gefährdung des Grundgesetzes oder des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland oder eines seiner Länder eingegriffen werden. Darüber entscheiden leider keine Gerichte, sondern seit 1968 und den damals mit Hilfe der Sozialdemokraten beschlossenen “Notstandsgesetze” besondere, von der Volksvertretung bestellte Organe – die G10-Kommissionen. Diese tagen in geheimer Sitzung über jeden streng juristisch zu begründenden Einzelfall. Das Verfahren, bei dem die Mitglieder dieser Gremien nur mündlich oder nur durch Vorlagen informiert werden, die sie kurz vor den Sitzungen bekommen und die anschließend wieder eingesammelt werden, ist ohnehin mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren nicht zu vergleichen. Allerdings zeigen die in den letzten Jahren explosiv vervielfachten Zahlen der polizeilichen Telefonüberwachungen, dass auch ein Richterentscheid per se keine ernstzunehmende Hürde zur Reduzierung der allgemeinen Überwachungswut darstellt.

Grundrechtseingriffe von BND und NSA

Wer einem solchen Gremium angehört und in diesen Tagen anlässlich der erneuten BND/NSA – Äffaire verfolgt, mit welcher Dreistigkeit hier Grundrechtseingriffe ohne jede rechtstaatliche Konftrolle erfolgen, der muss sich schlichtweg brüskiert vorkommen. Wenn es zutrifft, dass der BND der NSA geholfen hat, Bürger, die in Deutschland leben und Unternehmen zu bespitzeln und abzuhören, ist dies nicht nur ein Abgrund von Landesverrat. Es handelt sich im Wirtschaftsspionage zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland und Europas und es handelt sich – auch bei Abhöropfern, die nicht deutsche Staatsbürger sind – um eine Verletzung von Grundrechten. Eine Behörde, die an unsere Verfassung gebunden und deren Mitarbeiter einen Eid aufs Grundgesetz geleistet haben, um deren Verfassung zu schützen, dürfen keine Straftaten gegen die Belange ihres Gemeinwesens begehen. Offensichtlich ist Handeln in der Grauzone bestimmten Amtsträgern bereits so in Fleisch und Blut übergegangen, dass sie überhaupt kein Unrechtsbewusstsein mehr entwickeln, wenn sie gegen Recht verstoßen. Zwei Beispiele aus jüngster Vergangenheit machen das deutlich.

*        Dass die NSA das Handy der Kanzlerin ausspioniert, ist nicht nur ein schwerer Angriff auf das Staatsoberhaupt eines befreundeten Staates: Die lasche Reaktion des Bundeskanzleramts und der Regierungschefin selbst zeigt doch, dass auch dort keinerlei Sensibilität für die Grundrechte besteht und die Kanzlerin nicht gewillt ist, Ihre Bürger vor der Verletzung von Freiheitsrechten die die Verfassung, auf die sie ihren Amtseid geleistet hat, garantiert, zu beschützen. Dass die Handyaffaire diplomatisch und rechtlich folgenlos geblieben ist, die Kanzerin ihrer Rolle nicht gerecht geworden ist, sondern versucht hat, die Affaire auszusitzen, hat dem Land Schaden zugefügt. Das hat weiteren Übergriffen Tür und Tor geöffnet.

*        Der jüngst bekannt gewordene Versuch der Waffenschmiede Heckler und Koch, über einen hohen Beamten beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) kritische Berichterstattung über die Probleme mit dem G 36 Gewehr zu unterbinden, hat juristisch ähnliche Qualität, wie das, was Strauß in der Spiegel-Affaire versucht hat – nur dass wir nach über 50 Jahren Demokratie eigentlich nicht erwartet hätten, dass einer der Geheimdienste einen leitenden Mitarbeiter beschäftigt, der sich auf dem geistigen Stand des “kalten Krieges” der 50er Jahre befindet.

