Seit einigen Tagen rauscht ein Medienhype durch “Tagesschau”, “Heute” und alle anderen Nachrichtensendungen. Zwischen dem Putsch nach dem Putschversuch und den “Säuberungen” des türkischen Diktators Erdogan, zwischen den Anschlägen von Würzburg und München stolpern wie von Sinnen außer Kontrolle geratene Menschen durch unsere Metropolen hin und her. Sie laufen über rote Ampeln, ignorieren Autoverkehr, legen Brücken lahm und gefährden sich und andere. Alles, um mit dem albernen Spiel “Pocemon Go” US-amerikanischer Konzerne, diesen möglichst viele private Daten kostenlos und freiwillig zu schenken und sich selbst zum gläsernen Affen zu machen.
“Mach Dich auf, um draußen wilde Pokemon zu finden und zu fangen…Dein Smartphone hilft dir dabei, indem es vibriert, wenn sich ein Pokemon in deiner Nähe befindet…wirf einen Pokeball, um es einzufangen…halte nach PokeStops Ausschau, die sich an interessanten Schauplätzen befinden,… wo du mehr Pokebälle und Items sammeln kannst. …außerdem können andere Spieler deinen Avatar sehen, …wenn es beispielsweise sehr viele Quapsel in deiner Gegend gibt, aber du kein einziges Quaputzi finden kannst, dann solltest Du viele Quapsel fangen, um eines davon zu einem Quaputzi zu entwickeln.”
Allein diese Leseproben wären normalerweise geeignet, Zweifel daran zu wecken, auf welches geistige Niveau sich erwachsene Menschen des 21.Jahrhunderts hinab zu geben bereit sind, wenn ihnen nur per Smartphone ein buntes digitales Kindergartenmonster vorgegaukelt wird. Jeder Neanderthaler würde darüber vermutlich bedenklich den Kopf schütteln.
Die Scheinrealität von Computergames
Um in die Scheinrealität von Pokemon Go einzutauchen und sich dem spielerischen Schwachsinn an der Grenze zwischen virtueller und realer Welt hinzugeben, ist es nur nötig, die App “kostenlos” im App Store oder bei Google Play herunterzuladen. Das Spielen von Pokemon Go sei, so behauptet die offizielle Homepage, “kostenfrei”, solle aber für “tolle Aktivitäten” taugen, die Spieler könnten “ihr Erlebnis rund um Pokemon Go verschönern”, indem sie “mehr Items und Funktionen über In-App-Käufe erhalten. Richtiges Geld soll hierfür in “PokeMünzen” eingetauscht werden, die in Pokemon Go gültige Währung. – “Second Life”, in dem schon einmal einige hundert Millionen Dollar weltweit ins virtuelle Nichts verdampften, lässt grüßen! – Was also passiert, wenn der Spieler in die virtuelle Welt des Spiels eintaucht? Pokemons in der kostenlosen Grundausstattung des Spiels zu treffen, ist schwierig. Kauft man allerdings entsprechende Hilfsmittel, lassen sie sich leicht fangen. Selbst wenn eine solche “Fanghilfe” nur 10 ct. kostet, bedeutet das bei mehreren hundert Millionen Teilnehmenden einen unglaublichen Reibach. Das ganze Spiel ist nichts anderes, als eine riesiges Geschäftsmodell. Aber wo bleiben die Verbraucherrechte?
Nutzungsbedingungen rechtswidrig
Wir wollen uns hierzu einmal die Nutzungsbedingungen der Herausgeber auf der Zunge zergehen lassen: Durch die Nutzung des Service erkläre man, so heißt es dort, “dass Sie die Bedingungen gelesen und verstanden haben und Sie der Datenschutzrichtlinie von Pokemon … sowie dem Verhaltenskodex, den wir von Zeit zu Zeit erstellen, zustimmen.” Kein Button, kein Kreuzchen, keine aktive Zustimmung nötig. Zufall? Es kommt noch schlimmer: “Wenn Sie Ihr Einverständnis zur Nutzung durch ein minderjähriges Kind erteilen, stimmen Sie gleichzeitig zu, dass das minderjährige Kind durch diese Bedingungen gebunden ist.” …Wir werden die Bedingungen von Zeit zu Zeit eventuell aktualisieren und ändern. Durch die fortgesetzte Verwendung des Dienstes bringen Sie zum Ausdruck, dass Sie diese Änderungen akzeptiert haben.”
Zu Deutsch: Wer am Spiel teilnimmt, verzichtet allein dadurch auf alle Rechte, stimmt (blind) allen Bedingungen der Herausgeber zu, auch wenn er die nicht gelesen hat und ist auch für seine Kinder verantwortlich, egal ob sie erlaubt oder unerlaubt spielen, die Verantwortlichkeit wird einfach unterstellt. Die Zustimmung wird auch auf zukünftige Änderungen ausgedehnt, die fortgesetzte Teilnahme am Spiel reicht aus. Das schlägt alle bisherigen Nutzungsbedingungen, wie sie sonst von z.B. Microsoft, Apple oder anderen Anbietern regelmäßig herausgegeben werden, an Dreistigkeit um Längen. Sollten also die Nintendo-Firmen eines Tages dort hineinschreiben, dass Spieler alle ihre Drittgeborenen als Gegenleistung für die Spielteilnahme dem Konzern als Adoptivkinder zur Verfügung stellen müssen, wäre dieser Vertrag nach Lesart der Spielerfinder wohl gültig.
