Auch nach drei Wochen Shut-Down ist die Neigung von Polizei und Ordnungsbehörden, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz als Straftaten zu verfolgen, und die Täter*innen z.T. wie Schwerverbrecher*innen zu behandeln, ungebrochen. Viele Beispiele, die uns zugetragen worden sind, lassen zweifeln, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einerseits und das Gebot, auch in der Krise eine Güterabwägung zwischen Grundrechten und der Anwendung von Verordnungen, die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhen und zum Teil mit “heißer Nadel” gestrickt wurden, vorzunehmen. In der Verwaltungs- und Polizeiausbildung scheint dies kaum jemals eine Rolle gespielt haben. Aber auch die Verordnungsgebenden Länder müssen sich in der Corona-Krise fragen, ob sie ihre wirklich fähigsten Mitarbeiter für die Formulierung der Verordnungen eingesetzt haben.

Spielarten des Obrigkeitsstaates

So haben beispielsweise Bayern, Sachsen und Berlin in ihren Verordnungen gestattet, dass sich bis zu zwei Personen auf einer Parkbank ausruhen dürfen. Allerdings dürfen sie dabei kein Buch lesen. In Brandenburg ist es dagegen nicht gestattet, sich im Park auf eine Decke zu setzen, in Berlin dagegen schon. In Köln dürfen zwei Leute im Park ohne Probleme dort sitzen und z.B. Cola und Schokoriegel futtern, die sie im Kiosk nebenan gekauft haben. Haben sie aber selbst gebackene Dinkelkekse oder gar selbstgemachten Kartoffelsalat dabei – der aus dem Aldi wäre OK – ist das ein Picknick und es werden 250 € Strafe fällig. In Baden-Württemberg ist die Grenze zur Schweiz geschlossen – außer für Berufspendler aus der Schweiz. Nun gibt es derzeit etwa in Basel in den Supermärkten eine schlechtere Versorgung, als in Überlingen oder Konstanz. Aber Berufspendler aus der Schweiz, die in Deutschland Nahrungsmittel oder im Baumarkt eingekauft hatten, mussten erleben, dass angebissene Bagel und geöffnete Joghurts durchgelassen, die restlichen Nahrungsmittel konfisziert und die Baumarktutensilien zurückgebracht werden mussten. Was das mit Seuchenbekämpfung zu tun hat, wurde auch auf Nachfrage nicht aufgeklärt.

Kein rechtsstaatliches Denken bei der Polizei

Am 5.4. wollten einige linke Aktivisten in Berlin mit einem spontanen Autokorso auf die Flüchtlingssituation in Moria und anderen Lagern in Griechenland aufmerksam machen. Zu diesem Zweck beklebten sie ihre Fahrzeuge mit Parolen “Grenzen auf! – Moria evakuieren” – und viele andere. Nach einer Stunde wurden die Fahrzeuge an der Skalitzer Straße in Berlin gestoppt. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungs- und Infektionsschutzgesetz. In den PKW saßen nicht mehr als zwei Personen, die allesamt Mundschutz trugen. Wer durch die Plakate oder Banner an den Autoscheiben gefährdet sei, wollten oder konnten die Polizisten vor Ort nicht sagen. Bei einem solch offensichtlichen Fall von Behördenwillkür muss nicht nur die Frage gestellt werden, wieso die vorgesetzten Behörden gegen solche Maßnahmen nicht einschreiten. Es stellt sich auch für jeden einzelnen Polizisten oder die Polizistin doch die Frage, wie es um ihr Fingerspitzengefühl für Rechtsstaatlichkeit bestellt ist.

Offensichtliche Defizite in der Ausbildung um demokratische Rechte

Das sieht auch Prof. Dr. Clemens Arzt, Jurist an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) im entsprechenden Bericht von Heise Online so: “Da wird nicht reflektiert, ob das Vorgehen wirklich dem Infektionsschutz dient. Es entsteht der Eindruck, dass manche Polizisten sich geradezu freuen, gegen bestimmte Versammlungen einschreiten zu können. Pikant ist dabei, wie nahe Polizist*innen ohne Gesichtsmaske den Betroffenen kommen, was viele Berichte belegen.” Im demokratischen Rechtsstaat ist auch von jeder Person im Polizeidienst zu verlangen, dass er oder sie ein Gespür dafür entwickelt, wann ein Einsatzbefehl mit Grundrechten kollidieren oder illegal sein könnte. Hier fehlt es offensichtlich von der Polizeiführung bis an die Basis an demokratischer Vor- und Ausbildung.

Das gilt auch für eine ähnliche Aktion der hessischen Polizei gegen eine Menschenkette der Aktion Seebrücke in Frankfurt am 5.April.  Das Abstandsgebot wurde sogar durch zwei Meter entfernte Punkte auf dem Boden markiert, berichtete die Frankfurter Rundschau:“Die protestierenden Menschen tragen Mundschutz und Handschuhe. ‘Versammlungen von Menschen sind zurzeit unverantwortlich’, sagt eine Aktivistin durchs Megafon. ‘Aber nicht zu protestieren, ist es angesichts der humanitären Katastrophe auch.’ Aus den Fenstern am Mainkai gibt es dafür Applaus von den Anwohnern. Rund 400 Menschen haben laut Polizei in der lockeren Menschenkette zusammen protestiert. ‘Sie führen eine Versammlung durch, auch wenn Sie den Mindestabstand einhalten’, sagt die Polizei per Lautsprecher am Mainufer durch. Sie fordert die Menschen auf, die ‘verbotene Versammlung zu verlassen’….Für die Aktivisten der Seebrücke hat ‘allein die Polizei für eine Eskalation des friedlichen Protests gesorgt’, schreiben sie in einer Mitteilung. ‘Mehrere Festnahmen und zahlreiche Platzverweise wurden verteilt und damit das individuelle Recht auf Meinungsäußerung versagt.’ Zum Teil seien Protestierende gewaltsam von der Polizei festgehalten worden und die Personalienfeststellungen seien ohne nötigen Sicherheitsabstand oder Mundschutz erfolgt.”

