Unsere Verfassung hat heute Geburtstag – dass sie gefährdet ist, wie nie, hat sie nicht verdient
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet. Es war die freiheitlichste und demokratischste Verfassung, die jemals auf deutschem Boden in Kraft trat. Diese Verfassung steht in der langen Tradition demokratischer Ansätze und Errungenschaften in Deutschland, viel früher, als es letztlich gelang, Demokratie und republikanisches Bewusstsein sowie soziale Gerechtigkeit verfassungsrechtlich zu etablieren. Dabei ist es 75 Jahre danach wichtig, der Geschichtsklitterung von Rechtsextremisten wie der AfD entgegenzutreten, die Holocaust und Vernichtungskrieg der Nazis zu verniedlichen trachten, als auch der Verklärung und Verharmlosung autoritärer, kolonialistischer, und despotischer Politik Deutschlands des 19. Jahrhunderts bis 1918 das Wort reden.
Grundgesetz schon 1974 unter Druck
1974 haben die Deutschen Jungdemokraten, damals parteiunabhängige Jugendorganisation, die mit einer damals links- und sozialliberalen F.D.P. als parlamentarischem Ansprechpartner zusammen arbeitete, mit der Aktion „Das Grundgesetz in die Gesellschaft hineingetragen“ eine fortschrittliche und deshalb wichtige Initiative anlässlich von 25 Jahren GG gestartet. Denn die Mitte der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts war geprägt von einer Bereitschaft zum Abbau von Grundrechten durch Berufsverbote, die sich vor allem gegen Linke richtete, und von einem Liebäugeln mit dem autoritären Staat als Reaktion auf den Terror der „Roten Armee Fraktion“. Rasterfahndung, umfangreiche Bespitzelung an den Universitäten durch den Verfassungsschutz und ein erste Welle von sogenannten „Antiterrorgesetzen“ mit Kontaktsperregesetz und die Einschränkung der Verteidigungsrechte vor Gericht, neue Straftatbestände wie der § 129a und §130a StGB (Bildung und Werbung für eine terroristische Vereinigeung) gehörten dazu. Es waren nicht zuletzt die Jungdemokraten und der spätere Bundesinnenminister Baum, denen es gelang, einem Klima der Einschüchterung einen positiven, liberalen und dem Grundgesetz entsprechend offenen Diskurs durchzusetzen, was zur Rücknahme einiger Gesetzesverschärfungen führte.
Grundrechte zwischen liberaler und autoritärer Gesellschaft
Der Kampf zwischen liberaler und autoritärer Interpretation des Grundgesetzes hat seitdem nicht aufgehört und er muss unter den heutigen Bedingungen neu geführt werden. Denn die Grund- und Freiheitsrechte sind stärker in Gefahr als jemals in der Geschichte der Bundesrepublik durch autoritären Konservatismus, durch Rechtsextremisten und Verschwörungsideologen, ebenso wie durch Demokratiefeinde, die die liberale offene Gesellschaft delegitimieren wollen. Aber auch religiöse Fundamentalisten und Fanatiker verschiedener Religionen bedrohen im Internet und auch analog die Aufklärung und damit die freiheitliche Gesellschaft und die Demokratie. Ein aufgeklärtes Verfassungsverständnis und säkulares, religiös neutrales Staatshandeln und eine ebensolche Rechtsprechung muss den Rahmen einer offenen, toleranten und friedlichen Entwicklung unseres Gemeinwesens bilden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Kreuzen in bayrischen Amtsstuben ist ein Schlag ins Gesicht des säkularen Staates.
Der große liberale Theoretiker Karl – Hermann Flach schrieb 1970: „Die bestimmenden Kräfte in dieser Welt sind in Wahrheit in zwei Lager einzuordnen. Bei allem Respekt vor notwendigen Differenzierungen und gegebenen Nuancen kann gesagt werden, dass es sich um die progressiven Kräfte auf der einen und die Mächte der Beharrung und des Rückschritts auf der anderen Seite handelt. Die Frontlinie verläuft überall zwischen konservativ und liberal.“1 und an anderer Stelle: „Die Auffassung, dass Liberalismus und Privateigentum an Produktionsmitteln in jedem Fall identisch seien, gehört zu den Grundirrtümern der jüngsten Geschichte, die in unserer Zeit fortleben.“2
Grundrechte bedürfen der materiellen Verwirklichung
Ein wichtiger Gedanke, den die Jungdemokraten schon 1974 formuliert haben, besteht darin, dass es nicht ausreicht, wenn Grundrechte zwar formal in der Verfassung stehen, aber die sozialen Umstände verhindern, dass sie verwirklicht werden können. So nützt den Bürgergeld empfangenden Menschen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wenig, wenn sie sich die Fahrkarte nach Berlin oder in die Landeshauptstadt nicht leisten können. Ebenso essenziell ist die Frage, was die materielle Verwirklichung sozialer Grundrechte, wie etwa dem auf Wohnen, gesunde Ernährung oder gesunder Umwelt betrifft. Oder inwieweit das Sozialstaatsprinzip mit der de facto immer weiter auseinander klaffenden Schere zwischen Arm und Reich vereinbar ist.
