Wie die Öffentlich-Rechtlichen in den Osten kamen – Seit 32 Jahren gibt es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Ostdeutschland. Die Politikwissenschaftlerin Sylvia Dietl zieht ein kritisches Fazit.
Am 3. Oktober 1990 wurden Hörfunk und Fernsehen der DDR in sogenannte Einrichtungen überführt, um am 1. Januar 1992 schließlich in das öffentlich-rechtliche System der BRD integriert zu werden. Die Politikwissenschaftlerin Sylvia Dietl studierte damals an der Universität Mannheim. Für sie ist der Tag der Deutschen Einheit bis heute ein „historischer Wendepunkt, ein Tag der Freude“.
In ihrem kürzlich erschienenen Buch „Transformation und Neustrukturierung des DDR-Rundfunks im Prozess der Wiedervereinigung Deutschlands“ ist ihr Fazit trotzdem kritisch. Vor allem die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommen nicht gut weg. Im Gespräch erklärt die Autorin, warum das so ist und bietet geschichtliche Hintergründe zu aktuellen Korruptionsdebatten.
Frau Dietl, Sie kommen aus Westdeutschland und haben zur Transformation des DDR-Rundfunks promoviert. Was reizte Sie an diesem Thema?
Wenn wir Regierungssysteme untersuchen, müssen wir immer auch die Bedingungen betrachten, unter denen die Bürger Informationen erhalten. Es ist ein seltener Fall, dass ein geschlossenes Rundfunksystem wie in der DDR in einem radikalen Transformationsprozess in ein demokratisches System integriert wird. Das macht die Zeit so spannend.
Wie sah die DDR-Rundfunklandschaft im Jahr 1989/90 aus?
Hörfunk und Fernsehen in der DDR waren bis Ende 1989 zwei zentralistisch-strukturierte Propagandaapparate mit zusammen 14.000 Mitarbeitern. Sie waren direkt der SED-Führung unterstellt. Auch deshalb schwieg der Rundfunk nach dem Einsetzen der Massenproteste im Spätsommer 1989 über die tatsächliche Krise im Land. Dieses Schweigen verschärfte die Stimmungslage im Land.
Gab es Reformdruck von unten?
Ja, das Thema Massenmedien avancierte zu einem zentralen Katalysator für den Umbruch in der DDR. DDR-Bürger forderten die Verwirklichung der Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit, die Abschaffung der Zensur und ein demokratisiertes, pluralistisches Mediensystem. Mit dem Ende des SED-Regimes kam es im DDR-Rundfunk zu ersten Lockerungen: Ab Mitte Oktober 1989 gab es leichte inhaltliche Kurskorrekturen; im November 1989 setzte sich eine kritischere Berichterstattung durch; im Dezember 1989 gab es personelle und strukturelle Veränderungen in den Funkhäusern. Durch diese Liberalisierung entwickelte sich innerhalb der Medien eine Eigendynamik. Sie führte einige Monate zu einer nie dagewesenen journalistischen Freiheit und Unabhängigkeit.
Gab es politische Initiativen, diese neuen Freiheiten zu institutionalisieren?
Ja, der Medienbeschluss der Volkskammer vom 5. Februar 1990 war so eine Initiative. Mit ihm waren Hörfunk und Fernsehen der DDR staatsunabhängige, öffentliche Institutionen. Ab dem 3. Oktober 1990 wurden diese Institutionen dann in der sogenannten Einrichtung bis zum 31. Dezember 1991 weitergeführt. Danach war der DDR-Rundfunk aufgelöst. Ab dem 1. Januar 1992 traten die neuen Landesrundfunkanstalten an seine Stelle.
Es entstand der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB), Mecklenburg-Vorpommern trat dem NDR-Staatsvertrag bei und Deutschlandfunk, Rias Berlin und der Ostsender DS-Kultur fusionierten zum Deutschlandradio. Das klingt doch nach einer erfolgreichen Transformation, oder?
Ja und nein. Ziel der westdeutschen Akteure war, das bundesdeutsche öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in den Osten zu übertragen. Das ist gelungen. Nicht gelungen ist die Art und Weise der Umsetzung. Es war ein unreflektierter, kritikloser Systemtransfer in die neuen Bundesländer. Nicht nur wurden sämtliche demokratieschwächenden Dysfunktionalitäten des westdeutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die neu gegründeten Anstalten übertragen. Sie wurden teils sogar noch verstärkt.
Was meinen Sie genau?
