Die Humanistische Union, älteste Bürgerrechtsorganisation Deutschlands, hat nachgezählt: Die Kirchen erhalten 2025 Staatsleistungen in Höhe von 657 Millionen Euro.
“Jedes Jahr zahlen die Bundesländer erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet und steigen kontinuierlich an. So stiegen die Staatsleistungen 2025 wieder um 6,2 Prozent .
Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Damit erinnert sie an den seit über 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Zahlen soll als verlässliche Basis dienen für den von der Humanistischen Union geforderten politischen Prozess zur Ablösung.”
Die Ampelkoalition hatte ihren im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 angekündigten „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“ nicht auf den Weg gebracht, ja nicht einmal ein Konzept dafür entwickelt. Im neuen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wiederum werden die Staatsleistungen erst gar nicht erwähnt. Was viele nicht wissen: Der Verfassungsauftrag zur Ablösung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Absatz 1 Weimarer Reichsverfassung), der dem Staat auferlegt, endlich die Zahlungen an die Kirchen, die aus der einst vorgenommenen Enteignungen von Kirchenbesitz als “Ausgleich” geleistet werden und die Ansprüche der Kirchen inzwischen bei weitem übersteigen, unverändert fort gilt und bisher von keiner Bundesregierung ernsthaft in Angriff genommen wurde.
Zahlen werfen Fragen auf
Die Durchsicht der Zahlen für das Jahr 2025 aus den Haushaltsplänen der Länder gibt Veranlassung zu einigen Fragen. Die gesamten Staatsleistungen aller Länder – nach den Ansätzen in den Haushaltsplänen – werden im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr von 618 Millionen Euro auf 657 Millionen Euro anwachsen. Das ist ein Anstieg um 6,2 Prozent. Dieser Anstieg bedarf einer Erklärung, denn in den Jahren davor betrug der durchschnittliche Anstieg nur gut zwei Prozent. Zudem sind zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große Unterschiede zu beobachten: Der Anstieg für 2025 gegenüber 2024 liegt zwischen 0,6 Prozent (Rheinland-Pfalz) und 15,3 Prozent (Hessen). Aus den Erläuterungen in Haushaltsplänen der Länder ergeben sich zu den Steigerungsraten keine erhellenden Hinweise. Generell wird – wenn überhaupt – routinemäßig auf die vertragsgemäße Dynamisierung der Leistungen verwiesen, die der Anpassung an die allgemeine Beamtenbesoldung entspreche. Da sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Deutschland jedoch recht gleichmäßig entwickelt, erklären sich die starken Abweichungen nach oben, vor allem in den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein, auf diese Weise aber nicht.
Bezeichnend ist, dass trotz hoher Austrittszahlen aus den Kirchen die Mittelzuweisungen des Staates in diesem Maße steigen. Wie sich die einzelnen Leistungen 2025 aufteilen, erfahren Sie hier. Wie sich die Finanztransfers vom Staat zu den Kirchen insgesamt seit 1949 verändert haben, ist hier einzusehen.
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