Grundgesetz schreibt nicht den Kapitalismus vor
Deshalb müssen gerade auch soziale Liberale zu dieser Zeit die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der Kapitalbesitzer über das Eigentum in Frage stellen, muss in Zeiten der Wohnungsknappheit, des rigorosen Umgangs großer Wohnungskonzerne mit ihren Mietern, verstärkt auf die die Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 GG hingewiesen und die Möglichkeit zur Enteignung missbrauchten Eigentums nach Artikel 15 GG aufgezeigt werden. Neben der sozialen Verpflichtung, die uns unsere Verfassung auferlegt, wollen wir die positiven demokratischen Wurzeln der deutschen Verfassungsgeschichte im Gegensatz zu autoritären Traditionen herausstellen. Es wäre ein Missverständnis zu glauben, dass das Grundgesetz eine kapitalistische Gesellschaftsordnung fordert, oder dass sie gar aus ihm folgt. Während der FDP-Generalsekretär Karl-Herrmann Flach schrieb: „Der Kapitalismus als vermeintlich logische Folge des Liberalismus lestet auf ihm wie eine Hypothek. Die Befreiung des Liberalismus aus seiner Klassengebundenheit und damit vom Kapitalismus ist daher die Vorrausetzung seiner Zukunft“.3 Gleichzeitig formulierten die Jungdemokraten in ihrem Grundsatzprogramm „Leverkusener Manifest“: „Wir müssen den Prozess der Emanzipation vorwärtstreiben, wir müssen die demokratische Gesellschaft erreichen. Dazu ist es notwendig, Herrschaft als Aneignung fremder Arbeit durch legitimierte Macht oder Autorität zu ersetzen. Legitimierte Macht und Autorität als unvermeidbare Abhängigkeiten, die aber kontrolliert, delegiert und jederzeit jederzeit rücknehmbar sind, sind Zeichen demokratisierter Gesellschaft. Voraussetzung für die Erlangung dieses Zieles sind individuelle Freiheit und Solidarität, die Grundelemente von Liberalismus und Sozialismus.“4
Die demokratischen Wurzeln des Grundgesetzes freilegen
Die „Mainzer Republik“ von 1793, das „Hambacher Fest“ 1832 und die von preußischen Despoten letztendlich niedergeschlagene Revolution von 1848/49 sind die demokratischen Traditionen, ebenso wie die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung von 1919, die nicht nur inhaltlich ins Grundgesetz und seine demokratischen Prinzipien eingeflossen sind.
Diese Quellen bezeugen eindeutig, dass es vor und nach den feudalistischen und kolonialistischen Regimes der preußischen Könige und Kaiser und ihres Paladin, Reichskanzler Bismarck, das demokratische Deutschland gab. Das progressive Deutschland der Revolutionäre wie Friedrich Hecker, Amalie und Gustav Struve, Robert Blum und vieler anderer Demokraten, die ihr Leben 1848 /49 bei Barrikadenkämpfen opferten oder wie Friedrich Hecker in die USA emigrieren mussten. Obwohl die Revolution von 1848/49 lange als „gescheiterte Revolution“ wahrgenommen oder bezeichnet wurde, haben ihre Ideen von Freiheit, Gleichheit, Freizügigkeit in Europa und der sozialen Gerechtigkeit weit über ihre Zeit hinaus Wirkung entfaltet.
Die Weimarer Reichsverfassung wurde vom liberalen Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hugo Preuß entworfen und enthielt die frühe Formulierung individueller Grundrechte des Individuums, die in veränderter Form Eingang in das Grundgesetz fanden.