Die Neustrukturierung der ostdeutschen Rundfunklandschaft war eine außergewöhnlich offene und hochpolitische Aushandlungsangelegenheit. Denn die Schaffung der neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Sache der Länderparlamente. Ihre Entscheidungen waren in hohem Maße von Konflikten der konkurrierenden politischen Akteure begleitet. Ihnen ging es um die Sicherung ihres parteipolitischen Einflusses und landeseigener Interessen in den Anstalten. Sie waren weniger am gemeinwohlorientierten Handeln oder an der Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen interessiert. Diese braucht es aber, um Akzeptanz für neue Strukturen zu schaffen. Das wurde im Osten Deutschlands verpasst.
Waren denn nicht auch Ostdeutsche an diesem Prozess beteiligt?
Ja, aber der Institutionentransfer vollzog sich von West nach Ost. Der Angleichungsprozess hatte also nach bundesdeutschem Muster zu erfolgen. Damit waren die Dominanzverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland klar. Die Organisationsstrukturen der neuen Rundfunkanstalten hatten sich am Vorbild der ARD zu orientieren. Ein effektives Steuerungsinstrument war hier beispielsweise der Elitentransfer, also die Auswahl der Führungskräfte bei den neuen Anstalten MDR und ORB. Die Gründungsintendanten, die gewählten Intendanten sowie zahlreiche Direktoren waren westdeutsche Akteure aus den ARD-Anstalten. Vor allem im MDR herrschte ein enormes Ungleichgewicht zwischen west- und ostdeutschen Führungskräften.
In Ihrem Buch sprechen Sie von „Eigeninteressen, Machtkalkül und Verteilungskonflikten“ westdeutscher Akteure. Diese hätten diese Strukturentscheidungen im Osten begleitetet. Was hieß das konkret?
Zum Beispiel betrieben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, vor allem der NDR und der SFB, intensiv Rundfunkstrukturpolitik. Der Bayerische Rundfunk forcierte den Aufbau des MDR und nahm sowohl über Elitentransfer als auch während der gesamten Planungsphase Einfluss. Dahinter standen Expansionsbestrebungen und wirtschaftliches Kalkül einzelner Rundfunkanstalten. Dazu gehört auch das ZDF.
Gab es im Jahr 1989/90 denn nicht auch ostdeutsche Reformideen?
Ja, es gab viele Ideen, wie man den Rundfunk neu gestalten könnte. Sie kamen in konkreten Beschlüssen zum Ausdruck, also beispielsweise im Medienbeschluss vom Februar 1990 oder in den Statuten des DDR-Hörfunks/Fernsehens aus der Interimszeit. Vor allem in der Informations- und Rundfunkfreiheit kamen neue Anstöße. Allerdings blieben innovative Impulse, die über die bundesdeutschen Normen hinausgingen, unter der Dominanz der westdeutschen politischen Akteure unberücksichtigt. Eine eigenständige rundfunkpolitische Entwicklung im Osten Deutschlands war nicht gewollt. So blieben die Ansätze ohne Wirkung.
Was war der Preis für die unveränderte Übertragung des bundesdeutschen Rundfunksystems auf die neuen Länder?
Der Neuaufbau eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems hätte nicht ohne öffentliche Diskussion und schon gar nicht ohne Berücksichtigung ostdeutscher Reformideen geschehen dürfen. Diese wesentlichen Vorgaben wurden übergangen. Damit wurde die historisch einmalige Chance vertan, eine gesamtdeutsche Rundfunkordnung zu konstituieren, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln und seine Leistungsfähigkeit für die junge Demokratie in Ostdeutschland zu stärken.
Es wird gerade viel über die Korruptionsvorwürfe beim RBB berichtet. Der Ruf nach Reformen wird lauter. Sehen Sie eine Verbindung zur Wendezeit?
Ja, damals bis heute gab es keine strukturelle Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Aufsichtsstrukturen stammen aus den 1950er-Jahren. Sie sind den heutigen Aufgaben nicht mehr gewachsen. Reformen sind unausweichlich. Es muss eine effizientere Kontrolle hergestellt und Transparenzregeln eingeführt werden.
Gehen die RBB-Diskussionen am Ziel vorbei? Worüber müssten wir eigentlich diskutieren?
Wir müssten über die Qualität des Journalismus im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sprechen. Dieser befindet sich in einer Krise. Die Komplexität der Weltprobleme reduziert sich im Programm auf nur wenige Punkte; wichtige politische und gesellschaftliche Diskussionen finden nicht mehr statt. Wir brauchen mehr Diversität und einen Journalismus, der die Urteilsfähigkeit der Zuschauer schärft. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist praktisch die letzte unabhängige Institution, die es sich leisten kann, Qualität und Wahrhaftigkeit von Informationen an erste Stelle zu setzen. Und er hat einen verfassungsrechtlichen Auftrag. Der verpflichtet ihn dazu, bestimmte Programmleistungen zu erbringen und Meinungspluralität herzustellen. Daran sollte er erinnert werden.
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