Verzicht auf Grundrechte
Es ist schon erstaunlich, dass Menschen, die sonst zumindest vorgeben, bei Handyverträgen, beim Einkauf im Supermarkt oder im Internet auf ihre Verbraucherrechte zu achten, im Falle von “Pocemon Go” offensichtlich jede Vorsicht haben fallen lassen. Aber auch die Medien, die seit Erscheinen des Hype im Mai 2016 regelmäßig über die Auswüchse der “Pocemania” berichten, haben sich bisher kaum dafür interessiert, was hier getarnt als “Spiel” an internationalem kapitalem Datenraub unter den Augen der Öffentlichkeit daher kommt. Denn nicht nur am Kauf von Sonderleistungen verdienen die Initiatoren der NIANTIC Inc. und Pocemon Company International Inc. kräftig. Die einfache Lektüre der Nutzungsbedingungen erlaubt es zu erkennen, wie sich die Veranstalter einer der größten Datensammlungen nach Facebook und Google die privaten Informationen der Nutzer zu eigen machen. Diese werden im Spiel ermuntert, sich nicht nur mit personenbezogenen Daten anzumelden. Sie werden animiert, Fotos über ihre Umgebung zu machen, Daten über ihren Standort preiszugeben, anderen Mitspielern ihren virtuellen und tatsächlichen Aufenthalt offen zu legen und vieles andere mehr. Und dies unter den folgenden Bedingungen:
Rechtsverzicht illegal
“Sie erklären und erkennen an, dass Sie keine Eigentumsrechte oder sonstigen Rechte an Inhalten des Services haben, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Inhalte, die Sie selbst erstellt oder entwickelt haben, einschließlich Trainerbildern, Bildschirmnamen, Spielstände, Chatinhalte und andere Nachrichten, die an einen Service oder uns direkt übermittelt wurden.” Wer spielt, verzichtet also auf alle Rechte an den eigenen Daten, Informationen, Fotos, usw. und verzichtet selbstverständlich auch auf alle Persönlichkeitsrechte und praktisch jeden Datenschutz. Die “Einwilligung”, hierzu, die zumindest theoretisch nach geltendem deutschen und auch zukünftigem europäischem Datenschutzrecht möglich wäre, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Diese wird nicht nur rechtswidrig unterstellt, sondern erfüllt auch nicht die Voraussetzungen, unter denen eine solche Zustimmung wirksam wäre, nämlich Freiwilligkeit, Transparenz und jederzeitige Rückholbarkeit über den Umfang der Datenerhebung und ist somit rechtswidrig. So heißt es weiter:
Klarer Verstoß gegen Datenschutzrecht
“Alle Kommunikationen, angefordertes Feedback und andere Materialien, die an den Service gesendet wurden (per E-Mail oder auf sonstigem Wege), werden als nicht vertraulich und nicht urheberrechtlich geschützt behandelt. Indem Sie an den Service Material schicken, verzichten Sie auf alle Ansprüche im Hinblick darauf, dass durch die Verwendung dieses Materials eines Ihrer Rechte verletzt wird, einschließlich moralischer Rechte, Datenschutzrechte, Eigentumsrechte, Öffentlichkeitsrechte, Rechte für Materialien oder Ideen zu beanspruchen oder jedes andere Recht, einschließlich des Rechts, dass dieses Material nur durch Ihre vorherige Zustimmung verwendet werden darf. Darüber hinaus gewähren Sie uns und allen Nachfolgern eine dauerhafte, gebührenfreie weltweite Lizenz, um diese eingesandten Informationen in allen heute bekannten oder danach entwickelten Medien zu verwenden, zu übertragen, zu kopieren und anzuzeigen und erklären, dass Sie über alle notwendigen Rechte solcher Veröffentlichungen verfügen.
Für alle Materialien oder Informationen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf solche kreativer, finanzieller, geschäftlicher und kommerzieller Art usw.), die auf irgendeine Weise eingereicht werden, muss keine weitere Vergütung oder Entschädigung geleistet werden.”