Einschränkungen der Grundrechte benennen
Das Grundgesetz ist 1968 durch die sogenannten „Notstandsgesetze“ zur zweit-freiheitlichsten Verfassung geworden. Die Aussetzung von parlamentarischen und administrativem Regeln im Verteidigungsfall, ebenso wie die Verkürzung der bis dahin uneingeschränkten Rechtsweggarantie gegen jedes staatliche Handeln nach Artikel 10 Grundgesetz und Artikel 19 Absatz IV GG, nach der über die Einschränkung der Grundrechte nach Art. 10 Abs. 2 GG nicht mehr die Gerichte, sondern „besondere, von der Volksvertretung zu bestellende Organe“ – die G 10-Kommissionen wachen, war eine entscheidende Einschränkung der Rechtsweggarantie und damit der Grundrechte insgesamt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zum “Kernbereich privater Lebensverhältnisse” klargestellt, dass selbst Terroristen und Schwerverbrecher ein Recht auf persönliche Privatheit – also die Menschenwürde – haben.
Asylrecht geschleift und zerrüttet
Mit der Einschränkung des individuellen Grundrechts auf Asyl nach Artikel 16a in der Fassung von 1993 wurde bereits der Grundrechtsschutz des Individuums entkernt. Die jüngsten Beschlüsse der EU zum Asylrecht, denen auch die Ampelregierung zugestimmt hat, stehen im Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention, dem Artikel 16a GG in Verbindung mit Artikel 19 Absatz IV Grundgesetz und kollidieren vermutlich auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es wird sich zeigen, ob die Beschlüsse, Asylverfahren in Gefängnissen in Drittländern durchzuführen, einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Moralisch sind sie eine Schande für das, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes mit dem Artikel 16 gemeint haben.
Artikel 23 – Kein Anschluss unter dieser Nummer?
Unter diesem Motto haben Bürgerrechtsorganisationen der ehemaligen DDR und die Humanistische Union sowie die Grünen im Bundestag 1990 für eine gemeinsame neue Verfassung gestritten. Helmut Kohl und die CDU waren der Meinung, dass für einen Prozess der Erarbeitung einer gemeinsamen neuen Verfassung keine Zeit gewesen wäre. Das Fenster für die Wiedervereinigung habe sich schneller geschlossen. Auch die Jungdemokrat*inn*en und die Marxistische Junge Linke (MJV), die 1990/91 fusionierten, waren dieser Meinung. Vieles wäre vielleicht anders gelaufen, vielleicht wäre geringer, was wir heute an Politikverdrossenheit und DDR-Ostalgie für autoritäre Herrschaftsformen in der Tradition der SED und als Erscheinungsform eines verbreiteten Rechtsextremismus wahrnehmen müssen. hätten wir eine neue, gemeinsame Verfassung erarbeitet und die guten Eigenschaften beider Systeme zu einem neuen Gemeinwesen auf Augenhöhe zusammengeführt. Vielleicht wären viele Dinge anders? Trifft zu, was viele Akteure wie Kohl, Genscher, Schäuble und Brandt behaupteten, dass es dafür keine Zeit gab? Wir wissen es nicht. Auf jeden Fall bedarf dieses Kapitel der gemeinsamen Verfassung einer Aufarbeitung dieses politischen Traumas.
Grundrechte sind nicht einfach gegeben, sondern Bedrohungen ausgesetzt
1949 waren Computer weitgehend unbekannt. Dass unbeschränkte Datensammlungen einmal eine Gefahr für die Freiheitsrechte des Individuums darstellen würden, war damals nicht absehbar.
Obwohl die Deportationen der Juden und anderer Minderheiten durch die Nazis bereits auf Daten der Reichsstatistik der Volkszählung von 1939 zurückgriffen.5 Deshalb hat das BVerfG mit seinem „Volkszählungsurteil“ 1983 ein neues Grundrecht auf „informationelle Selbstbestimmung“ geschaffen, das in weiteren Entscheidungen zum Großen Lauschangriff, der Vorratsdatenspeicherung und weiteren IT-Entwicklungen fortentwickelt wurde. Internationale Datenkonzerne und Künstliche Intelligenz (KI) bedeuten einen weiteren Angriff auf individuelle Freiheitsrechte, vor dem uns die Verfassung bisher nur unzureichend schützt. Und die (a)sozialen Medien von Facebook über Whatsapp bis X, von Telegram bis TikTok und Instagram zerstören schleichend unsere demokratischen, unabhängigen Medien – das Geschenk der Alliierten nach dem Vorbild der BBC. Aber nicht nur die öffentlich-rechtlichen Medien stehen unter Druck, die Algorithmen der (a)sozialen Netzwerke, die aufgrund von Persönlichkeitsprofilen personalisierte Werbung platzieren, ziehen Werbemilliarden der Wirtschaft ab, und bedrohen dadurch die private freie Presse und Öffentlichkeit. Dagegen bedarf es bei der Gesetzgebung zur Wahrung des Grundrechts auf Pressefreiheit und der Informationsfreiheit dringend der Weiterentwicklung und Förderung – beispielsweise der Gemeinnützigkeit von unabhängigem Journalismus.
