…im kollektiven Gedächtnis der Gesellschaft als ein pädagogischer Meilenstein für mehr Druck beim Klimaschutz. Anders als die weinerlichen Töne der Grünen “die Bilder vom Wochenende sind schmerzhaft” (Emily Büning, politische GF, NRW Grüne) und manchen Aktivisten “dieser Protest hat nichts gebracht” (Florian Özcan, Sprecher von “Lützerath lebt”) war und ist Lützerath ein voller Erfolg der Klimabewegung, die seit einem halben Jahr fast täglich die Schlagzeilen beherrscht. Ohne diese Diskussion hätte sich außer einigen hundert Aktivist*innen keine breite Öffentlichkeit mit der Frage beschäftigt, ob es überhaupt noch sinnvoll sein kann, dass RWE weiter CO2 schädliche Braunkohle verfeuert und gegen jedes Gemeinwohl Enteignungen erfolgen.
In Lützerath ging es von Anfang an nicht um das kleine Dorf am Rande des Tagebaus – auch wenn naive Gemüter dies wohl geglaubt haben mögen. Lützerath steht für ein überkommenes Denken von Gemeinwohl zur Energieerzeugung, für die Selbstbedienungsmentalität einer Energiewirtschaft, die jahrzehntelang die NRW-Landesregierung beeinflusste, Parteigänger von SPD, FDP und CDU auf ihrer Payroll hatte, denen diese Parteien zuletzt wider besseres Wissen rechtlich und tatsächlich entgegen gekommen sind. Deutlich wurde dies in der letzten Politiksimulation bei Anne Will in der ARD:
Verfeuern der Kohle unter Lützerath fraglich
Es war schon interessant zu sehen, dass nicht nur der engagierte Klimaexperte Mojib Latif die These vertritt, dass Lützerath ein Symbol für verfehlte Klimapolitik ist, die wir uns nicht mehr leisten können, es war auch überraschend, dass auch der Präsident des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther der Meinung ist, dass aufgrund der immer teurer werdenden Klimazertifikate auch die RWE sich dreimal überlegen wird, ob sie die Kohle unter Lützerath wirklich verfeuert, zumal sich der Konzern den erneuerbaren Energien zuwenden will. FFF-Aktivistin Luisa Neubauer rechnete vor, dass auch ohne Lützerath 190 Mio. t Braunkohle bis 2030 zur Verfügung stehen und selbst bei Vollast der Braunkohlekraftwerke maximal 30 Mio. t. pro Jahr verfeuert werden könnten. Klar geworden ist angesichts der Diskussion auch, dass nach dem “Deal” mit der RWE dieser Konzern nun bis 2030 in kürzerer Zeit eine größere Menge Kohle verstromen kann. Bildlich gesprochen: Statt eines VW Passat bis 2038 kann die RWE nun einen Ferrari bis 2030 laufen lassen. Alle Welt weiss das und dazu kommt die Erkenntnis, dass nun die Öffentlichkeit weiss, und viele einig sind, dass die Kohle unter Lützerath wahrscheinlich nicht mehr gebraucht wird. Das ist ein Riesenerfolg für die Klimabewegung.
Erfolgreiche Deeskalation und ein weitgehend friedlicher Verlauf
Und auch die Demonstrationen vom Wochenende können sich die Aktivist*innen auf ihre Fahnen schreiben. Dank des Einsatzes von Greta Thunberg und vieler anderer Aktivist*innen ist das kleine niederrheinische Dorf zum weltweiten Symbol des Widerstandes gegen die Klimaerwärmung geworden, das in Erinnerung bleiben wird – da kann die RWE baggern, soviel sie will. Und auch die nicht zuletzt besonnenen Kräfte auf beiden Seiten, aber auch einer ungewohnt transparenten und offenen Deeskalationspolitik des Aachener Polizeipräsidenten und der weitgehend sehr sachlich vorgetragenen Haltung von CDU-Innenminister Reul ist zu verdanken, dass die zum Teil wirklich gefährlichen Lagen im Großen und Ganzen friedlich verlaufen sind. Inwieweit es bei diesem Einsatz auch zu Übergriffen beider Seiten gekommen ist, muss aufgearbeitet werden, aber im Großen und Ganzen ist die Demonstration friedlich verlaufen und nichts wirklich eskaliert.
