Nie Dagewesenes steht bevor. Im Oktober wird – der pandemischen Umstände wegen – die konstituierende Sitzung eines neu gewählten Bundestages erstmals nicht in seinem Plenarsaal stattfinden. Er ist zu klein, als dass die Corona-Abstandsregel von eineinhalb Metern zwischen den Abgeordneten eingehalten werden kann – nicht einmal bei der gesetzlichen Mindestzahl von 598 Mitgliedern und erst recht nicht, wenn es wieder mehr als 700 geben wird, was wahrscheinlich ist.
Selbst bei Mitnutzung der Gästetribüne sind im Plenarsaal – unter Einhaltung der Pandemieregel – nur 340 Abgeordnete unterzubringen. Den seit Beginn der Seuche verabredeten Brauch aber, dass Parlamentarier von ihren Büros aus Plenardebatten und sogar Regierungserklärungen verfolgen, werden Verwaltung und Fraktionsführungen wenigstens für den herausragenden Akt zu Beginn einer Wahlperiode und später auch für die Kanzlerwahl aussetzen.
Freudig begrüßen sie die – leidlich – edle Halle
Als Ausweichquartier ist das Paul-Löbe-Haus – benannt nach dem ersten Alterspräsidenten des Bundestages – vorgesehen, wo Sitzungssäle und Büros untergebracht sind. Das hallenartige Atrium, achtgeschossig umgeben von Balkonen und Emporen, wird unten mit gut 300 Plätzen für führende Mitglieder aller Fraktionen bestuhlt sein. Weiter oben, weit weg, werden die übrigen sitzen. Wie viele Stockwerke zu nutzen sind? Kommt darauf an. Aus Hinterbänklern werden Oberbänkler. Neue rhetorische Herausforderungen: Scharmützel und Redeschlachten im Ambiente einer endlos breiten und hohen Eventhalle; Beifall und Unmut nicht nur von vorne, sondern – wie beim Boxen und Eishockey – auch von oben. Gar von hinten?
Schon stellt sich die Verwaltung darauf ein, dass auch die Bundesversammlung dort stattfindet, die im nächsten Februar den Bundespräsidenten wählt. Dann werden wohl mehr als 1500 Delegierte anwesend sein – alle Bundestagsabgeordneten und noch mal so viele Abgesandte, die von den Landtagen bestimmt werden. Natürlich könnte der Bundestag beschließen, sich im eigentlichen Plenarsaal zu drängeln. Als oberstes Staatsorgan unterliegt er nicht der Aufsicht eines anderen Organs. Auch nicht den Corona-Regeln des Landes Berlin. An Aufträge nicht gebunden, könnten seine Abgeordneten das 1,5-Meter-Abstandsgebot aussetzen. Doch angesichts der steigenden Inzidenzzahlen werden sie, obwohl geimpft, das nicht tun. Der Aufschrei der Öffentlichkeit wäre immens. Wo doch selbst das Oktoberfest ausfällt.
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