Nach 75 Jahren nicht still stehen
Wege und Verfahren zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes will das Radikaldemokratische Bildungswerk e.V. mit einer Sammlung von Aufsätzen und Vorschlägen unter dem Titel “Uns das Grundgesetz aneignen” aufzeigen. Autor*innen sind u.a. Gerhart R. Baum, Heribert Prantl, die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt. Sie beschreiben den Entstehungsprozess der Grundrechte ebenso wie die Gefährdungen, die der Demokratie durch Rechtsextremisten und durch die Aushöhlung des demokratischen Diskurses drohen. Die wichtigste Botschaft aber ist die, dass Grund- und Freiheitsrechte niemals einfach gegeben sind, sondern jeden Tag durch mündige und demokratische Bürger*inn*en neu erkämpft und verwirklicht werden müssen. Der beste Verfassungsschutz sind Bürgerinnen und Bürger, die ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, die aber auch bereit sind, die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland jemals hatte, zu verteidigen und über ihre Verbesserung solidarisch zu streiten.
Die Bonner Republik würdigen…
Ein befreundeter Journalist fragte mich kürzlich, was ich mir denn zu 75 Jahre Grundgesetz wünschen würde. Ja, in Bonn, der Wiege des Grundgesetzes, ein Haus der Republik, in dem bürgerschaftliches Engagement gewürdigt wird, etwa die Arbeit der „Friedenskooperative“, die es bis heute gibt und die mit ihrem unvergessenen Sprecher und Arbeiter für Verständigung und Deeskalation, Manfred „Mani“ Stenner nicht nur die großen Friedensdemonstrationen von 1981-83 organisierte. Sondern der mit seiner unbeirrbaren Gewaltlosigkeit bis weit ins 21. Jahrhundert nachwirkte. Zur Würdigung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, ohne die Integration nicht funktioniert. Wo gezeigt wird, dass mit den Bewegungen gegen Wiederbewaffnung und atomare Gefahr in den 50er Jahren, gegen die Notstandsgesetze in den 60ern, gegen AKW und für Frauenrechte in den 70ern, dem Volkszählungsboykott 1983 und 1987 eine demokratische, friedliche Protestkultur „von unten“ begründet wurde – dank Grundgesetz und denen, die ihre Rechte einforderten. Wo Schüler*innen lernen könnten, wie Demokratie von unten funktioniert und dass sie sich in der Demokratie Gehör verschaffen können.
…und einen positiven, zukunftsträchtigen Geist der Verfassung verwiklichen!
Und einen Wunsch an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe ich: Ergreifen Sie die Initiative, endlich den 23. Mai zum Nationalfeiertag zu machen! Der Mai steht für Licht, Helligkeit, Aufbruch, Gestaltung, – das Leben bricht sich seine Bahn – so sollte es auch mit einer guten Verfassung sein. Nicht der mit „heißer Nadel“ gestrickte 3. Oktober, auf den traditionell Trauer, kurze, dunkle Tage und der Winter folgen. Und mit dem Fackelzüge assoziiert werden, die wirklich in diesem Land niemand niemals wieder braucht! Ich wünsche mir das zu unserem gemeinsamen Geburtstag am 5. Januar, den wir (beide Jg. 1954) gemeinsam mit Konrad Adenauer (1876) teilen.
2 ebenda S. 20
3 K.H. Flach, „Noch eine Chance für die Liberalen“, Frankfurt, 1971, S. 17
4 Leverkusener Manifest der Deutschen Jungdemokraten v. 1971, hier zit. nach Appel/Kleff, „Grundrechte verwirklichen – Freiheit erkämpfen“, Baden-Baden 2019, S. 655.
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