Inzwischen mehren sich die Anzeichen dafür, dass es im Bundestag nicht nur eine Parlamentsopposition gibt, sondern auch eine Koalitionsopposition. Immer wieder zwingt eine kleine, aber durchsetzungsfähige Gruppe ihre Koalitionspartner, Entscheidungen zu treffen oder zumindest zu billigen, die ihnen überhaupt nicht passen.
Sollte sich dieser Trend bestätigen, könnte das politische und juristische Probleme aufwerfen. Während die Rechte der parlamentarischen Opposition durch Satzungsregelungen oder Gewohnheitsrecht definiert sind, ist das Phänomen einer Koalitionsopposition Neuland.
Im Grenzfall entsteht womöglich Klärungsbedarf, welche von zwei Oppositionen Vorrang hat, die Parlamentarische Opposition (PO) oder die Koalitionsopposition (KO). Zum Beispiel bei der Kontrolle der Regierung. Das ist bekanntlich die wichtigste und ehrenvollste Aufgabe der PO. Was soll man tun, wenn sich die KO ungefragt vordrängelt.
Dem Chef der stärksten Oppositionsfraktion steht die Rolle der Oppositionsführung zu. Er/sie darf nach Regierungserklärungen oder bei Haushaltsdebatten als erste/r auf die Regierung antworten. Kommt dann die KO als nächste Rednerin dran? Oder bekommt die KO ein eigenes Redezeitkontingent?
Erhält sie auch eine gesonderte Finanzausstattung? Und ein eigenes Pressebüro? Welche Konsequenzen sind zu erwarten, wenn PO und KO immer enger zusammenarbeiten und womöglich mehrheitsfähig werden. Müssen dann der Restekoalition neu zu schaffende Minderheitenrechte eingeräumt werden?
Auf jeden Fall ist eine erhebliche Verwirrung bei den Wahlberechtigten zu befürchten. Künftig müssen sie nicht nur zwischen verschiedenen Parteien, Fraktionen, Koalitionen und Regierungen unterschieden, sondern auch noch zwischen mehreren Oppositionen. Ganz nebenbei: Was macht eigentlich die APO (Außerparlamentarische Opposition)?
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