Bereits vor einigen Tagen haben wir an dieser Stelle über Grundrechtsverletzungen durch die Übermittlung von Gesundheitsdaten an die Polizeien einiger weniger Bundesländer berichtet. Diese rechtswidrige Praxis hält offensichtlich in einem sozialdemokratisch regierten Gesundheitsministerium in Niedersachsen weiter an. Dr. Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter in Schleswig Holstein, sieht alle Bemühungen um Vertrauensbildung im Zusammenhang mit einer Corona-APP durch dieses rechtswidrige Handeln konterkariert: “Das bestätigt die Befürchtungen von Bürger*innen, und diskreditiert das Vertrauen in die Gesundheitsämter, wenn Menschen nun befürchten, dass ihre Infektionsdaten am Ende bei der Polizei landen.”

Trotz deutlicher Kritik der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hält das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weiterhin an einem Erlass fest, mit dem die Gesundheitsämter angewiesen werden, Daten von Corona-Patienten und von deren Kontaktpersonen, die sich in Quarantäne befinden, an die Polizei zu übermitteln.

„Es ist inakzeptabel und nicht hinnehmbar, dass das Niedersächsische Gesundheitsministerium meiner Aufforderung zur Rücknahme des Erlasses nicht folgt, sondern stattdessen am vergangenen Freitag sogar noch einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben hat“, sagt Thiel.

Mit Erlass vom 31. März wurden die Gesundheitsämter durch die SPD-Gesundheitsministerin angewiesen, die Anschriften der unter häuslicher Quarantäne stehenden Personen nach einem positiven Test auf Corona an die Polizei zu übermitteln. Die LfD Niedersachsen hatte das Gesundheitsministerium nach Bekanntwerden am 3. April aufgefordert, den Erlass zurückzunehmen, da es insbesondere keine Rechtsgrundlage für die pauschale Übermittlung dieser sensitiven Gesundheitsdaten gibt.

Statt dieser Aufforderung zu folgen, gab die Ministerin kurz darauf einen weiteren bestätigenden Erlass an die Gesundheitsämter heraus. Dabei beruft sich ihr Haus auf das Infektionsschutzgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, da keine Befunde, sondern nur die Anschriften der unter Quarantäne stehenden Personen übermittelt würden. Zudem hält es den Tatbestand des “rechtfertigenden Notstands” für erfüllt.

Keine Grundlage für die Übermittlung von Gesundheitsdaten

„Diese Rechtsauffassung teile ich ausdrücklich nicht. Selbstverständlich handelt es sich bei den übermittelten Daten um sensitive Gesundheitsdaten. Zwar werden die Daten auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ziel verarbeitet, die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Eine fachspezifische Übermittlungsbefugnis an die Polizeileitstellen umfasst das Infektionsschutzgesetz jedoch nicht“, stellt Thiel klar.

Auch die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstands seien darüber hinaus nicht für sämtliche Personen gegeben, deren Daten pauschal an die Polizei übermittelt werden.

„Offenbar hat auch das Ministerium selbst erkannt, dass es sich unbestreitbar um Gesundheitsdaten handelt. Immerhin ist in dem neuen Erlass die Rede von ‚Patienten‘”, sagt Thiel. „Eine bei uns eingegangene Beschwerde eines Gesundheitsamtes zeigt, dass die Brisanz und die Rechtswidrigkeit des Erlasses auf Seiten der Mediziner bereits erkannt wurden.“

Niedersachsens Gesundheitsministerin untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger

Thiel kritisiert das Vorgehen der Niedersächsischen Gesundheitsministerin auch mit Blick auf geplante Apps zur Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Patienten: „Mit diesem Erlass erschwert das Gesundheitsministerium die aktuellen Bemühungen auf Bundesebene. Es ist zweifelhaft, ob Bürgerinnen und Bürger freiwillig bereit sind, ihre Standortdaten zu teilen, wenn in Niedersachsen sensible Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage an die Polizei übermittelt werden.“ Genau diese Freiwilligkeit sei aber eine Voraussetzung dafür, dass derartige Apps funktionieren und einen Beitrag zur Lockerung der derzeitigen Kontaktverbote leisten können, so Thiel weiter.

„Ich wiederhole meine Anordnung an das Gesundheitsministerium daher nochmals mit aller Vehemenz. Die derzeitige, rechtswidrige und bevorratende Datenübermittlung muss umgehend eingestellt werden“, so Thiel.

Abschließend stellt die LfD Niedersachsen klar, dass ihr Anordnungen gegenüber Behörden oder Ministerien zwar möglich sind, diese allerdings nicht vollstreckt werden können, weil der Landesgesetzgeber bewusst darauf verzichtet hat, ihr weiterreichende und damit zugleich auch wirksame Befugnisse gegenüber öffentlichen Stellen zuzugestehen.

Gegen Europarecht verstossen

Damit wurde aus meiner Sicht eine gefährliche Gesetzeslücke geschaffen. Während sich nämlich gegen Datenschutzverletzungen von Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand Betroffene insofern wehren können, als zur Durchsetzung gegen Verstöße die Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder von bis zu 4% des Jahresumsatzes verhängen können, ist das Datenschutzrecht im öffentlichen Bereich, zumindest was Niedersachsen angeht, ein zahnloser Tiger. Dieser Gesetzeszustand, widerspricht im übrigen dem europäischen Datenschutzrecht, das auch gegen staatlichen Handeln durchsetzungsfähige Sanktionen verlangt.

Dass die niedersächsische Datenschutzbeauftragte ausgerechnet von einer sozialdemokratischen Gesundheitsministerin namens Carola Reimann vorgeführt wird, macht diesen Datenschutzskandal besonders pikant. Die SPD lässt offensichtlich keine Chance aus, liberal und demokratisch denkende Wählerinnen und Wähler abzuschrecken.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net