Viele deutsche Unternehmen sind bzw. waren stolz auf ihre Bemühungen um Gleichstellung, Gerechtigkeit und Vielfalt. Andere wurden durch gesetzliche Maßnahmen dazu veranlasst. Das ändert sich, zumindest bei jenen Unternehmen, die handelspolitisch mit den USA verknüpft sind. Gleich am ersten Tag seiner Amtszeit unterschrieb Donald Trump ein Dekret, das DEI-Programme als illegal einstuft und die Firmen zwingen soll, diese abzuschaffen. DEI bedeutet Diversity, Equity, Inclusion, also Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion. (Quelle: Spiegel 3.5.25, Paywall)
Trump will seine Vorstellungen nicht nur in der US-amerikanischen Wirtschaft, sondern weltweit durchsetzen. In mehreren Staaten haben die US-Botschaften bereits Briefe verschickt, in denen sie dortige Geschäftpartner zum Diversitätsstop auffordern. Ob dies mit nationalen Gesetzen vereinbar ist, interessiert offenkundig nicht. Auch in Deutschland ist dies schon geschehen. Die US-Behörden begründen ihre Einflußnahme damit, dass Trumps Dekrete (nur) für Unternehmen gelten, die US-Staatsaufträge erhalten oder Genehmigungen von US-Behörden benötigen. Dabei wäre ein Einknicken der deutschen Unternehmen fatal, weil es zumeist europäisches Recht brechen würde.
Trump nimmt seine persönlichen Überzeugungen als Maßstab für seine weltweiten Eingriffe und betrachtet abweichende Regelungen in anderen Staaten als Wettbewerbsverzerrung, staatlichen Dirigismus, Wachstumsbremse und kontraproduktives Wirtschaften. Insofern fühlt er sich berechtigt, Druck auf ausländische Unternehmen auszuüben und sie zu erpressen. Viele Unternehmen sind verunsichert. Manche haben bereits ihre DEI-Programme zurückgefahren. Beispielsweise haben SAP, T-Mobile, Siemens, Roche und Novartis nachgegeben. Lufthansa will sich wehren. Manche Unternehmen haben der politischen Wirkung wegen die Bezeichnungen ihrer DEI-Aktivitäten geändert.
Insider berichten, dass Trump noch eine ganze Reihe weiterer Dekrete plant, um wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Rechte von Arbeitnehmer/innen und Minderheiten im Inland und Ausland abzuschaffen. Die nachfolgende Liste ist allerdings weder vollständig noch beweisbar und keinesfalls als Anregung für Trump gedacht. Man sieht jedoch, dass es noch eine Vielzahl von Ansatzpunkten für einen entscheidungsfreudigen Präsidenten gibt.
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld wird in den USA der Regel für sechs Monate ausbezahlt, die Regelungen variieren aber von Staat zu Staat. Eine Regelung wie das deutsche Arbeitslosengeld für Langzeitarbeitslose (auch als Hartz 4 bekannt), also eine theoretisch lebenslange finanzielle Unterstützung, gibt es in den USA nicht.
Arbeitszeit
In den USA gibt es keine gesetzlichen Regelungen, die die tägliche Arbeitszeit festlegen oder die maximale Arbeitszeit pro Woche begrenzen. Allerdings legt eine Verordnung fest, dass Überstunden, also alle Stunden über 40 pro Woche, für normale Arbeitnehmer/innen mit einem Zuschlag von mindestens dem 1,5-fachem des regulären Stundenlohns vergütet werden müssen.
Beamtentum
In den USA gibt es keine Beamtenlaufbahnen im deutschen Sinne. Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes sind in der Regel Angestellte oder Arbeiter, die auf Vertragsbasis beschäftigt werden. Auch gibt es keine lebenslängliche Anstellung wie in Deutschland. Die meisten staatlichen Positionen sind an einen Vertrag oder eine Laufzeit gebunden.
Behindertenbeschäftigung
In den USA gibt es kein Gesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Es gibt jedoch eine Verwaltungsvorschrift, die in verschiedenen Bereichen, darunter auch den Beschäftigungsverhältnissen, Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung untersagt.
Frauenquote
In den USA gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Frauenquote für Führungspositionen. In einigen Bundesstaaten, wie Kalifornien, bestehene jedoch spezielle Regelungen, die eine bestimmte Anzahl weiblicher Vertreter in Aufsichtsräten von Unternehmen vorschreiben, die ihren Hauptsitz in diesen Staaten haben.