Ausspähung von Verhaltensweisen und psychischen Dispositionen
Damit handelt es sich bei “Pocemon Go” vermutlich um nichts anderes, als eine systematische, illegale Aneignung von Informationen und den organisierten Bruch von Grundrechten im großen Stil. Es ist schon erstaunlich, dass sich darüber im Zeitalter, in dem Kanzlerin Merkel in Zusammenhang mit “BIG DATA” vom “Heben des Datenschutzes” spricht, scheinbar niemand an solchen Unternehmungen zur illegalen Aneignung personenbezogener Daten Anstoß nimmt. Dass dieser datenkriminelle Überfall so unbemerkt wie öffentlich und offensichtlich erfolgreich stattfinden kann, zeigt, dass weder die politische Sensibilität, noch die in Kindergarten, Schule, oder Hochschule erworbenen Kenntnisse über die Wirklichkeit des Informationszeitalters ausreichen, um die Tragweite dessen abzuschätzen, was unter dem Deckmäntelchen eines naiven Kinderspiels als Angriff auf die Privatsphäre von Hunderttausenden daher kommt.
Fehlerquellen verheimlicht
So rücksichtslos und dreist die kommerziellen Datendiebe den “Spielern” gegenüber treten, sind sie bezüglich der eigenen Verantwortung und hinsichtlich möglicher Fehler ihrer Software auf Diskretion bedacht:… “Es ist ebenfalls wichtig für den Erfolg einer Reihe unserer Services, dass alle Fehler oder Probleme an Pokémon vertraulich an den Pokémon-Kundendienst berichtet werden, damit wir uns darum so schnell wie möglich kümmern können. Sie erhalten Informationen darüber, wie Sie uns kontaktieren, wenn Sie support-de.pokemon.com besuchen. Und auch an mögliche Kritiker des gesamten Unterfangens wurde gedacht, denn weiter lauten die “Nutzungsbedingungen“: “Meinungen, Ratschläge und alle weiteren Informationen Dritter über den Service stellen deren eigene Ansichten dar und nicht die von Pokémon. Sie sollten sich nicht auf solche Meinungen, Ratschläge oder weitere Informationen einlassen.”
Datenschutzerklärung eine Falle
Na denn. Die dümmsten Kälber wählen sich bekanntlich ihren Schlächter selber und falls jemand sie darauf aufmerksam machen sollte, was sie da gerade tun, mögen sie doch bitte nicht darauf hören. Statt dessen sei empfohlen, doch zumindest die “Datenschutzerklärung” vom 19. April 2016 einmal genauer nachzulesen. Dort wird deutlich, dass die Spielbetreiber neben personenbezogenen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer die IP-Adresse, den Internetprovider und Standortinformationen sammeln. Außerdem erlauben sich die Herausgeber: “… auf Twitter, Instagram oder YouTube hochgeladene Bilder, die ein festgelegtes Hashtag enthalten, zu teilen. Indem Sie Ihrem Bild dieses Tag hinzufügen, erlauben Sie uns, Ihr Bild nach Belieben öffentlich auf einer unserer Internetseiten zu zeigen.
Und weiter in den Datenschutzbestimmungen: “Darüber hinaus behalten wir uns außerdem vor, andere Arten nicht personenbezogener Daten zu erheben (so genannte demografische Daten), beispielsweise Ihr Alter und/oder Geburtsdatum, Geschlecht, das Land, in dem Sie leben, Hobbys sowie Spielzeug und Spielvorlieben. Die demografischen Daten könnten mit Ihren personenbezogenen Daten in Verbindung gebracht werden.” Was wohl beruhigend klingen soll, stellt nichts anderes als eine Verknüpfung von Leistung und Datenerhebung dar. So ist es datenschutzrechtlich verboten, etwa die Teilnahme an einem Preisausschreiben an die Nutzung der personenbezogenen Daten für Werbung zu knüpfen. Ganz anders sehen das die Spielmacher: “Wir vergeben, verkaufen oder verleihen Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre vorherige Zustimmung an Dritte.”… “Wenn Sie es allerdings vorziehen, personenbezogene Informationen nicht offen zu legen, werden Sie nicht in der Lage sein, bestimmte Eigenschaften unserer Dienstangebote zu nutzen.” So einfach ist das. Und schon rennen tausende von “Spielern” durch die Landschaft, gefährden dabei nicht selten sich selbst und Dritte und verschenken ihre Daten an einen Konzern.
Permanenter Verstoß gegen Datenschutzrecht
Nicht genug, dass Google und Facebook Profile von ihren Nutzern erstellen und damit immer noch permanent gegen Europäisches und deutsches Datenschutzrecht verstoßen. Aller Ratschläge von Experten vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, den Datenschutzbeauftragten oder Warnungen Edward Snowdens zum Trotz ist die Bereitschaft der Menschen, mit personenbezogenen Daten für die zweifelhaftesten Spiele zu bezahlen, riesig. Was bringt sie dazu, offensichtlich aller natürlichen Vorsicht und erlernter Instinkte zu entblößen? Wer würde schon, mitten in der Nacht von einem amerikanischen Unternehmen angerufen, am Telefon bereitwillig Auskunft über seinen Wohnort, Aufenthalt, Vorlieben, Konsumgewohnheiten, Hobbys und Interessen geben? Vermutlich niemand.
Man muss sich nur als Pokemon verkleiden und ein “Spiel” vortäuschen. Dann klappt auch das sofort.
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