Am 5. Dezember war der internationale Tag des Ehrenamtes. Er wurde 1985 von den Vereinten Nationen geschaffen und 1986 erstmals begangen. Sein Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement anzuerkennen und zu fördern. Deutschland beging bis dahin einen Tag des Ehrenamtes am 2. Dezember. An diesem Gedenktag wird u.a. der Verdienstorden der Bundesrepublik an besonders engagierte Persönlichkeiten für ihr „außerordentliches bürgerschaftliches Engagement“ vergeben. Damit erfolgt bewusst eine öffentliche Aufwertung aller ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft. Das Spektrum ist breit, zum Beispiel in der Bildungs-, Jugend- und Seniorenarbeit, im politischen, sozialen, kirchlichen und kulturellen Bereich oder beim Tier- oder Naturschutz.
Wohl kaum ein anderer Gedenktag würdigt eine so große Zahl von Personen wie der Tag des Ehrenamtes. In Deutschland gibt es fast 30 Millionen Ehrenamtler. Die sich für das Gemeinwohl engagieren. Das ist rechnerisch mehr als jeder Dritte – einschließlich Kinder und Senioren. Tatsächlich ist es wohl etwas anders: Viele Bürger/innen üben mehrere Ehrenämter aus, werden also doppelt erfasst. – Weltweit wird die Zahl der ehrenamtlich Tätigen auf eine Milliarde geschätzt.
Ehrenamtliche Tätigkeit beruht auf Freiwilligkeit und wird ohne finanzielle Vergütung geleistet. Nur Aufwandsentschädigungen sind zulässig. Ehrenamt ist überall, die Vielfalt ist riesig: Sportvereine und Bürgerinitiativen, Parteien und Kommunalpolitik, Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Die dort Engagierten übernehmen Verantwortung, stärken die Demokratie und gestalten unsere Gesellschaft. Ohne ehrenamtliches Engagement würden viele Institutionen gar nicht bestehen und viele Leistungen zur Überwindung sozialer Notstände und Unterstützung hilfsbedürftiger Personen nicht stattfinden (können). Denken wir z.B. an die Essensausgabe der Tafeln.
Deshalb unterstützt der Staat ehrenamtliches Engagement, nicht nur durch die genannten Ehrungen, sondern zum Beispiel auch durch gezielte Hinweise und Beratung seitens des Bundesinnenministeriums. Seit 2020 gibt es sogar eine spezielle Institution, die ‘Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt’. Sie vermittelt ehrenamtliche Tätigkeiten, berät bei Förderanträgen und fördert mit Serviceangeboten kleinere Initiativen. Sie engagiert sich vor allem in strukturschwachen und ländlichen Regionen, wo es oft schwierig ist, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen. Die Stiftung war eines der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die 2019 von der Bundesregierung eingesetzt wor-den war.
Typischerweise wird das Ehrenamt in gemeinnützigen Organisationen wie zum Beispiel in Vereinen oder Stiftungen ausgeübt. Auch in juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Kommunen, städtische Einrichtungen etc.) kann ein Ehrenamt geleistet werden.
Einnahmen aus einer solchen Beschäftigung können bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei sein. Konkret geht es um den Übungsleiterfreibetrag und um die Ehrenamtspauschale.
Der Übungsleiterfreibetrag beträgt 3.000 € pro Jahr. Bis zu dieser Höhe bleibt eine pauschale Erstattung von finanziellen Aufwendungen der ehrenamtlich Engagierten steuerfrei. Von dieser Regelung profitieren zum Beispiel Trainer/innen, die diese Tätigkeit nebenberuflich in einem Sportverein ausüben. Auch die Entschädigungen für Ausbilder/innen z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der DLRG werden hierdurch begünstigt. Für ehrenamtlich Tätige im Bereich Gesundheit, Brand- und Katastrophenschutz gelten besondere Regeln, die meist einen Anspruch auf Freistellung, Lohnfortzahlung und Absicherung bei Unfall oder Krankheit beinhalten.
Die Ehrenamtspauschale beträgt 840 € jährlich. Bis zu dieser Höhe bleibt eine pauschale Erstattung für finanzielle Aufwendungen ehrenamtlich Engagierter steuerfrei. Diese Vergünstigung gilt für Personen, die nicht unter den Übungsleiterfreibetrag fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren – z.B. in gemeinnützigen Vereinen. – In Einzelfällen werden einem Arbeitgeber die Kosten eines Sonderurlaubs eines Mitarbeitenden erstattet, öffentlichen Bediensteten kann bezahlter Sonderurlaub gewährt werden. – Bei der Bemessung der Rente wird unentgeltliche Arbeit (also auch Ehrenämter) nicht berücksichtigt, weil die Rentenversicherung ein vorleistungsbezogenes Versicherungssystem ist.