Eigentumsbegriff und Bergrecht im Wandel
Deshalb ist es unverständlich, dass die Grünen sich immer noch in nicht angemessener Weinerlichkeit ergehen, die Rettung der fünf unbekannten Dörfer und 280 Mio. t. Braunkohle gebetsmühlenartig wiederholen, anstatt den Druck der Klimabewegung und auch Lützerath als Rückenwind für eine bessere und beschleunigte Klimapolitik zu begreifen. Die Grünen könnten nämlich auf dem Druck aufbauen, den die Klimabewegung entfaltet und weiterhin entfalten wird. Dazu gehört es auch, dass sich im Zuge der Räumung von Lützerath herausgestellt hat, dass der von der CDU, der SPD und FDP oft und gerne zitierte Eigentumsbegriff im Zusammenhang mit RWE in Wirklichkeit tiefe Risse bekommen hat. Das betrifft auch das Bergrecht, das den Firmen, die es ausüben, geradezu schrankenlose Verfügungsgewalt über Eigentum zubilligt. Unvergessen etwa die umstrittene Einlagerung von dioxinhaltigem Kieselrot und ebensolchen Stäuben von Müllverbrennungsanlagen in ehemaligen Bergwerken durch NRW-Umweltminister Matthiesen Anfang der 90er Jahren trotz befürchteter Gefährdungen des Grundwassers. Wäre dies heute noch grundgesetzkonform?
Enteignungen mit Gemeinwohl nicht mehr begründbar
Schauen wir uns zu diesem Zweck Artikel 14 Grundgesetz an, der das Eigentum gewährleistet, aber auch in Absatz 2 und 3 seine gesellschaftliche Verpflichtung postuliert:
Art. 14 (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Seit Gründung der Bundesrepublik bis in die 90er Jahre galt als unzweifelhaft, dass das Fördern und Verstromen von Stein- und Braunkohle dem Allgemeinwohl dienlich, weil für die Energieversorgung unverzichtbar ist. Somit waren auch die Enteignungen von Grundstücken, wie sie auch im Tagebau Garzweiler 2 immer wieder als rechtmäßig ausgeurteilt wurden, formal rechtmäßig. Spätestens mit dem ersten Ausbauboom der alternativen Energien nach 1998 und zuletzt manifestiert durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten der jüngeren Generationen auf eine nicht zerstörte Umwelt und Resilienz gegen den Klimawandel ist die Definition des Gemeinwohls einem grundlegenden Wandel unterworfen. Friedrich Merz, die FDP und SPD und auch Teile der Grünen halten der Klimabewegung gerne vor, die Situation sei ja rechtlich ausgeurteilt und abgeschlossen. Das mag in Lützerath formal richtig sein.
CO2 Immissionen sind nicht gemeinwohlkonform
Aber viel wichtiger ist es deshalb, auf einen manifesten materiellen Wandel des Gemeinwohlbegriffs angesichts des Klimawandels und der durch CO2-Emmission verursachten Erderwärmung hinzuweisen. Vor diesem Hintergrund könnte nämlich eine Enteignung, die etwa gegenüber einem Grundbesitzer in Lützerath noch ohne Zweifel ausgesprochen wurde, in Zukunft nicht mehr rechtmäßig sein. Wenn es bisher dem Gemeinwohl diente, Strom für die Allgemeinheit zu erzeugen, könnte in Zukunft das Einbringen von CO2 in die Atmosphäre durch Braunkohlekraftwerke mit lausigem Wirkungsgrad von kaum 35% genau dieses Gemeinwohl schädigen und die Enteignungen könnten nicht nun nicht mehr rechtsmäßig, sondern verfassungswidrig sein.
Das Umdenken in Verwaltung und Rechtsprechung voranbringen
Die Grünen stellen in NRW den Justizminister, dessen Aufgabe es wäre, genau solche Fragen zu prüfen und argumentativ zu untermauern. Stattdessen arbeiten sie sich derzeit in internen Regionalkonferenzen an ihrer eigenen Basis ab und kommen nicht in die Offensive. Es gibt für die Grünen in NRW und im Bund keinen Grund, in Sack und Asche zu gehen, weil sie in einer außergewöhnlichen Situation wie dem Ukrainekrieg von RWE und ihren Zahlen möglicherweise gelinkt worden sind. Wer handelt, macht auch Fehler. Die Grünen sollten jetzt aufhören, zu lamentieren und strategisch überlegen, wie sie in die Offensive kommen können, sei es durch vermehrte Programme zur Dislozierung erneuerbarer Energien, sei es durch eine Überarbeitung des Bergrechts, das immer noch ein Schlüssel ist, Umweltstandards zu unterlaufen und einen Eigentumsbegriff auszulegen, der mit der heutigen Verfassungswirklichkeit im Sinne einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen nicht mehr vereinbar ist.
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