Gewerkschaften
In den USA gibt es etliche Gewerkschaften. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, verhandeln Tarifverträge und können Streiks organisieren, um ihre Forderungen durchzusetzen. Sie versuchen auch, zugunsten der Arbeitnehmer/innen auf die Gesetzgebung einzuwirken. Anderseits gibt es Gesetze, die den Eintritt in Gewerkschaften erschweren. Der Organisationsgrad liegt daher nur bei 11%.
Kinderarbeit
Seit Juli 2023 dürfen Vierzehn- und Fünfzehnjährige nach der Schule noch bis 21 Uhr arbeiten, während der Ferien sogar bis 23 Uhr. Für Sechzehn- und Siebzehnjährige gelten bei der Arbeitszeit dieselben Regeln wie für Erwachsene.
Kindergeld
In den USA gibt es kein Kindergeld in dem Sinne, wie es in Deutschland bekannt ist. Es gibt jedoch eine Steuergutschrift, den “Child Tax Credit”, der Familien mit Kindern steuerliche Vorteile bietet. Dieser Bonus kann, abhängig von Einkommen und anderen Faktoren, einen Teil der Steuerschuld reduzieren, was eine ähnliche Wirkung wie Kindergeld haben kann.
Krankenversicherung
In den USA ist Krankenversicherungsschutz Privatsache. Es gibt keine Krankenversicherungspflicht, daher sind mehr als 15% der Bevölkerung nicht versichert. Staatliche Unterstützung im Krankheitsfall gibt es nur für Kinder, Senioren, Behinderte und Geringverdienende.
Kündigungsschutz
Einen gesetzlichen Kündigungsschutz wie in Deutschland oder Österreich kennt das US-amerikanische Arbeitsrecht grundsätzlich nicht. Es gilt das System „hire and fire“. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können also das Arbeitsverhältnis jederzeit und aus beliebigem Grund beenden. Der Kündigungsgrund darf jedoch nicht rechtswidrig, zum Beispiel diskriminierend, sein.
Lohnfortzahlung
Nur etwa die Hälfte der Unternehmen zahlt ihren Mitarbeiter/innen im Krankheitsfall ihr Gehalt, einige Firmen überweisen zumindest einen Teil. Allerdings hat kein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Mindestlohn
s gibt in den USA einen gesetzlichen bundesweiten Mindestlohn, er liegt seit 2009 unverändert bei 7,25 US-Dollar pro Stunde. Einige Bundesstaaten haben jedoch höhere Mindestlöhne eingeführt oder lassen den Mindestlohn ansteigen.
Mitbestimmung
Das Konzept der betrieblichen Mitbestimmung – wie es sie in Deutschland gibt – ist in den USA weitgehend unbekannt, die Einflußnahme der Gewerkschaften auf die Unternehmenspolitik ist daher gering.
Mutterschutz
In den USA gibt es keinen bundesweiten gesetzlichen Mutterschutz mit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Eine Verordnung erlaubt jedoch zwölf Wochen unbezahlten Urlaub für Eltern von Neugeborenen, jedoch nur für Mitarbeiter von Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern.
Rente und Ruhestand
Ähnlich wie in Deutschland zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Rentenbeitrag (derzeit 6,2%). Mit 67 Jahren – früher 65 – geht es in den Ruhestand.
Sozialhilfe
Maximal fünf Jahre im gesamten Leben – und maximal zwei Jahre lang – kann Sozialhilfe bezogen werden. Die Höhe der Sozialhilfe in den USA variiert erheblich von Bundesstaat zu Bundesstaat, da die einzelnen Staaten die Höhe der Leistungen selbst bestimmen. Die Arbeitslosenhilfe, ein wichtiger Bestandteil der Sozialhilfe, schwankt beispielsweise zwischen 855 US-Dollar pro Woche in Massachusetts und 235 US-Dollar in Mississippi.
Tarifbindung
85 Prozent aller Beschäftigten in den USA arbeiten ohne Tarifvertrag. Industriestandorte wurden oft in gewerkschaftsfreie Regionen verlagert. Damit sind die Gewerkschaften politisch in der Defensive.
Urlaubsanspruch
In den USA gibt es keinen bundesweit vorgeschriebenen Urlaubsanspruch. Die Regelung obliegt den Unternehmen selbst. Viele US-Arbeitnehmer erhalten jedoch bezahlten Urlaub, wobei die Anzahl der Tage von der Unternehmenspolitik und der Betriebszugehörigkeit abhängt.
Wohngeld
In den USA gibt es kein landesweites Wohngeld im Sinne des deutschen Systems. Die Unterstützung für Wohnkosten wird über verschiedene Programme auf Bundes- und Bundesstaatenebene geleistet. Diese können Mietzuschüsse, Wohnungsbausparprogramme oder Steuererleichterungen für Mieter und Vermieter umfassen.
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