Geheimdienstkontrolle systematisch mißachtet

Beide Beispiele zeigen, dass die Grundrechte unserer freiheitlichen Verfassung weder in den Augen der Beamten noch der politisch Verantwortlichen einen Wert haben, sondern einen marginalen Stellenwert genießen. Die Weigerung, dem Parlament und seinen Kontrollgremien Auskunft über die sogenannten “Selektoren”, also den Begriffen zu geben, mit denen der BND arbeitet, ist eine Mißachtung der Kontrollrechte des Parlaments. Das ist um so schlimmer, als ja gegen dessen Handeln praktisch kein Rechtsweg existiert.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist gültig

Wen der BND – in fremdem Auftrag – im Netz Daten über Telefongespräche, IP-Adressen, die Verbindungen, die Zeitdauer und den Ort der Kommunikation abfängt und weitergibt ohne Einbeziehung der Kontrollgremien, denen er berichtspflichtigt ist, möglicherweise sogar, ohne die zuständigen Vorgesetzten im Bundeskanzleramt zu informieren, ist vermutlich eine schwere Verletzung des Verfassungsrechts. Denn es liegt an der erfassten Dichte der Informationen, dass dadurch feststellbar ist, welche Geräte die Beteiligten eines Kommunikationsvorgangs benutzen, wer sie sind, welchen Browser oder Telefonsoftware sie verwenden, wo die Zielpersonen sich aufhalten oder bewegen, welche Käufe sie im Internet abschließen, Autos mieten oder Flug- und Fahrkarten kaufen. Da ist es eher nachrangig, ob wirklich der Gesprächsinhalt abgehört wird. Es geht um Verhaltenskontrolle und diese unterliegt dem informationellen Selbstbestimmungsrecht – einem Grundrecht, das sich direkt aus der Menschenwürde ableitet. Und das bindet das Handeln deutscher Behörden – auch den BND. Da ist es völlig unbeachtlich, dass angeblich deutsche Daten oder die Daten deutscher Staatsbürger vor Weitergabe an die NSA abgetrennt werden. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt für alle Betroffenen und muß von allen Behörden beachtet werden. So einfach ist das. Und eine Weitergabe darf nur auf gesetzlicher Grundlage und unter Kontrolle des Parlaments erfolgen. Beides ist wohl nicht der Fall.

Der politischen Kontolle entzogen?

Das Bundeskanzleramt ist die vorgesetzte Stelle, an die der BND zu berichten hat. Der Kanzleramtsminister und Geheidienstkoordinator ist verantwortlich, für Dienst- und Fachaufsicht. Das Schmierentheater und Nebelkerzenwerfen, das die amtierenden und ehemaligen Amtsinhaber derzeit veranstalten, ist peinlich. Es gilt der Grundsatz, dass wer in seinem Laden einen Skandal verursacht, gehen muss, wer einen Skandal nicht bemerkt hat und so zeigt, dass er seinen Laden nicht im Griff hat, auch gehen muss. Die ständigen Verzögerungen, Lügereien, Wischi-waschi-Antworten der zuständigen Verantwortlichen, das Verstecken hinter dem blödsinnigen Totschlagargument Geheimhaltung zieht nicht, weil sie von vornherein nicht die Absicht hatten, zu berichten. Ein Geheimdienst aber, der sich der Verfassung und der politischen Kontrolle entzieht, muss aufgelöst oder zerschlagen werden, wie 1994 das korrumpierte und unkontrollierbare Bundesgesundheitsamt. Der BND ist ohnehin ein überdimensionierter Staat im Staate, mit über 8.500 Mitarbeitern größer als das Auswärtige Amt. Seit der Vereinigung ist er nach einer kurzfristigen Schrumpfung ins Unkontrollierbare gewachsen. Seine Mitarbeiter scheinen sich als Mitglieder eines exklusiven Clubs mit NSA und MI6 und anderen zu fühlen, der über Gesetzen und Verfassung steht. Damit muss jetzt Schluss sein.

Der Beitrag erschien zum gleichen Datum in der “Rheinischen Allgemeinen”

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net