Regierungsseitig wird bürgerschaftliches Engagement nicht nur finanziell, sondern auch mit konkreten Maßnahmen gefördert. Das Programm „Demokratie leben” des Bundesfamilienministeriums unterstützt Projekte, die sich für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander einsetzen. Sie werden zu einem großen Teil von Freiwilligen getragen. Aktuell fördert das Programm etwa 600 Projekte – dafür investiert der Bund in diesem Jahr rund 165,5 Millionen Euro. Die Inhalte reichen von Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen, dem Engagement gegen Rassismus und Antisemitismus bis zu Extremismusprävention. Zudem wurden seit 2020 auf Bundesebene vierzehn Kompetenzzentren eingerichtet. Sie sollen das Engagement der Freiwilligen vor Ort weiter verbessern und bündeln.
- Das „Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“des Bundesinnenministeriums fördert Projekte für demokratische Teilhabe speziell in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Dafür stehen jährlich zwölf Millionen Euro zur Verfügung. Inhaltlich im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine, Verbände und andere Multiplikatoren. Mit Auszeichnungen wie dem Deutschen Engagementpreis ehrt die Bundesregierung herausragenden freiwilligen Einsatz. In diesem Jahr wurden 460 Personen und Initiativen nominiert und sieben „Gewinner“ ausgezeichnet.
Ehrenamtliche Freiwilligenarbeit ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit eine enorme erneuerbare Ressource zur Lösung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Probleme. Freiwillige sind oft die ersten, die helfen. Sie stehen in Krisen und Notfällen an vorderster Front, oft in sehr schwierigen und schlimmen Situationen. Viele Organisationen, zumeist gemeinnützger Art, sind dabei tätig.
Die Vereinten Nationen haben dazu im Dezember 1970 sogar eine eigenständige Organisation gegründet, ein Freiwilligenprogramm (United Nations Volunteers – UNV). Das Programm ist Teil des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen, sein Sitz ist in Bonn. Das UNV rekrutiert und vermittelt berufserfahrene Expertinnen und Experten aus Entwicklungs- und Industrieländern als Freiwillige für Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit. Dies umfasst Arbeit im Bereich der Technischen Hilfe, der humanitären Hilfe und der Friedensarbeit sowie bei Menschenrechts- und Wahlmissionen. Partner sind vor allem UN-Organisationen, aber auch andere internationale Institutionen oder Regierungen.
UN-Freiwillige sind Personen, die ihre Zeit, Fähigkeiten und Leidenschaft der Förderung von Frieden und Entwicklung auf globaler Ebene widmen. Sie unterstützen verschiedene Organisationen der Vereinten Nationen (UN) wie UNICEF, UNDP und WHO bei der Umsetzung ihrer jeweiligen Missionen. Freiwillige können in ihren Heimatländern oder international arbeiten und Aufgaben in Bereichen wie Verwaltung, Projektmanagement, Bildung und Gesundheitswesen übernehmen.
Beim UNV steht eher die Freiwilligkeit als das Ehrenamt im Vordergrund. So sorgt das UNV für das Wohlergehen und die Ausgaben der Freiwilligen. Sie erhalten zwar kein Gehalt, aber verschiedene Arten von Leistungen und Zulagen. Diese Vergütungen sollen – so das UNV – dazu ausreichen, während des Einsatzes sicher und angemessen zu leben. Im einzelnen gewährt das UNV eine Lebensunterhaltshilfe für Unterkunft und Verpflegung, ein Eingewöhnungsstipendium, Versicherung, Reisekosten, Jahresurlaub, Sprachtraining und Fortbildung. Alle Leistungen sind steuerfrei. Die Beträge variieren je nach Einsatzland und Einsatzort und berücksichtigen die lokalen Lebenshaltungskosten. Internationale UN-Freiwillige erhalten eine monatliche Zahlung zwischen 1.500 und 2.200 US-Dollar, während nationale UN-Freiwillige eine Vergütung entsprechend der lokalen Gehaltsskala erhalten.
Persönliches: Wenn ich zurückdenke, haben ehrenamtliche Tätigkeiten eigentlich immer mein Leben beeinflusst. Zu Beginn im Basketballclub als Jugendbetreuer und Schiedsrichter und im Alter als Vorsitzender eines Seniorenvereins und als Kassenwart. Dazwischen liegt eine Vielzahl und Vielfalt von Ehrenämtern in diversen Institutionen (Politik, Umwelt, Jugend, Studentenschaft, Kleinkunst oder Sport). Ich vermute, dass es vielen Leser/innen ähnlich erging.
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