Die Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen im Landtag haben 2015 in Düsseldorf ihren Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der 2,5%-Klausel bei Kommunalwahlen vorgestellt und damals versucht, den Entzug der Rechte von Minderheiten als Fortschritt für die Demokratie zu verkaufen. Für mich war das eine der schwärzesten Stunden der Grünen Partei. Während sich Rot und Grün nach dem Verlust der Mehrheit im Kölner Rat aufgrund der Stimmzettelaffaire, die den OB-Bewerber Jochen Ott sein Mandat kostete, auf die Piraten als Mehrheitsbeschaffer stützen, hatten sie keine Skrupel, dafür zu sorgen, dass diese in Zukunft beim gleichen Wahlergebnis nicht mehr dort sitzen würden. Wie Grüne bei so etwas beteiligt sein konnten, erschien dem Autor damals als ein Stück aus dem Tollhaus. In einem Kommunalrundbrief der Grünen hiess es damals:
“Um den sich aus der fortschreitenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen ergebenden abstrakten und konkreten Gefährdungen der Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage Einhalt zu gebieten und um darüber hinaus zu verhindern, dass kleine und kleinste Gruppierungen die Rolle von Mehrheitsbeschaffern oder -verhinderern einnehmen, die ihnen einen gemessen an ihrem Wahlerfolg weit überproportionalen Einfluss verschaffen, bedarf es nach Auffassung der Fraktionen von SPD, CDU und den GRÜNEN der Einführung einer angemessenen Sperrklausel bei Kommunalwahlen.”
Selten hatte ich eine sprechblasigere, sinnentleerte Argumentation im Mäntelchen der Demokratie daherkommen sehen. Sie stützte sich auf eine Untersuchung des ehemaligen grünen Kommunalpolitikers und Politologen Prof. Jörg Bogumil aus Bochum. Bogumil, selbst früher einer der unseriösesten “Realos” in der grünen Landespartei, erstellte Ralf Jäger ein Gefälligkeitsgutachten. Darin wollte der erfolglose Überwinder des kommunalen Ereignishorizonts – honoriert vom Innenminister – beobachtet haben, dass zuviel Aktivitäten von Minderheiten die “Funktionsfähigkeit der Räte” in NRW generell in Frage stellten.
Vielleicht habe ich als Inhaber der “doppelten Staatsbürgerschaft”- in Köln geboren, in Schwaben aufgewachsen – einen anderen Blick, aber wie dreist kann man Wahlrechte und Minderheitenrechte beschneiden und dabei meinen, die Wähler für dumm verkaufen zu können?
In Baden-Württemberg und Bayern gibt es keine Sperrklausel, sondern Kumulieren und Panaschieren. Die Bürger*in hat so viele Stimmen, wie der Rat Mitglieder und verteilt diese über Parteigrenzen und Listenrangfolgen hinweg. Das ist urdemokratisch, funktioniert ohne Sperrklausel und wäre der Weg zu mehr Demokratie. Aber den wollen weder SPD, noch CDU gehen, weil das den Einfluss der Fraktionen und vor allem den ihrer Vorsitzenden beenden würde. Weil nicht mehr die Parteilinientreue, sondern die Wählerstimme die Listenrangfolge bestimmen – das ist für die Kungel-Heinis vom Format Börschel oder Bietmann, Sterck oder Jörg Frank die schlimmste Vorstellung.
Undenkbar, wenn so allen Intriganten und Stippenziehern die Bürger per Persönlichkeitswahl die Macht entreissen würden. Und damit natürlich auch die Macht der Fraktionsfunktionäre beschnitten, die ihre Pfründe mit dem Geld der Aufsichtsratssitze bei Verkehrsbetrieben und Energieversorgern, bei Kabelanbietern, Häfen- und Güterverkehrsgesellschaften und was es sonst noch gibt, kräftig aufbessern. Fraktionsvorsitzende der großen Parteien in Köln sind immer schöne Beispiele dafür, Prachtexemplare dieser Gattung Politiker.
Anstatt öffentlich dagegen zu halten, sich diesem Ansinnen zu verweigern oder zumindest deutlich zu machen, dass man als Grüne andere, direktere Vorstellungen zum Ausbau der kommunalen Demokratie unterstützt, hatten sich die Grünen NRW an der Rettung der Allmacht der Fraktionsvorsitzenden aktiv beteiligt. Auch während meiner Zeit als Grüner Fraktionsvorsitzender im Landtag wollte die SPD kein Kumulieren und Panaschieren, hat Klaus Matthiesen wider alle Vernunft die 3%-Klausel durchgedrückt, die ihm dann, u.a. weil GRÜNE damals im Landtag deutlich gesagt haben, dass wir das nicht für verfassungskonform halten, prompt vor dem Verfassungsgericht um die Ohren geflogen ist. Ich verstand auch 2016 nicht, was sich verfassungsrechtlich inzwischen geändert haben soll, dass 2,5% Sperrklausel weniger undemokratisch gegenüber Minderheiten sind, als 3% Ende der 90er Jahre.
Ich verstehe wohl, dass es in Koalitionen manchmal nicht anders geht, als schlechte Kompromisse zu machen. Aber niemand muss sie noch schön reden. Das hat die heutige Fraktionsvorsitzende Monika Düker damals getan und heute hat sie die Quittung dafür bekommen. Das hätte mal 1985 jemand wagen sollen, wie die GRÜNEN da “Haltet den Dieb” geschrien hätten! 2015 wurde das als “Stärkung der kommunalen Demokratie” verkauft und ist ein guter Grund, warum die Grünen aus der Landesregierung geflogen sind. Dass sich Grüne um die “Zersplitterung” der Räte sorgen, klingt wie ein Witz der Landesgeschichte.
Allein der Name “Kommunalvertretungsstärkungsgesetz” verdiente damals schon einen Satirepreis. Dem hat das Landesverfassungsgericht jetzt ein Ende gemacht. DANKE, DANKE, DANKE. Die SPD hat daraus nichts gelernt und dümpelt im Bund um unter 20% . Warum wundert mich das nicht?
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Inhaltlich kann ich Deiner Bewertung folgen. Bei Deiner Bewertung von Einzelpersonen scheint mir dagegen ein – schwabenspezifischer? – antikölscher Hass durchzubrechen. Mit meinem Ruhrgebiets-Migrationshintergrund würde sich der bei mir stärker gegen Düsseldorfer richten 😉