Absurditäten und Fehlentscheidungen

Als Gipfel der Unverhältnismäßigkeit zeigte die “Heute Show” des ZDF eine Verfolgungsjagd der Mecklenburg-Vorpommerschen Polizei mit Blaulicht auf eine Person, die auf einer Landstraße gegen das Einreiseverbot der Landesregierung verstoßen wollte. Auch hier stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit polizeilichen Handelns – aber auch nach dem der Politik, die ein ganzes Bundesland sperrt. Schleswig-Holstein ist mit seiner Politik, selbst Hamburgern den Zutritt zu ihren Ferienwohnungen an der Küste zu verwehren, deutlich über das Ziel hinaus geschossen. In der Folge sind nicht nur viele Städter gezwungen gewesen, die Zeit in Hamburg auf um so engerem Raum zu verbringen, in fünf Kliniken in Schleswig-Holstein musste in der Krise Kurzarbeit eingeführt werden. Was auf schlecht zugänglichen Inseln begründet ist, muss eben nicht fürs ganze Land richtig sein.

Das Eis allgemeinen demokratischen Bewusstseins ist dünn

Diese Beispiele zeigen auf erschreckende Weise, wie dünn das demokratische Eis ist, wie bedenkenlos und schnell Verwaltungen und Polizeiführungen derzeit bereit sind, Grundrechte einzuschränken und zu verletzen und sich einer Abwägung von Grund- und Freiheitsrechten gegenüber generellen Anordnungen mit Verordnungscharakter zu entziehen. Ein Hauch von obrigkeitsstaatlichem Gehorsam gegenüber Verordnungen und Blindheit gegenüber Verfassungsrechten weht offensichtlich in der Corona-Krise durch viele Behördenkorridore.

Dabei gibt es positive Beispiele: So versammelten sich vor der Urananreicherungsanlage in Gronau unter behördlicher “Begleitung” 20 Protestierende am Karfreitag, jedoch wie die Westfälischen Nachrichten berichteten, arbeitete derweil NRW-Innenminister Reul an einem Erlass, der besagte, die Behörden müssen solche Protestaktionen NICHT genehmigen. Auch der CDU-Innenminister ist ein schlechtes Vorbild und hat offensichtlich ein gestörtes Verhältnis zur Notwendigkeit der Grundrechtsabwägung, indem er die Pandemie als Vorwand zur Herstellung von Grabensruhe mißbraucht. Er beruft sich dabei absurderweise auf der “Vermummungsverbot” in § 17a VersG, das zu gewährleisten sei. Grotesk angesichts des am vergangenen Mittwoch von der Kanzlerin verkündeten Maskengebots.

Rechtstaatlichkeit in der Krise durch die Justiz

Glücklicherweise hält die Unabhängigkeit der Justiz einen Hoffnungsschimmer der Rechtsstaatlichkeit offen. Zwar lehnte das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 7 L 687/20) die Klage eines Antragstellers auf Demonstration ab. Er hatte eine Veranstaltung auf einer Fläche im Grüngürtel in Köln während der Osterfeiertage geplant. Zielrichtung der Aktion sollte ein „Eintreten für ein demokratisches und solidarisches Europa, gegen die antidemokratischen Bestrebungen in Polen und Ungarn sowie die Flüchtlingssituation in Griechenland“ sein. Dabei sollten die Veranstaltungsteilnehmer nicht gleichzeitig, sondern nacheinander am Demonstrationsort erscheinen und dort Pappschilder mit Meinungsäußerungen zu diesem Thema aufbauen. Die Zusage von über 300 Teilnehmern übers Internet stellte für das Gericht ein zu hohes Gesundheitsrisiko dar, weil es befürchtete, der Veranstalter könne die selbst gewählten Auflagen nicht einhalten. Aber das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen am 15. April (1 BVR 828/20)  zugunsten einer Demonstration in Hessen mit Auflagen entschieden. Ein wichtiger Schritt zur Wahrung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit auch in der Krise. Grundrechte, das gilt in Zeiten der Corona-Krise verschärft, sind immer in obrigkeitsstaatlicher Gefahr und müssen durch Demokraten in Zivilgesellschaft aber auch im demokratischen Rechtsstaat verteidigt werden.

Über Roland Appel:

Roland Appel ist Publizist und Unternehmensberater, Datenschutzbeauftragter für mittelständische Unternehmen und tätig in Forschungsprojekten. Er war stv. Bundesvorsitzender der Jungdemokraten und Bundesvorsitzender des Liberalen Hochschulverbandes, Mitglied des Bundesvorstandes der FDP bis 1982. Ab 1983 innen- und rechtspolitscher Mitarbeiter der Grünen im Bundestag. Von 1990-2000 Landtagsabgeordneter der Grünen NRW, ab 1995 deren Fraktionsvorsitzender. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Radikaldemokratischen Stiftung, dem Netzwerk ehemaliger Jungdemokrat*innen/Junge Linke. Er arbeitet und lebt im Rheinland. Mehr über den Autor.... Sie können dem Autor auch im #Fediverse folgen unter: @rolandappel@extradienst.net